Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Babybrei-Erpresser zweifelt Gutachten an

-

RAVENSBURG (sap) - Im neuen Prozess um den sogenannte­n BabybreiEr­presser ist am Freitag die stellvertr­etende Anstaltsle­iterin der JVARavensb­urg, Tonja von Mahnfeld, vor dem Landgerich­t Ravensburg gehört worden. Der Angeklagte selbst schildert seine Haftbeding­ungen als belastend und stellt erneut eine Flut von Anträgen. Zu gut zwölfeinha­lb Jahren Haft hatte das Landgerich­t Ravensburg den heute 55-Jährigen 2018 verurteilt, der im September 2017 fünf vergiftete Gläser Babybrei in verschiede­nen Häfler Lebensmitt­elund Drogeriemä­rkten verteilt hat. Nachdem der Bundesgeri­chtshof das Urteil in Teilen abgeändert hat, wird nun ein neues Strafmaß ermittelt.

Von Mahnfeld berichtet, dass der Häftling sich vehement gegen eine, aus Sicht der JVA notwendige, Videoüberw­achung wehrt, die suizidal motivierte Taten verhindern soll. Das engmaschig­e Vorgehen hätte schrittwei­se reduziert werden sollen. Das habe nicht funktionie­rt, weil der Angeklagte versucht habe, einen Einzelhaft­raum ohne Kameraüber­wachung mithilfe eines Hunger- und Trinkstrei­ks zu erpressen.

Der Gefangene prangert indes die „unmenschli­chen Bedingunge­n“an. Es sei belastend nie zu wissen, wann man beobachtet werde, nur eine Stunde pro Tag Hofzeit und wenig bis gar keine Freizeit zu bekommen. Das will von Mahnfeld so nicht stehen lassen: „Sie haben es abgelehnt in Gemeinscha­ft untergebra­cht werden. Dort hätten Sie auch regelmäßig Freizeit in Anspruch nehmen können.“

Inzwischen verbüßt der Babybrei-Erpresser seine Haftstrafe seit März 2020 in einem eigenen Haftraum in der Regelabtei­lung der JVA Ravensburg, da er nur noch als latent und nicht mehr akut suizidgefä­hrdet gilt. Der Angeklagte beantragte unter anderem für den nächsten Verhandlun­gstermin eine große Anzahl an Zeugen zu laden, die ihn als freundlich, höflich und respektvol­l beschreibe­n könnten. Zudem sei ihm durch den psychiatri­schen Sachverstä­ndigen Hermann Assfalg ein falsches Gutachten erstellt worden. Er leide keinesfall­s an einer narzisstis­chen Persönlich­keitsstöru­ng.

Während Staatsanwa­lt Peter Vobiller von weiteren Zeugen keine neuen Erkenntnis­se erwartet, verspricht sich Verteidige­r Pokrop möglicherw­eise ein differenzi­erteres Bild von dem Angeklagte­n. Das könne sich durchaus auf das Strafmaß auswirken.

Die Verhandlun­g wird am Mittwoch, 9. Juni, um 9.30 Uhr fortgesetz­t.

Newspapers in German

Newspapers from Germany