Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Mehr Verstöße gegen Datenschutz
Stefan Brink nennt unter anderem Arztpraxen, Polizei und E-Mail-Werbung
STUTTGART (lsw) - Der oberste Landesdatenschützer Stefan Brink hat beim Einsatz von Schulterkameras der Polizei zahlreiche Verstöße festgestellt. Bei Stichproben in drei Polizeipräsidien sei etwa aufgefallen, dass die Kameras nicht nur – wie vorgesehen – dann liefen, wenn Leib und Leben gefährdet seien. Zudem seien auch Aufnahmen in Polizeirevieren und Polizeiautos gemacht worden, obwohl die Kameras nur in öffentlich zugänglichen Bereichen eingesetzt werden dürfen. Das sagte Brink am Donnerstag bei der Vorstellung seines neuen Berichts in Stuttgart. Der Bericht wies um 20 Prozent höhere Einträge als im Vorjahreszeitraum auf. Die Polizeiführung und das Innenministerium hätten Nachschulungen angekündigt.
In Baden-Württemberg war die Polizei in den vergangenen Monaten nach und nach mit sogenannten Bodycams ausgestattet worden. Die Kameras sollen Angriffe auf Beamte dokumentieren und im Zweifel belegen, dass Beamte rechtmäßig gehandelt haben. Die grün-schwarze Landesregierung will den Einsatz der Kameras ausweiten, so dass sie in bestimmten Fällen auch in Wohnungen oder Diskotheken eingesetzt werden können. Brink sagte, er werde im Rahmen der Anhörung zu der Gesetzesnovelle erklären, dass man da sehr behutsam vorgehen müsse.
Weitere Beispiele aus dem neuem Bericht:
Arztpraxen: Unterlagen mit sensiblen Inhalten gehen manchmal von Praxen versehentlich an falsche
Adressaten. Das muss gemeldet werden – es sei denn, es gibt kein Risiko für die betroffenen Patienten. „Lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig“, mahnt Brink.
E-Mail-Werbung: Sie ist grundsätzlich nur dann erlaubt, wenn die Empfänger vorher eingewilligt haben. Brink beobachtet aber, dass Unternehmen es mit den Regeln dazu oft nicht so genau nehmen.
Entsorgung von Daten: Der Landesdatenschützer verhängte ein Bußgeld von 80 000 Euro gegen einen Finanzdienstleister. Dieser hatte personenbezogene Daten zweier Kunden versehentlich im normalen Altpapier entsorgt.
Polizist privat: Ein Bußgeld wurde auch gegen einen Polizisten verhängt, der seine beruflichen Zugänge für private Zwecke nutzte. Er holte
Daten über das Fahrzeug einer Frau ein, die er zufällig kennengelernt hatte, und die er dann privat kontaktierte.
Fitnessstudios: Viele Beschwerden gingen zur Videoüberwachung in Fitnessstudios ein. „Selbst in Umkleidebereichen werden noch immer Kameras angebracht“, kritisiert Brink. Das sei rechtswidrig, weil es um die Intimsphäre der Menschen gehe.
Bäckereien: Videoüberwachung ist auch in Bäckereien ein großes Thema. Brink erinnert daran, dass eine generelle und dauerhafte Überwachung der Mitarbeiter nicht erlaubt sei. Eine Ausnahme sei es, wenn der konkrete Verdacht bestehe, dass ein Mitarbeiter klaue. Wichtig: Die Kunden müssen auf die Überwachung hingewiesen werden.