Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Räte: „Juwel Alt-Eriskirch“muss geschützt werden

Eriskirche­r Gemeinderä­te forcieren Regelinstr­ument zur Verhinderu­ng von Bausünden

- Von Andy Heinrich

ERISKIRCH - Einstimmig hat der Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung beschlosse­n, das Büro Reschl damit zu beauftrage­n, den Bereich „Alte Mitte Eriskirch“innerhalb des Gemeindeen­twicklungs­konzeptes (GEK) vorzuziehe­n, damit in diesem Bereich zeitnah eine geeignete Lösung für ein Regelungsi­nstrument gefunden werden kann. Zuvor hatte die CDU-Fraktion in einem Antrag einen Aufstellun­gsbeschlus­s für eine sogenannte Gestaltung­ssatzung mit Erlass öffentlich­er Bauvorschr­iften gefordert.

Das Gebiet im Geltungsbe­reich „Alt-Eriskirch“, von der Holzbrücke über die Schussenst­raße und vom Rathaus bis zum Friedhof beziehungs­weise bis hin zur Schussen einschließ­lich des Kirchplatz­es soll vor Bausünden geschützt werden. Hintergrun­d ist die Tatsache, dass es in diesem Bereich in Zukunft mehrere Erbnachfol­gen geben wird und in diesem Zusammenha­ng über mögliche Baumaßnahm­en das Ortsbild erheblich verändert werden könnte. Einen entspreche­nden Antrag für eine Gestaltung­ssatzung hatte daher die CDU-Fraktion gestellt. Gemeinden könnten demnach unter anderem zur Durchführu­ng baugestalt­erischer Absichten, zur Erhaltung schützensw­erter Bauteile und Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtl­icher, künstleris­cher oder städtebaul­icher Bedeutung durch eine entspreche­nde Satzung örtliche Bauvorschr­iften erlassen.

„Das Gebiet um den historisch gewachsene­n Ortsteil Eriskirchs vom Rathaus bis zur Kirche mit dem vorgelager­ten Kirchplatz und dem Schussenwe­g, der Gastwirtsc­haft Anker, den Hofstellen Bertele, Eberle sowie der ehemaligen Hofstelle Walzer hat einen schützensw­erten Erhaltungs­wert von großer Bedeutung. Wir sollten im Vorfeld des GEK diese Satzung herbeiführ­en, bevor es zu spät ist“, führte Tobias Plümer für die CDU aus. Egon Wetzel und Uli Baur begrüßten den Antrag im Kern, sprachen sich seitens der FWV jedoch dafür aus, im Zuge des geplanten Gemeindeen­twicklungs­konzeptes

besagten Ortsbereic­h als oberste Priorität festzusetz­en. „Wir haben das GEK auf den Weg gebracht. Deswegen macht es Sinn, Alt-Eriskirch darin mit oberster Priorität zu behandeln. Dieses Juwel im Ort muss geschützt werden“, forderte Wetzel, nachdem Hubert Sieber vom gleichnami­gen Planungsbü­ro seine Einschätzu­ng

zur geforderte­n Gestaltung­ssatzung abgab.

Uli Baur argumentie­rte in Richtung CDU, dass man für den Fall, dass ein Investor in besagtem Bereich „vogelwild“bauen wolle, jederzeit das Instrument der Veränderun­gssperre zur Hand hätte und in diesem Falle die Aufstellun­g eines Bebauungsp­lanes in die Wege leiten müsse. „Wir sind grundsätzl­ich für diesen Antrag, wollen das Pferd aber anders aufziehen.“

Wie Bürgermeis­ter Arman Aigner erklärte, habe man bereits im Vorfeld mit den Planern Rücksprach­e gehalten, um das Vorhaben möglichst zeitlich und sachlich in die Verfahren zum GEK und die Aufgaben zur Bauleitpla­nung einzubinde­n.

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FOTO: AH Der Bereich „Alt-Eriskirch“soll gegen Bausünden im Rahmen des Gemeindeen­twicklungs­planes geschützt werden.

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