Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Befristetes Arbeitsverhältnis kann „Brücke“beim Berufseinstieg sein
Einen befristeten Arbeitsvertrag können insbesondere Berufsanfänger auch als Chance sehen. Das erklärt Kerstin Plack, Referentin für Arbeits- und Tarifrecht bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) auf dem Portal „abi.de“.
Zwar kann eine Befristung immer auch Stressfaktor sein, sie baue aber „Brücken in den Arbeitsmarkt“, so Plack. Das gelte insbesondere für Bewerber, die kaum qualifiziert sind oder noch wenig Berufserfahrung haben. Sie haben die Möglichkeit, beim Arbeitgeber ihr Können unter Beweis zu stellen und gleichzeitig Erfahrung zu sammeln. Im besten Fall ergibt sich eine Option auf Weiterbeschäftigung.
Allgemein gilt: Bei Neueinstellungen brauchen Arbeitgeber keinen Grund für eine Befristung. Eine solche sachgrundlose Befristung darf aber höchstens für die Dauer von zwei Jahren eingegangen werden, erklärt die Expertin. Das Arbeitsverhältnis könne bis zu dieser Höchstdauer bis zu dreimal verlängert werden. (dpa)