Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Mehr Geld für die freiwilligen Helfer der Feuerwehr
15 statt zehn Euro je Stunde: Gemeinderat würdigt mit den erhöhten Sätzen der Entschädigungssatzung die Arbeit der Ehrenamtlichen
MECKENBEUREN - Auch wenn es in erster Linie ums Geld geht, verbirgt sich hinter der Neufassung der Entschädigungssatzung doch zugleich eine Wertschätzung für die Arbeit der Feuerwehr: Der Gemeinderat hat jüngst mit 18 Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen die neue Fassung beschlossen, die rückwirkend zum Jahresbeginn gültig ist.
Bislang hatte es – kreisweit – offenbar Unterschiede in den Satzungen gegeben, wie der Aufwand der Ehrenamtlichen der Gemeindefeuerwehr bei Einsätzen zu entschädigen sei. Zehn Euro je Stunde waren dies bisher in der Schussengemeinde gewesen – nun sind dies 15. Die Anpassung erfolgte in Abstimmung mit allen Verwaltungen im Bodenseekreis, hieß es. Für Meckenbeuren wurde eine Satzung geändert, deren letzte Fassung aus dem Jahre 2014 stammt. Damals wurde festgelegt, die Entschädigungssatzung entsprechend alle fünf Jahre zu überprüfen – was der Laufzeit der Bedarfsplanung entspricht.
Eine weitere moderate Erhöhung kam hinzu: Sie betrifft die Aufwandsentschädigungen mit Pauschalen für Funktionsträger im Ehrenamt. Hier galt es zu beachten, dass veränderte und neue Bereiche hinzukommen – etwa in der Kinder- und Jugendarbeit. Was beispielsweise für Meckenbeuren hieß, die Funktionsträger im Spielmannszug Kehlen, in der Jugendfeuerwehr und in der seit 2018 existierenden Kindergruppe der
Wehr mit in die Regelung aufzunehmen. „Die Nachwuchsarbeit für die Feuerwehr wird mehr und mehr zur Herausforderung und bedarf aller Anstrengung“, hatte es dazu in der Verwaltungsvorlage geheißen.
Dazu gehörte, „die bislang große Diskrepanz zwischen Einsatzabteilungen und Spielmannszug zu verringern, ohne dabei die Einsatzabteilungen vergleichsweise abzuwerten“, wie es Simon Vallaster auf SZAnfrage erklärt. Der für die Feuerwehr zuständige Kämmerer verweist darauf, dass somit insgesamt 1800 Euro im Jahr für alle Funktionsträger des Spielmannszugs anfallen – gegenüber bislang 493 Euro je Jahr.
„Da der Spielmannszug die Qualität seines Spiels in den letzten Jahren stetig steigern konnte, wuchs der ,Aktionsradius’ der Auftritte, und der Aufwand für die Funktionsträger ist inzwischen deutlich höher. Gleichzeitig wird es schwieriger, das nötige Personal zu finden“, schreibt Vallaster dazu.
Bedeutend sei aus Sicht der Verwaltung allerdings der notwendige Vergleich des Spielmannszuges mit einer Einsatzabteilung, weshalb er zwingend die geplante Aufwertung erfahren sollte. Für die Herleitung der Beträge wurden die Spielmannszug-Führungskräfte Tambourmajor und Geschäftsführer den Abteilungskommandanten gleichgesetzt – wobei die jeweiligen Entschädigungen allerdings unter denen der Abteilungskommandanten liegen. Dies, so der Kämmerer, erfolge, um deutlich zu machen, „dass die Einsatzabteilungen
nach wie vor die größere Bedeutung haben, ja dem Pflichtbereich zuzurechnen sind. Allerdings bedarf es aus unserer Sicht einer Aufwertung der Arbeit des Spielmannszuges, da er Gemeinde wie Feuerwehr in besonderer Weise in der Öffentlichkeit vertritt und zudem viele im Spielmannszug Mitwirkende auch Angehörige der Einsatzabteilungen sind.“
Zur Vorgeschichte gehört, dass die Satzung bereits in der Sitzung im März verabschiedet werden sollte. Aus Zeitgründen musste der Punkt damals geschoben werden – was insofern möglich war, als sie eh rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.