Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Im Gewächshaus Marihuana angebaut
Junger Mann zu hoher Geldstrafe verurteilt – Einspruch zurückgenommen
TETTNANG - Unter anderem wegen des Anbaues und der Herstellung von Marihuana hat das Amtsgericht am Montag einen jungen Mann zu Tagessätzen von 70 mal 30 Euro verurteilt. Außerdem wurden ihm die Verfahrenskosten auferlegt.
Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte 2017 und 2018 in einem Gewächshaus in Tettnang fünf beziehungsweise acht MarihuanaPflanzen angebaut und abgeerntet. Wegen des unerlaubten Erwerbs von Kokain und Marihuana war der Angeklagte bereits 2016 mit dem Gesetz in Konflikt gekommen.
Damals hatte er Kokain und Marihuana erworben, was bei der jetzigen Verurteilung wegen der fehlenden Aktualität allerdings nicht ins Gewicht fiel. Von vier Anklagepunkten hat der Mann am Montag jetzt drei eingeräumt, ein Vorwurf wurde fallengelassen. Dabei ging es darum, dass der Mann von einem anderen ein Gramm Kokain erworben haben soll.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sah den Angeklagten schuldig, wobei sie an eine Durchsuchung seiner Wohnung erinnerte, bei der die Polizei weitere vorgeworfene illegale Substanzen gefunden habe, die er versucht hatte, vor den Ermittlern wegzuwischen. Warum, wenn er glaubte nichts Verbotenes getan zu haben, sollte er dies versucht haben? Es ging um Geschäfte, warf sie dem Angeklagten vor.
Dabei ging sie auf den Vorhalt von Verteidiger Gerd Pokrop ein, es habe sich bei der aufgefundenen Substanz nicht um Kokain gehandelt. Er forderte Freispruch in einem der vier angeklagten Fälle.
Die Staatsanwaltschaft beantragte für die drei zu verurteilenden Vorwürfe eine Gesamtstrafe von 70 mal 30 Euro Tagessätzen, dem das Gericht folgte. Von der Möglichkeit des letzten Wortes machte der Angeklagte keinen Gebrauch.