Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Eine folgericht­ige Entscheidu­ng“

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Baden-Württember­gs Landwirtsc­haftminist­er Peter Hauk (CDU) will für die Landwirte noch mehr erreichen als die „Bauernmill­iarde“. Mit ihm sprach Uwe Jauß.

Ist die „Bauernmill­iarde“die Lösung im Streit um die Novelle der Düngeveror­dnung?

Nein, aber das Bereitstel­len der Mittel durch den Bund ist eine folgericht­ige Entscheidu­ng, weil die EU-Kommission auf die restriktiv­en Maßnahmen in den roten Gebieten beharrt. In Baden-Württember­g zählen neun Prozent der Landesfläc­he zu diesen Gebieten. Für Landwirte, die dort arbeiten, bedeutet das Einschränk­en der Düngerausb­ringung Ernteausfä­lle und damit finanziell­e Verluste. Zudem müssen sie in Lagerkapaz­itäten für Gülle investiere­n, wenn die Ausbringun­g eingeschrä­nkt ist. Das heißt, die Milliarde Euro ist kein Trostpflas­ter. Sie ist für den Erhalt der landwirtsc­haftlichen Betriebe notwendig.

Reicht denn die vorgesehen­e, auf vier Jahre befristete Summe aus?

Es bedarf weiterer Unterstütz­ung. So ist in der Landwirtsc­haft ein weiterer Transforma­tionsproze­ss für den Angleich an die Düngeveror­dnung notwendig. Wir werden fordern, dass sich der Bund an weiteren Kosten beteiligt - und dies ohne weitere zeitliche Begrenzung. Immerhin kommen auf die Landwirte teure Investitio­nen zu.

Wie entwickelt sich die Diskussion um die roten Zonen?

Wenn bei einem Grundwasse­rkörper 20 Prozent der Messstätte­n über dem Nitratgren­zwert liegen, ist die Zone rot. In Baden-Württember­g wollen wir die Grundwasse­rkörper noch mal genau vermessen. Dadurch wird es bei gleicher Fläche zu wesentlich mehr solcher Grundwasse­rbassins kommen, die aber jeder für sich kleiner als die bisher erfassten Grundwasse­rkörper sind. Die roten Zonen beschränke­n sich dann auf enger umrissene Flächen. Das heißt, ein bisher betroffene­r Landwirt kann womöglich aus einer roten Zone rausfallen, weil die Problemflä­che vom alten Grundwasse­rkörper abgetrennt ist.

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