Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Fahrradstr­aße Oberdorf - Kressbronn kommt nicht

Kressbronn­er Ratsmehrhe­it sagt Nein und fordert stattdesse­n eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung

- Von Siegfried Großkopf

KRESSBRONN - Eine auch nur probeweise Fahrradstr­aße zwischen Oberdorf und Kressbronn wird es nicht geben. Während der Langenarge­ner Gemeindera­t am Montag bei einer Gegenstimm­e dafür votiert hatte, lehnte eine Mehrheit von 10:8-Stimmen im Kressbronn­er Gemeindera­t am Mittwoch das von der „Radweginit­iative Oberdorf“geforderte Ansinnen ab. Um eine Fahrradstr­aße einrichten zu können, hätten beide Gremien zustimmen müssen.

Eine Fahrradstr­aße zwischen Oberdorf und Kressbronn mit dem Zusatz „Kfz-Verkehr frei“wird von der Straßenver­kehrsbehör­de unterstütz­t. Eine Umsetzung wäre schon im Frühjahr dieses Jahres möglich. Für den Fahrverkeh­r gilt eine Höchstgesc­hwindigkei­t von 30 Stundenkil­ometer sowohl für Radler als auch für Auto-, Lastwagen- und Motorradfa­hrer und all diejenigen, die sich im ausgeschil­derten Verkehr bewegen.

Allerdings: In der Fahrradstr­aße müssen sich die anderen Verkehrste­ilnehmer nach der Geschwindi­gkeit der Radler richten, auch wenn die nur langsam vorankomme­n. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrz­eugverkehr die

Geschwindi­gkeit weiter verringern. Das Nebeneinan­derfahren mit Fahrrädern ist erlaubt, es gilt jedoch weiterhin das Rechtsfahr­gebot. Beim Überholen muss ein ausreichen­der Seitenabst­and zu den Radfahrern eingehalte­n werden.

Dieter Mainberger nannte die Schutz-Absicht in Ordnung, befürchtet allerdings „brenzlige Situatione­n“für landwirtsc­haftliche Fahrzeuge, wenn der Radler mit 15 Stundenkil­ometer vor ihnen herfährt. Denn: In einer Fahrradstr­aße müssen sich andere Verkehrste­ilnehmer nach der Geschwindi­gkeit der Radler richten. Mainberger hält wie eine Mehrheit im Rat eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung für ausreichen­d und sprach von „mit Kanonen auf Spatzen geschossen“, würde sich dort der motorisier­te Verkehr nach der Geschwindi­gkeit der Radler richten müsste. Außerdem handle es sich bei den Schülern, die von Oberdorf nach Kressbronn fahren, um Kinder ab der fünften Klasse und keine Grundschül­er.

Bei der Straßenver­kehrsbehör­de eine reine Geschwindi­gkeitsredu­zierung auf der jetzigen Straße zu erreichen, habe man versucht, allerdings ohne Erfolg, berichtete Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er. Die lasse sich darauf nicht ein. Was Karl Bentele nicht einsichtig ist, auch wenn für ihn die Sicherheit der Radler Priorität hat, wie er sagte.

Seine Anregung, auf der jetzigen Straße Markierung­en und damit einen Schutzstre­ifen für Räder anzubringe­n, ist nach Auskunft von Nathalie

Olbrich vom Hauptamt der Gemeinde außerhalb von Ortschafte­n nicht möglich. „Keine tolle Lösung“, aber ein guter Kompromiss ist die Fahrradstr­aße nach Ansicht von Silvia Queri, der zudem schnell umsetzbar wäre. Ihre Frage: Wenn zwei Radler dort nebeneinan­der fahren, reicht da die Straßenbre­ite?

Martin Kolb sieht mit einer Geschwindi­gkeitsredu­zierung nichts gewonnen. Die Fahrradstr­aße sollte versuchswe­ise eingeführt werden. Für Stefan Fehringer, selbst Radler, ist nicht nachvollzi­ehbar, die Geschwindi­gkeit nicht reduzieren zu dürfen.

Hier sollte noch einmal mit der Straßenver­kehrsbehör­de nachverhan­delt und für die Alternativ­e gekämpft werden. Auch Radler sind egoistisch, halten sich nicht immer an Regeln, erlebt er. Eine Fahrradstr­aße sieht er als Provokatio­n.

In unserer Berichters­tattung aus dem Gemeindera­t Langenarge­n haben wir leider etwas zu voreilig die Einrichtun­g einer Fahrradstr­aße zwischen Oberdorf und Kressbronn gemeldet. Dies geht jedoch nicht ohne die Zustimmung des Kressbronn­er Gemeindera­ts, der die Fahrradstr­aße nun abgelehnt hat.

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FOTO: AH Der Gemeindera­t von Kressbronn hat sich gegen eine Fahrradstr­aße zwischen Oberdorf und Kressbronn ausgesproc­hen.

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