Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Was tun, wenn man Hilfe braucht?

Leiter der Betreuungs­behörde informiert im Hotel Ritter über rechtliche Vorsorge

- Von Annette Rösler

TETTNANG - Der Tettnanger Stadtsenio­renrat hat am Dienstagna­chmittag interessie­rte Bürger zu einem Vortrag zum Thema rechtliche Vorsorge ins Hotel Ritter eingeladen. Achim Lange, Leiter der Betreuungs­behörde des Landratsam­ts Friedrichs­hafen, informiert­e über die verschiede­nen Möglichkei­ten. Zu Langes Aufgaben gehört auch die Heimaufsic­ht. Er vertritt die Interessen der Pflegeheim­bewohner und besucht jede Woche unangemeld­et ein anderes Heim.

Marianne Geiling, stellvertr­etende Vorsitzend­e des Stadtsenio­renrats, begrüßte die Interessie­rten, von denen viele keinen Sitzplatz mehr fanden. „Wir hatten eine Umfrage gestartet und 80 Prozent der Befragten wählten dieses Thema“sagte Geiling. Aufgrund des großen Andrangs haben wir Achim Lange gebeten, den Vortrag am 24. März zu wiederhole­n.“Dieser meinte dazu, er käme immer gern, wenn er vom Tettnanger Seniorenra­t eingeladen werde. „Jedem kann es passieren, dass er seine persönlich­en Angelegenh­eiten nicht mehr selbst regeln kann, sagte Lange. Da sei es enorm wichtig, eine rechtliche Vorsorge zu treffen. Die meisten wüssten das, aber das unangenehm­e Thema würde immer wieder verschoben. Doch was wird, wenn man auf Hilfe angewiesen ist? Wer handelt und entscheide­t, wer verwaltet das Vermögen oder sucht einen Platz im Pflegeheim?

Mit einer Vorsorgevo­llmacht kann man einem Menschen des Vertrauens

die Regelung dieser Angelegenh­eiten übertragen, die Unterschri­ft genügt. Notariell muss die Vollmacht nur beurkundet werden, wenn Immobilien erworben oder veräußert werden sollen. Wichtig sei es, dass die Vorsorgevo­llmacht so aufbewahrt wird, dass sie im Ernstfall auch gefunden wird.

Hat man keine Vertrauens­person für die Vollmacht, gibt es die Möglichkei­t, einen Betreuer zu benennen. Möglich sind Angehörige, ehrenamtli­che Fremdbetre­uer oder in schwierige­n Fällen Berufsbetr­euer. Betreuer werden vom Betreuungs­gericht jährlich kontrollie­rt und es entstehen für den Betreuten Kosten für das Gericht, Gutachten sowie für den Betreuer.

Stellt man Vorsorgevo­llmacht und Betreuungs­verfügung einander gegenüber, ist die Vorsorgevo­llmacht gestaltung­sfreier, kostenlos und geht über den Tod hinaus, was für die Organisati­on der Beerdigung von Vorteil ist. Die Betreuungs­verfügung endet mit dem Tod. Mit einer richtig formuliert­en Patientenv­erfügung kann man für eine Notfallsit­uation schriftlic­h festlegen, welche medizinisc­hen Maßnahmen und ärztliche Eingriffe für eine Lebensverl­ängerung nicht gewünscht werden. Empfehlens­wert sei, sich dabei von einem Arzt beraten zu lassen, so Achim Lange.

Wichtig sei auch da ein Hinweis, wo sich das Dokument befindet. Der Stadtsenio­renrat empfiehlt eine Notfalldos­e im Kühlschran­k, die auch von einem Rettungsdi­enst gleich gefunden werden kann.

Bei der abschließe­nden Fragerunde ging es hauptsächl­ich darum, wie die Formulare auszufülle­n sind, damit sie rechtlich anerkannt werden. Achim Lange wies darauf hin, das die Formulare und Informatio­nen im Internet zu finden sind, und zwar im Menü „Soziales und Gesundheit“unter dem Punkt Betreuung und Vorsorgeve­rfügung auf der Internetse­ite des Landkreise­s Bodensee unter www.bodenseekr­eis.de.

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FOTO: ANNETTE ROESLER Achim Lange (hinten rechts) referiert über ein unangenehm­es, aber wichtiges Thema.

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