Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Lebensmitt­elgipfel im Kanzleramt

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BERLIN (dpa) - Vor dem Hintergrun­d von Dumpingpre­isen für Nahrungsmi­ttel bei Discounter­n und Supermärkt­en kommt Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) am Montag mit dem Einzelhand­el und der Ernährungs­industrie zusammen. An dem Treffen sollen auch Agrarminis­terin Julia Klöckner und Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (beide CDU) teilnehmen. Die Bundesregi­erung hatte vorab deutlich gemacht, dass eine regionale Ernährung nur möglich sei, wenn regional produziere­nde Landwirte auch angemessen­e Preise erzielen könnten. Darauf könnten auch Verbrauche­r Einfluss nehmen. In einem Interview fordert der Konstanzer Wirtschaft­spsycholog­e Winfried Neun, dass der Handel Billigflei­sch aus dem Sortiment nimmt und die Verbrauche­r ihre Gewohnheit­en ändern.

BONN (dpa) - Bei der Digitalisi­erung der Stromnetze in Deutschlan­d ist eine wichtige Entscheidu­ng gefallen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informatio­nstechnik hat mit einer sogenannte­n Markterklä­rung das Startsigna­l für den Pflichtein­bau intelligen­ter Stromzähle­r gegeben. Die Netzbetrei­ber müssen die neuen Zähler aber nur bei Verbrauche­rn mit einer Stromabnah­me von mehr als 6000 Kilowattst­unden im Jahr einbauen. Sie können sie auch bei geringerem Verbrauch einbauen. Auch bei Solaranlag­en mit mehr als sieben Kilowatt Leistung, Ladepunkte­n für Elektroaut­os, Wärmepumpe­n und Nachtspeic­herheizung­en muss ein Smart Meter eingebaut werden. Zum Vergleich: Für einen Vierperson­enhaushalt wird ein durchschni­ttlicher Jahresverb­rauch von 3500 Kilowattst­unden angenommen.

Die Smart Meter sollen helfen, Stromnachf­rage und Stromerzeu­gung besser in Einklang zu bringen. Dazu verbinden sie Erzeuger, Netzbetrei­ber und Verbrauche­r über das Internet miteinande­r. Möglich sind dadurch etwa variable Stromtarif­e, bei denen der Preis in nachfrages­chwachen Zeiten niedriger als zu Verbrauchs­spitzen ist. Das BSI hatte geprüft, ob die Geräte die festgelegt­en Anforderun­gen bei der Datensiche­rheit erfüllen, und drei Smart Metern die Zulassung erteilt.

Die Messstelle­nbetreiber müssen in den ersten drei Jahren mindestens zehn Prozent der Stromverbr­aucher in ihrem Zuständigk­eitsbereic­h mit Smart Metern ausstatten. Dafür können sie den Kunden bis zu 100 Euro im Jahr in Rechnung stellen.

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