Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Was tun, wenn man Hilfe braucht?
Leiter der Betreuungsbehörde informiert im Hotel Ritter über rechtliche Vorsorge
TETTNANG - Der Tettnanger Stadtseniorenrat hat am Dienstagnachmittag interessierte Bürger zu einem Vortrag zum Thema rechtliche Vorsorge ins Hotel Ritter eingeladen. Achim Lange, Leiter der Betreuungsbehörde des Landratsamts Friedrichshafen, informierte über die verschiedenen Möglichkeiten. Zu Langes Aufgaben gehört auch die Heimaufsicht. Er vertritt die Interessen der Pflegeheimbewohner und besucht jede Woche unangemeldet ein anderes Heim.
Marianne Geiling, stellvertretende Vorsitzende des Stadtseniorenrats, begrüßte die Interessierten, von denen viele keinen Sitzplatz mehr fanden. „Wir hatten eine Umfrage gestartet und 80 Prozent der Befragten wählten dieses Thema“sagte Geiling. Aufgrund des großen Andrangs haben wir Achim Lange gebeten, den Vortrag am 24. März zu wiederholen.“Dieser meinte dazu, er käme immer gern, wenn er vom Tettnanger Seniorenrat eingeladen werde. „Jedem kann es passieren, dass er seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sagte Lange. Da sei es enorm wichtig, eine rechtliche Vorsorge zu treffen. Die meisten wüssten das, aber das unangenehme Thema würde immer wieder verschoben. Doch was wird, wenn man auf Hilfe angewiesen ist? Wer handelt und entscheidet, wer verwaltet das Vermögen oder sucht einen Platz im Pflegeheim?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann man einem Menschen des Vertrauens
die Regelung dieser Angelegenheiten übertragen, die Unterschrift genügt. Notariell muss die Vollmacht nur beurkundet werden, wenn Immobilien erworben oder veräußert werden sollen. Wichtig sei es, dass die Vorsorgevollmacht so aufbewahrt wird, dass sie im Ernstfall auch gefunden wird.
Hat man keine Vertrauensperson für die Vollmacht, gibt es die Möglichkeit, einen Betreuer zu benennen. Möglich sind Angehörige, ehrenamtliche Fremdbetreuer oder in schwierigen Fällen Berufsbetreuer. Betreuer werden vom Betreuungsgericht jährlich kontrolliert und es entstehen für den Betreuten Kosten für das Gericht, Gutachten sowie für den Betreuer.
Stellt man Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung einander gegenüber, ist die Vorsorgevollmacht gestaltungsfreier, kostenlos und geht über den Tod hinaus, was für die Organisation der Beerdigung von Vorteil ist. Die Betreuungsverfügung endet mit dem Tod. Mit einer richtig formulierten Patientenverfügung kann man für eine Notfallsituation schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen und ärztliche Eingriffe für eine Lebensverlängerung nicht gewünscht werden. Empfehlenswert sei, sich dabei von einem Arzt beraten zu lassen, so Achim Lange.
Wichtig sei auch da ein Hinweis, wo sich das Dokument befindet. Der Stadtseniorenrat empfiehlt eine Notfalldose im Kühlschrank, die auch von einem Rettungsdienst gleich gefunden werden kann.
Bei der abschließenden Fragerunde ging es hauptsächlich darum, wie die Formulare auszufüllen sind, damit sie rechtlich anerkannt werden. Achim Lange wies darauf hin, das die Formulare und Informationen im Internet zu finden sind, und zwar im Menü „Soziales und Gesundheit“unter dem Punkt Betreuung und Vorsorgeverfügung auf der Internetseite des Landkreises Bodensee unter www.bodenseekreis.de.