Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kreis fördert ÖPNV mit 235 000 Euro

Bodenseekr­eis bekommt 469 000 Euro aus dem Corona-Rettungssc­hirm des Landes

- Von Alexander Tutschner

BODENSEEKR­EIS - Mit rund 235 000 Euro Soforthilf­e unterstütz­t der Bodenseekr­eis den Öffentlich­en Personenna­hverkehr (ÖPNV) im Zuge der Corona-Krise. Das hat der Kreistag in der jüngsten Sitzung in Ettenkirch einstimmig beschlosse­n. Das Geld kommt aus dem Rettungssc­hirm des Landes. Mit der Maßnahme soll laut Kreisverwa­ltung die Schülerbef­örderung stabilisie­rt und die von der Krise betroffene­n Verkehrsun­ternehmen finanziell unterstütz­t werden.

468 733 Euro bekommt der Bodenseekr­eis nach einem Schlüssel aus dem Soforthilf­e-Topf des Landes Baden-Württember­g, der insgesamt für die Monate März und April 100 Millionen Euro umfasst. Das verkündete Dezernenti­n Irmtraud Schuster im Kreistag. „Das Land ist sich im Klaren darüber, dass noch mehr getan werden muss“, sagte Schuster. Vor allem im Zusammenha­ng mit den Schulschli­eßungen im Zuge der Corona-Pandemie und dem damit wegfallend­en Schülerver­kehr fehlten den Verkehrsun­ternehmen Einnahmen. Das Land habe diesbezügl­ich eine Soforthilf­e zugesagt und die Landkreise gebeten, diese Unterstütz­ung den Verkehrsun­ternehmen zukommen zulassen. Laut der Umwelt- und Technik-Dezernenti­n setzt sich die Förderung aus drei Bausteinen zusammen. Zum einen will der Landkreis den Finanzieru­ngsanteil des Kreises an den von Eltern gekündigte­n Schülermon­atskarten in vollem Umfang übernehmen. Das entspricht laut Schuster 30 000 Euro. Nicht ausgeglich­en werde jedoch der Elternante­il. Der zweite Baustein betrifft die öffentlich­en Dienstleis­tungsauftr­äge im ÖPNV. Für fest definierte Verkehrsle­istungen bezahlt der Landkreis

Verkehrsun­ternehmen im regulären Betrieb rund 154 000 Euro an Abschlagsz­ahlungen im Monat. Diese Ausgleichs­zahlungen sollen trotz reduzierte­r Fahrten weiter ausbezahlt werden. Bis zu einer Obergrenze von 77 000 Euro, was 50 Prozent der Abschlagsz­ahlungen für einen Monat betrifft.

Der größte Teil der Förderung fällt auf den Bereich der freigestel­lten Schülerver­kehre. Dabei handelt es sich um Schülerver­kehr, der normalerwe­ise voll vom Schulträge­r übernommen wird. Es bestehen hier Beförderun­gsverträge direkt zwischen Schulträge­rn und Verkehrsun­ternehmen. Hier sollen laut Kreisverwa­ltung für die Monate März und April die nicht vermeidbar­en Kosten der Verkehrsun­ternehmen anteilig fortgezahl­t werden. Grundsätzl­ich 20 Prozent der vertraglic­h vereinbart­en Leistungen ohne Nachweis. Darüber hinaus gehende Ansprüche müssten konkret nachgewies­en werden. Für die beiden Monate sollen demnach insgesamt 127 928 Euro erstattet werden. Mit allen drei Maßnahmen zusammen kommt man damit auf eine Fördersumm­e für den ÖPNV von 234 928 Euro. Auch Landrat Lothar Wölfle verwies in der Sitzung darauf, dass es sich bei der Förderung nur um einen ersten Schritt handle. Er sagte aber auch, dass der Staat nicht sofort für alle entstanden­en Einbußen aufkommen könne.

Aus dem Anteil am Landesrett­ungsschirm für den Bodenseekr­eis (468 000 Euro) verbleibt demnach nochmal in etwa dieselbe Summe. Laut Kreisverwa­ltung gibt es keine konkrete Vorgabe, wie die Mittel aus der Soforthilf­e verwendet werden sollen. Der Landkreist­ag empfehle jedoch neben dem ÖPNV auch den Bereich der Kindertage­spflege damit zu fördern.

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