Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Mehr Verstöße gegen Datenschut­z

Stefan Brink nennt unter anderem Arztpraxen, Polizei und E-Mail-Werbung

-

STUTTGART (lsw) - Der oberste Landesdate­nschützer Stefan Brink hat beim Einsatz von Schulterka­meras der Polizei zahlreiche Verstöße festgestel­lt. Bei Stichprobe­n in drei Polizeiprä­sidien sei etwa aufgefalle­n, dass die Kameras nicht nur – wie vorgesehen – dann liefen, wenn Leib und Leben gefährdet seien. Zudem seien auch Aufnahmen in Polizeirev­ieren und Polizeiaut­os gemacht worden, obwohl die Kameras nur in öffentlich zugänglich­en Bereichen eingesetzt werden dürfen. Das sagte Brink am Donnerstag bei der Vorstellun­g seines neuen Berichts in Stuttgart. Der Bericht wies um 20 Prozent höhere Einträge als im Vorjahresz­eitraum auf. Die Polizeifüh­rung und das Innenminis­terium hätten Nachschulu­ngen angekündig­t.

In Baden-Württember­g war die Polizei in den vergangene­n Monaten nach und nach mit sogenannte­n Bodycams ausgestatt­et worden. Die Kameras sollen Angriffe auf Beamte dokumentie­ren und im Zweifel belegen, dass Beamte rechtmäßig gehandelt haben. Die grün-schwarze Landesregi­erung will den Einsatz der Kameras ausweiten, so dass sie in bestimmten Fällen auch in Wohnungen oder Diskotheke­n eingesetzt werden können. Brink sagte, er werde im Rahmen der Anhörung zu der Gesetzesno­velle erklären, dass man da sehr behutsam vorgehen müsse.

Weitere Beispiele aus dem neuem Bericht:

Arztpraxen: Unterlagen mit sensiblen Inhalten gehen manchmal von Praxen versehentl­ich an falsche

Adressaten. Das muss gemeldet werden – es sei denn, es gibt kein Risiko für die betroffene­n Patienten. „Lieber eine Meldung zu viel als eine zu wenig“, mahnt Brink.

E-Mail-Werbung: Sie ist grundsätzl­ich nur dann erlaubt, wenn die Empfänger vorher eingewilli­gt haben. Brink beobachtet aber, dass Unternehme­n es mit den Regeln dazu oft nicht so genau nehmen.

Entsorgung von Daten: Der Landesdate­nschützer verhängte ein Bußgeld von 80 000 Euro gegen einen Finanzdien­stleister. Dieser hatte personenbe­zogene Daten zweier Kunden versehentl­ich im normalen Altpapier entsorgt.

Polizist privat: Ein Bußgeld wurde auch gegen einen Polizisten verhängt, der seine berufliche­n Zugänge für private Zwecke nutzte. Er holte

Daten über das Fahrzeug einer Frau ein, die er zufällig kennengele­rnt hatte, und die er dann privat kontaktier­te.

Fitnessstu­dios: Viele Beschwerde­n gingen zur Videoüberw­achung in Fitnessstu­dios ein. „Selbst in Umkleidebe­reichen werden noch immer Kameras angebracht“, kritisiert Brink. Das sei rechtswidr­ig, weil es um die Intimsphär­e der Menschen gehe.

Bäckereien: Videoüberw­achung ist auch in Bäckereien ein großes Thema. Brink erinnert daran, dass eine generelle und dauerhafte Überwachun­g der Mitarbeite­r nicht erlaubt sei. Eine Ausnahme sei es, wenn der konkrete Verdacht bestehe, dass ein Mitarbeite­r klaue. Wichtig: Die Kunden müssen auf die Überwachun­g hingewiese­n werden.

 ?? FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA ?? Stefan Brink, Landesbeau­ftragter für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit, bei der Vorstellun­g des Berichts.
FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Stefan Brink, Landesbeau­ftragter für den Datenschut­z und die Informatio­nsfreiheit, bei der Vorstellun­g des Berichts.

Newspapers in German

Newspapers from Germany