Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kreis fördert ÖPNV mit 235 000 Euro
Bodenseekreis bekommt 469 000 Euro aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes
BODENSEEKREIS - Mit rund 235 000 Euro Soforthilfe unterstützt der Bodenseekreis den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Zuge der Corona-Krise. Das hat der Kreistag in der jüngsten Sitzung in Ettenkirch einstimmig beschlossen. Das Geld kommt aus dem Rettungsschirm des Landes. Mit der Maßnahme soll laut Kreisverwaltung die Schülerbeförderung stabilisiert und die von der Krise betroffenen Verkehrsunternehmen finanziell unterstützt werden.
468 733 Euro bekommt der Bodenseekreis nach einem Schlüssel aus dem Soforthilfe-Topf des Landes Baden-Württemberg, der insgesamt für die Monate März und April 100 Millionen Euro umfasst. Das verkündete Dezernentin Irmtraud Schuster im Kreistag. „Das Land ist sich im Klaren darüber, dass noch mehr getan werden muss“, sagte Schuster. Vor allem im Zusammenhang mit den Schulschließungen im Zuge der Corona-Pandemie und dem damit wegfallenden Schülerverkehr fehlten den Verkehrsunternehmen Einnahmen. Das Land habe diesbezüglich eine Soforthilfe zugesagt und die Landkreise gebeten, diese Unterstützung den Verkehrsunternehmen zukommen zulassen. Laut der Umwelt- und Technik-Dezernentin setzt sich die Förderung aus drei Bausteinen zusammen. Zum einen will der Landkreis den Finanzierungsanteil des Kreises an den von Eltern gekündigten Schülermonatskarten in vollem Umfang übernehmen. Das entspricht laut Schuster 30 000 Euro. Nicht ausgeglichen werde jedoch der Elternanteil. Der zweite Baustein betrifft die öffentlichen Dienstleistungsaufträge im ÖPNV. Für fest definierte Verkehrsleistungen bezahlt der Landkreis
Verkehrsunternehmen im regulären Betrieb rund 154 000 Euro an Abschlagszahlungen im Monat. Diese Ausgleichszahlungen sollen trotz reduzierter Fahrten weiter ausbezahlt werden. Bis zu einer Obergrenze von 77 000 Euro, was 50 Prozent der Abschlagszahlungen für einen Monat betrifft.
Der größte Teil der Förderung fällt auf den Bereich der freigestellten Schülerverkehre. Dabei handelt es sich um Schülerverkehr, der normalerweise voll vom Schulträger übernommen wird. Es bestehen hier Beförderungsverträge direkt zwischen Schulträgern und Verkehrsunternehmen. Hier sollen laut Kreisverwaltung für die Monate März und April die nicht vermeidbaren Kosten der Verkehrsunternehmen anteilig fortgezahlt werden. Grundsätzlich 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Leistungen ohne Nachweis. Darüber hinaus gehende Ansprüche müssten konkret nachgewiesen werden. Für die beiden Monate sollen demnach insgesamt 127 928 Euro erstattet werden. Mit allen drei Maßnahmen zusammen kommt man damit auf eine Fördersumme für den ÖPNV von 234 928 Euro. Auch Landrat Lothar Wölfle verwies in der Sitzung darauf, dass es sich bei der Förderung nur um einen ersten Schritt handle. Er sagte aber auch, dass der Staat nicht sofort für alle entstandenen Einbußen aufkommen könne.
Aus dem Anteil am Landesrettungsschirm für den Bodenseekreis (468 000 Euro) verbleibt demnach nochmal in etwa dieselbe Summe. Laut Kreisverwaltung gibt es keine konkrete Vorgabe, wie die Mittel aus der Soforthilfe verwendet werden sollen. Der Landkreistag empfehle jedoch neben dem ÖPNV auch den Bereich der Kindertagespflege damit zu fördern.