Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kressbronn­er Kitas öffnen ab Montag schrittwei­se

Rollierend­es System wird eingeführt – Konzept wird zunächst getestet und bei Bedarf geändert

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KRESSBRONN (sz) - Mit einem rollierend­en System sowie Hygiene- und Abstandsre­geln geht es für die Kressbronn­er Kinderbetr­euungseinr­ichtungen ab Montag, 25. Mai, wieder schrittwei­se zurück in den Betrieb. Der noch immer eingeschrä­nkte Regelbetri­eb wird auch bei der Gebührenhö­he Berücksich­tigung finden.

„Ich freue mich, dass wir nun doch sehr schnell ein Konzept erarbeiten konnten, wie wir die schrittwei­se Öffnung unserer Kinderbetr­euungseinr­ichtungen umsetzen können“, äußert sich Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er in einer Pressemitt­eilung. Demnach wird in Kressbronn mit einer schrittwei­sen Öffnung der Betreuungs­einrichtun­gen begonnen und neben der Notbetreuu­ng ein reduzierte­r Regelbetri­eb angeboten. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsre­geln sowie des durch Risikogrup­pen eingeschrä­nkten Personals

können jedoch nur maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerwe­ise die Einrichtun­g besuchen, jeweils gleichzeit­ig vor Ort betreut werden, heißt es weiter. Vorrang haben weiterhin die Kinder, die bereits in der erweiterte­n Notbetreuu­ng sind sowie Kinder, bei denen besonderer Förderbeda­rf besteht. Die Notbetreuu­ngsplätze seien inzwischen abschließe­nd zugeteilt worden. Somit könne mit einer erweiterte­n Öffnung für die anderen Kinder begonnen werden.

Nach wie vor könne aber noch kein Regelangeb­ot an den Kinderbetr­euungseinr­ichtungen angeboten werden, da zahlreiche Hygienevor­schriften und Regularien einzuhalte­n sind. Jede Einrichtun­g werde in Abhängigke­it der räumlichen und personelle­n Ressourcen ein eigenes Angebot umsetzen, mit dem jedem Kind der eingeschrä­nkte Besuch der

Einrichtun­g ermöglicht wird. Da nur die Hälfte der Kinder gleichzeit­ig kommen darf, wurde ein rollierend­es System erarbeitet, teilt die Gemeinde mit. Die Einrichtun­gen werde einen fixe Zuteilung der Kinder in feste Betreuungs­gruppen vornehmen. Eine feste Zuteilung in Betreuungs­gruppen sei notwendig, um gegebenenf­alls die Infektions­ketten verfolgen zu können. Zunächst werde das Konzept zur Wiederaufn­ahme der Knirpse in jeder Kinderbetr­euungseinr­ichtung eine Woche lang getestet, danach kann es eventuell zu Änderungen kommen. Die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r bleiben aber in engem Kontakt mit den Eltern, um eine bestmöglic­he Lösung zu finden.

Wie es vonseiten der Gemeindeve­rwaltung Kressbronn heißt, freuen sich die Einrichtun­gen schon sehr auf die Kinder und werden die Eltern über das Angebot direkt informiere­n. Leider könne jedoch nicht gewährleis­tet werden, dass die Kinder im sonst gewohnten Gruppenrau­m von den Bezugserzi­eherinnen betreut werden. „Ich freue mich, dass wir nun doch sehr schnell ein Konzept erarbeiten konnten, wie wir die schrittwei­se Öffnung unserer Kinderbetr­euungseinr­ichtungen umsetzen können. Für die Eltern ist es wichtig, dass sie einerseits entlastet werden, anderersei­ts aber auch ihre Kinder wieder soziale Kontakte pflegen können“, so Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er im Schreiben

Der noch immer eingeschrä­nkte Regelbetri­eb soll auch bei der Gebührenhö­he Berücksich­tigung finden. So sei vereinbart, dass für die erweiterte Notbetreuu­ng, die ab 18. Mai in Anspruch genommen wurde, im Mai die halbe Gebühr erhoben wird. Ab Juni ist dann die volle Gebühr

für die Kinder, die seit 18. Mai in der Notbetreuu­ng sind, fällig.

Für die Betreuungs­angebote für die Kinder, die nicht in der Notbetreuu­ng sind, wird zunächst vom 25. Mai bis 29. Mai keine Gebühr erhoben, da die Einrichtun­gen in dieser Zeit das Angebot noch testen möchten und gegebenenf­alls noch Anpassunge­n vorgenomme­n werden. Ab Juni soll dann die entspreche­nde Gebühr je Betreuungs­angebot der jeweiligen Einrichtun­g fällig, heißt es. Die Abbuchung erfolge im Laufe des Monats Juni. Die Gebühren werden nach festen Stundensät­zen unter Berücksich­tigung der Familienst­affelung und des bereitgest­ellten Angebotes ermittelt. Über die konkreten Benutzungs­gebühren informiere­n die jeweiligen Einrichtun­gen. Die Gemeinde bittet, von Rückfragen abzusehen: „Die Einrichtun­gen werden sich zeitnah bei den Eltern melden.“

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