Schwäbische Zeitung (Tettnang)
BGH sieht Berliner Raser-Mordurteil offenbar kritisch
KARLSRUHE (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Bedenken gegen die Verurteilung zweier Berliner Autoraser wegen Mordes. In der gut zweistündigen Verhandlung am Donnerstag hinterfragten die obersten Strafrichter in Karlsruhe gleich mehrere Punkte sehr kritisch. Ihr Urteil wollen sie am 18. Juni verkünden (Az. 4 StR 482/19). Die Männer hatten sich nachts auf dem Kurfürstendamm in Berlin ein illegales Autorennen geliefert. Als sie bei Rot über eine Kreuzung rasten, rammte einer von ihnen mit 160 bis 170 Stundenkilometern einen aus einer Seitenstraße kommenden Jeep. Dessen Fahrer starb.
Der Fall beschäftigt den BGH schon zum zweiten Mal. 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. So ein Urteil gegen Autoraser hatte es in Deutschland noch nie gegeben. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Aber auch diesmal hieß es am Ende für die beiden Angeklagten: lebenslange Haft wegen Mordes. Dagegen haben die Männer erneut Revision eingelegt. Sie sitzen seit vier Jahren in Untersuchungshaft.
Bedenken gibt es vor allem bei dem zweiten Angeklagten, der nicht selbst den Jeep gerammt hatte. Das Landgericht hatte ihn zweimal als Mittäter verurteilt. In seinem Fall beantragte nicht nur der Verteidiger, sondern auch die Bundesanwaltschaft, das Mordurteil aufzuheben.
Aber auch zur Verurteilung des Hauptangeklagten stellte die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible viele kritische Fragen. Sollte der BGH auch das zweite Landgerichtsurteil aufheben, wäre der nächste Prozess notwendig.