Schwäbische Zeitung (Tettnang)
VW unterliegt in „Dieselgate“-Streit vor US-Berufungsgericht
ANCHORAGE/LEIPZIG
(dpa) - Volkswagen (Foto: dpa) muss in der „Dieselgate“-Affäre weitere empfindliche Bußgelder in den
USA befürchten. Ein Berufungsgericht entschied am Montag (Ortszeit), dass trotz bereits geschlossener Vergleiche zusätzliche Strafen zweier Bezirke der Bundesstaaten Florida und Utah zulässig seien. Obwohl VW wegen Dieselautos mit manipulierter Abgastechnik bereits für Verstöße gegen das landesweite US-Luftreinhaltegesetz „Clean Air Act“zur Rechenschaft gezogen wurde, dürfen regionale Behörden demnach weiter Sanktionen verhängen. Das könnte die Tür für erneute hohe Strafzahlungen öffnen.
Die Richter erklärten, sie seien sich im Klaren darüber, dass ihre Entscheidung zu „atemberaubenden Belastungen“führen könne. VW wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass das Gericht mit seiner Linie im Widerspruch zu anderer USRechtsprechung stehe. Das Unternehmen kündigte an, sich energisch verteidigen und den Fall erneut prüfen lassen zu wollen – notfalls vom Obersten US-Gerichtshof Supreme Court. VW hatte im September 2015 Abgasmanipulationen in großem Stil eingeräumt. Für den Skandal verbuchte der Konzern bereits Kosten in Höhe von 31,3 Milliarden Euro – der größte Teil davon entfiel auf Strafen und Entschädigungen in den USA.
Volkswagen war in der „Dieselgate“-Affäre wegen umweltrechtlicher Verstöße von den Bezirken Salt Lake County in Utah und Hillsborough County in Florida verklagt worden. Sollte der Richterspruch letztlich rechtskräftig werden, könnten die Bezirke theoretisch Schadenersatz in Milliardenhöhe von dem Autohersteller fordern.