Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verfassungsrichter wollen Abwahl von Brandner prüfen
KARLSRUHE (dpa) - Die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags – und wirft auch für das Bundesverfassungsgericht Fragen auf. Es bedürfe genauerer Prüfung, ob die Fraktion in ihren Rechten beeinträchtigt sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Einen Eilantrag lehnten die Richter aber ab. Damit wollte die AfD erreichen, dass Brandner seine Aufgaben sofort wieder wahrnehmen darf.
Die Abgeordneten der anderen Parteien im Ausschuss hatten Brandner für nicht mehr tragbar gehalten und ihn am 13. November abgesetzt. Grund dafür waren mehrere Eklats. Die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den Rocksänger Udo Lindenberg hatte Brandner auf Twitter mit der Bemerkung „Judaslohn“kommentiert. Auch mit seinen Reaktionen auf den antisemitisch motivierten Terroranschlag von Halle mit zwei Toten und mehreren Verletzten löste er Empörung aus.
Brandner selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlossen. Die AfD hat bisher keinen neuen Kandidaten aus ihren Reihen bestimmt. Das war für die Verfassungsrichter mit ein Grund für die Ablehnung des Eilantrags.