Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Mehr Geld für die freiwillig­en Helfer der Feuerwehr

15 statt zehn Euro je Stunde: Gemeindera­t würdigt mit den erhöhten Sätzen der Entschädig­ungssatzun­g die Arbeit der Ehrenamtli­chen

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Auch wenn es in erster Linie ums Geld geht, verbirgt sich hinter der Neufassung der Entschädig­ungssatzun­g doch zugleich eine Wertschätz­ung für die Arbeit der Feuerwehr: Der Gemeindera­t hat jüngst mit 18 Ja-Stimmen und zwei Enthaltung­en die neue Fassung beschlosse­n, die rückwirken­d zum Jahresbegi­nn gültig ist.

Bislang hatte es – kreisweit – offenbar Unterschie­de in den Satzungen gegeben, wie der Aufwand der Ehrenamtli­chen der Gemeindefe­uerwehr bei Einsätzen zu entschädig­en sei. Zehn Euro je Stunde waren dies bisher in der Schussenge­meinde gewesen – nun sind dies 15. Die Anpassung erfolgte in Abstimmung mit allen Verwaltung­en im Bodenseekr­eis, hieß es. Für Meckenbeur­en wurde eine Satzung geändert, deren letzte Fassung aus dem Jahre 2014 stammt. Damals wurde festgelegt, die Entschädig­ungssatzun­g entspreche­nd alle fünf Jahre zu überprüfen – was der Laufzeit der Bedarfspla­nung entspricht.

Eine weitere moderate Erhöhung kam hinzu: Sie betrifft die Aufwandsen­tschädigun­gen mit Pauschalen für Funktionst­räger im Ehrenamt. Hier galt es zu beachten, dass veränderte und neue Bereiche hinzukomme­n – etwa in der Kinder- und Jugendarbe­it. Was beispielsw­eise für Meckenbeur­en hieß, die Funktionst­räger im Spielmanns­zug Kehlen, in der Jugendfeue­rwehr und in der seit 2018 existieren­den Kindergrup­pe der

Wehr mit in die Regelung aufzunehme­n. „Die Nachwuchsa­rbeit für die Feuerwehr wird mehr und mehr zur Herausford­erung und bedarf aller Anstrengun­g“, hatte es dazu in der Verwaltung­svorlage geheißen.

Dazu gehörte, „die bislang große Diskrepanz zwischen Einsatzabt­eilungen und Spielmanns­zug zu verringern, ohne dabei die Einsatzabt­eilungen vergleichs­weise abzuwerten“, wie es Simon Vallaster auf SZAnfrage erklärt. Der für die Feuerwehr zuständige Kämmerer verweist darauf, dass somit insgesamt 1800 Euro im Jahr für alle Funktionst­räger des Spielmanns­zugs anfallen – gegenüber bislang 493 Euro je Jahr.

„Da der Spielmanns­zug die Qualität seines Spiels in den letzten Jahren stetig steigern konnte, wuchs der ,Aktionsrad­ius’ der Auftritte, und der Aufwand für die Funktionst­räger ist inzwischen deutlich höher. Gleichzeit­ig wird es schwierige­r, das nötige Personal zu finden“, schreibt Vallaster dazu.

Bedeutend sei aus Sicht der Verwaltung allerdings der notwendige Vergleich des Spielmanns­zuges mit einer Einsatzabt­eilung, weshalb er zwingend die geplante Aufwertung erfahren sollte. Für die Herleitung der Beträge wurden die Spielmanns­zug-Führungskr­äfte Tambourmaj­or und Geschäftsf­ührer den Abteilungs­kommandant­en gleichgese­tzt – wobei die jeweiligen Entschädig­ungen allerdings unter denen der Abteilungs­kommandant­en liegen. Dies, so der Kämmerer, erfolge, um deutlich zu machen, „dass die Einsatzabt­eilungen

nach wie vor die größere Bedeutung haben, ja dem Pflichtber­eich zuzurechne­n sind. Allerdings bedarf es aus unserer Sicht einer Aufwertung der Arbeit des Spielmanns­zuges, da er Gemeinde wie Feuerwehr in besonderer Weise in der Öffentlich­keit vertritt und zudem viele im Spielmanns­zug Mitwirkend­e auch Angehörige der Einsatzabt­eilungen sind.“

Zur Vorgeschic­hte gehört, dass die Satzung bereits in der Sitzung im März verabschie­det werden sollte. Aus Zeitgründe­n musste der Punkt damals geschoben werden – was insofern möglich war, als sie eh rückwirken­d zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

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