Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Geänderte Sicht auf den Sichtwinkel
Holzlager in der Alpenstraße und im Höwenweg beschäftigen den Technischen Ausschuss
MECKENBEUREN - Das eine steht schon und hat nun nachträglich den Segen des TA bekommen, das andere kann kommen: Die Rede ist von zwei Holzlagern, mit denen sich vor Kurzem der Technische Ausschuss beschäftigt hat.
Nicht zum ersten Mal richtete sich der Blick in die Alpenstraße. Um für die bereits errichtete Einfriedung (eine 90 Zentimeter hohe Mauer und ein überdachtes Brennholzlager) eine Genehmigung zu bekommen, hatte der Antragsteller eine geänderte Planung vorgelegt.
Bauamtsleiter Elmar Skurka stellte den Werdegang vor, wonach eine Befreiung vom Bebauungsplan Alpen-/Säntisstraße nötig ist. Wird doch kein Sichtdreieck freigehalten, das im Plan für den Geh- und Radweg einst als erforderlich empfunden wurde. Was heute anders gesehen wird: Zumindest besagt dies die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt), die darin kein Problem erkennt.
Nachdem der Antragsteller gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch eingelegt hatte, war nun der abgeänderte Antrag Thema. Neu ist, dass die Mauer auf 70 Zentimeter reduziert werden soll. Am 3,8 Meter langen 1,8 Meter hohen Holzlager zur Straße hin gibt’s keine Abstriche.
Was so mit vier Ja-Stimmen (bei fünf Enthaltungen und zwei NeinVoten) das Einvernehmen erhielt. „Wichtig“war Christof Hartmann (Freie Wähler), dass der Straßenverkehr funktioniert – „und das tut er“.
„Ist das ein Präzedenzfall?“fragte Ingrid Sauter (SPD) nach. Zwar gibt es dazu bislang keinen „Vorgänger“, doch ist auch keine Wiederholung zu befürchten, wie Elmar Skurka bestätigte. Es handle sich um einen Einzelfall, weil es der einzige Sichtwinkel im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt.
Ebenfalls der Kategorie „Antrag auf Befreiung“gehörte das nachfolgende Baugesuch an. Auch im Höwenweg in Brochenzell (nahe dem Kreisel am Ortsausgang Richtung Ettenkirch)
ging es um ein Holzlager, das auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn errichtet werden soll.
Maßgeblich ist hier der Bebauungsplan Langenreute, von dem es unter zwei Aspekten Abweichungen gibt. Sind Nebenanlagen (wozu das Holzlager zählt) doch zugelassen, wenn sie 30 Kubikmeter nicht überschreiten. Eine „Überschreitung des umbauten Raumes“war andernorts bereits genehmigt worden, doch hatte sie 40 Kubikmeter betragen.
Im vorliegenden Antrag wurde für das Holzlager im Höwenweg ein Rauminhalt von 67 Kubik errechnet. Unter der Voraussetzung, dass er auf 40 Kubikmeter reduziert wird, erteilte der Ausschuss sein Einvernehmen – bei einer Enthaltung und einer Nein-Stimme.