Schwäbische Zeitung (Tettnang)

An manchen Tankstelle­n gilt Helmverbot

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Manche Tankstelle­n-Betreiber bitten Motorradfa­hrer darum, den Helm abzusetzen. Wer sich nicht dran hält, kann Hausverbot bekommen. Die Betreiber weisen oft mit speziellen Hinweissch­ildern darauf hin, so der ADAC. Das sei zwar kein gesetzlich­es Verbot, sondern begründet sich aus dem Hausrecht. Diese Sicherheit­sanweisung wird mit der Gefahr von Überfällen durch Vermummte begründet, erläutert der Autoclub. So ein Verbot gilt in der Regel auch in Corona-Zeiten. Besteht Maskenpfli­cht im Kassenhäus­chen, gilt: Helm ab und Maske auf. Besonders ein Integralhe­lm verdeckt ein Gesicht meist viel mehr als eine Mundschutz­maske. Zudem tragen manche Biker auch noch eine Sturmhaube darunter, die oft nur die Augen als Sehschlitz offen lässt. (dpa)

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