Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Diese Kriterien entscheiden bei der Platzvergabe
Reduzierter Regelbetrieb ab Montag in Kindertagesstätten – Notbetreuung stark gefragt: kein rollierendes System
MECKENBEUREN - Zweischneidig bleibt die Situation für Kinder, die Kindertagesstätten besuchen: Darum weiß die Meckenbeurer Gemeindeverwaltung, wie sie im Pressetext darlegt. In ihm stellt sie neue Entwicklungen und lokale Beschlüsse vor, die ab 25. Mai auf einen reduzierten Regelbetrieb hinauslaufen. Die Verwaltung setze sich dafür ein, „berechtigten Ansprüchen von Eltern und Kindern soweit möglich gerecht zu werden“, heißt es. Doch müsse man bei der erweiterten Öffnung von Kitas weiter auf Sicht fahren – es gehe Schritt für Schritt voran. „Gerechtigkeit für alle ist in dieser Ausnahmesituation schlichtweg nicht möglich und erfordert von uns allen Solidarität und Verständnis“, so Bürgermeisterin Elisabeth Kugel.
Im Pressetext, mit dem die Vorgaben des Landes konkretisiert werden, steht: „Natürlich klingt es nach wochenlangen Kita-Schließungen zunächst einmal gut, dass nahezu 50 Prozent aller Kita-Kinder wieder betreut werden können.“Für Meckenbeuren bedeutet das: In den vier kommunalen Kitas stehen bei einer Belegung von 50 Prozent insgesamt 193 Plätze zur Verfügung.
Der Knackpunkt: Aktuell sind 84 Notbetreuungsplätze belegt, frei verfügbar bleiben maximal 109 Plätze. „Bislang sind wir in der guten Lage, dass nur wenige Erzieherinnen zur Risikogruppe zählen und es deshalb keine weiteren Platzreduzierungen gibt“, hebt die Gemeindeverwaltung hervor. Sie benennt zugleich das Problem: Der Bedarf an Notbetreuungsgruppenplätzen wächst, denn: „Viele Betroffene stellen laufend neue Anträge, denn es gibt einen zunehmenden Präsenzdruck am Arbeitsplatz, und Homeoffice-Tätigkeiten werden zurückgefahren.“Außerdem seien mögliche Kindeswohlgefährdungen zu berücksichtigen. Daher gelte bis Ende der Pfingstferien, dass die rechnerisch möglichen Plätze aufgrund aktueller Notbetreuungsfälle nicht voll ausgeschöpft werden können. Die Situation sei ständig neu zu bewerten, freie Plätze lassen sich nur bis auf Weiteres vergeben.
Was zur Frage führt: Welche Kinder kommen – über die Notbetreuung hinaus – zum Zug? Kita-Leitungen und Verwaltung hätten sich umfassend Gedanken gemacht und mit den Kitas der freien Träger (katholische Kirche, St. Elisabeth-Stiftung) abgestimmt. Als abgestufte Kriterien für die Platzvergabe bei dem ab 25. Mai startenden reduzierten Regelbetrieb habe die Verwaltung festgelegt:
1. Kinder mit Bedarf nach Notbetreuung
2. Kinder mit besonderem Förderbedarf oder besonderen familiären Notsituationen
3.1 Beide Elternteile berufstätig und davon ein Elternteil mit Präsenzpflicht
3.2 beide Elternteile berufstätig ohne Präsenzpflicht
3.3 mindestens ein Elternteil berufstätig
Bewusst ist den Verantwortlichen im Rathaus, dass andernorts – wie in Kressbronn oder Langenargen – ein rollierendes System angewandt wird. Dessen Vorteil: die regelmäßige Betreuung aller Kinder – was „aufgrund der hohen Belegzahlen bei der Notbetreuung in Meckenbeuren wenig sinnvoll“erscheint und auch aus pädagogischen Gründen in Frage gestellt sei. Als Leiter im Sachgebiet Bildung und Betreuung sagt Michael Denda dazu: „Kinder im Kleinkindalter
sollten möglichst regelmäßige Abläufe erleben, und die zeitlichen Ressourcen der Erzieherinnen sollten vorrangig in die pädagogische und nicht überwiegend in die organisatorische Arbeit fließen.“
Auf Ebene der Kitas würde in den Teams anhand des Kriterienkatalogs über die konkrete Platzbelegung entschieden. „Im Zweifelsfall unterstützt die Gemeindeverwaltung“, gilt als Angebot. Zu- und Absagen seien aufgrund der Kürze der Zeit bis Freitag (22. Mai) telefonisch durch die Kita-Leitungen erfolgt. Schriftlich werde dies zusätzlich durch den Träger erfolgen. „Trotz aller Turbulenzen bezüglich der Organisation freuen wir uns, dass wir wieder einer zunehmenden Zahl von Kindern und Eltern unser Betreuungsangebot im bisher gewohnten Betreuungsumfang anbieten und somit zur Entspannung in den Familien beitragen können“, äußert sich Hauptamtsleiter Jens Hulbert zuversichtlich.
In puncto Pfingstferien (ab 2. Juni) komme die Gemeinde den Eltern entgegen „durch die bereits umgesetzte Vorverlegung der ursprünglich geplanten Schließtage von Pfingsten auf Ostern“. Mit der Folge: Kitas sind in den nächsten Wochen durchgängig geöffnet, obwohl kein grundsätzlicher Rechtsanspruch auf Notbetreuung bestehe, die aber dadurch zusätzlich gesichert sei.
Wermutstropfen: Vorschulkinder können nicht vorrangig gefördert werden, zumal die Kooperation KitaSchule derzeit nicht umsetzbar ist.
Die Zusage aller Kita-Plätze erfolgt bis zum 15. Juni grundsätzlich nur unter jederzeitigem Widerrufsvorbehalt. Wird die Betreuung wieder vollständig gebucht, erhebt die Gemeinde auch wieder den bisherigen Kindergartenbeitrag.