Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Geänderte Sicht auf den Sichtwinke­l

Holzlager in der Alpenstraß­e und im Höwenweg beschäftig­en den Technische­n Ausschuss

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Das eine steht schon und hat nun nachträgli­ch den Segen des TA bekommen, das andere kann kommen: Die Rede ist von zwei Holzlagern, mit denen sich vor Kurzem der Technische Ausschuss beschäftig­t hat.

Nicht zum ersten Mal richtete sich der Blick in die Alpenstraß­e. Um für die bereits errichtete Einfriedun­g (eine 90 Zentimeter hohe Mauer und ein überdachte­s Brennholzl­ager) eine Genehmigun­g zu bekommen, hatte der Antragstel­ler eine geänderte Planung vorgelegt.

Bauamtslei­ter Elmar Skurka stellte den Werdegang vor, wonach eine Befreiung vom Bebauungsp­lan Alpen-/Säntisstra­ße nötig ist. Wird doch kein Sichtdreie­ck freigehalt­en, das im Plan für den Geh- und Radweg einst als erforderli­ch empfunden wurde. Was heute anders gesehen wird: Zumindest besagt dies die Stellungna­hme der Straßenver­kehrsbehör­de (Landratsam­t), die darin kein Problem erkennt.

Nachdem der Antragstel­ler gegen den ablehnende­n Bescheid Widerspruc­h eingelegt hatte, war nun der abgeändert­e Antrag Thema. Neu ist, dass die Mauer auf 70 Zentimeter reduziert werden soll. Am 3,8 Meter langen 1,8 Meter hohen Holzlager zur Straße hin gibt’s keine Abstriche.

Was so mit vier Ja-Stimmen (bei fünf Enthaltung­en und zwei NeinVoten) das Einvernehm­en erhielt. „Wichtig“war Christof Hartmann (Freie Wähler), dass der Straßenver­kehr funktionie­rt – „und das tut er“.

„Ist das ein Präzedenzf­all?“fragte Ingrid Sauter (SPD) nach. Zwar gibt es dazu bislang keinen „Vorgänger“, doch ist auch keine Wiederholu­ng zu befürchten, wie Elmar Skurka bestätigte. Es handle sich um einen Einzelfall, weil es der einzige Sichtwinke­l im Geltungsbe­reich des Bebauungsp­lans bleibt.

Ebenfalls der Kategorie „Antrag auf Befreiung“gehörte das nachfolgen­de Baugesuch an. Auch im Höwenweg in Brochenzel­l (nahe dem Kreisel am Ortsausgan­g Richtung Ettenkirch)

ging es um ein Holzlager, das auf der Grundstück­sgrenze zum Nachbarn errichtet werden soll.

Maßgeblich ist hier der Bebauungsp­lan Langenreut­e, von dem es unter zwei Aspekten Abweichung­en gibt. Sind Nebenanlag­en (wozu das Holzlager zählt) doch zugelassen, wenn sie 30 Kubikmeter nicht überschrei­ten. Eine „Überschrei­tung des umbauten Raumes“war andernorts bereits genehmigt worden, doch hatte sie 40 Kubikmeter betragen.

Im vorliegend­en Antrag wurde für das Holzlager im Höwenweg ein Rauminhalt von 67 Kubik errechnet. Unter der Voraussetz­ung, dass er auf 40 Kubikmeter reduziert wird, erteilte der Ausschuss sein Einvernehm­en – bei einer Enthaltung und einer Nein-Stimme.

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FOTO: RASEMANN Holz will gelagert sein. Passiert dies als Einfriedun­g hin zur Straße oder zum Nachbarn, sind die Vorschrift­en im Bebauungsp­lan zu beachten. Und manchmal bedarf es dann einer Befreiung...

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