Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Räte: „Juwel Alt-Eriskirch“muss geschützt werden
Eriskircher Gemeinderäte forcieren Regelinstrument zur Verhinderung von Bausünden
ERISKIRCH - Einstimmig hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, das Büro Reschl damit zu beauftragen, den Bereich „Alte Mitte Eriskirch“innerhalb des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) vorzuziehen, damit in diesem Bereich zeitnah eine geeignete Lösung für ein Regelungsinstrument gefunden werden kann. Zuvor hatte die CDU-Fraktion in einem Antrag einen Aufstellungsbeschluss für eine sogenannte Gestaltungssatzung mit Erlass öffentlicher Bauvorschriften gefordert.
Das Gebiet im Geltungsbereich „Alt-Eriskirch“, von der Holzbrücke über die Schussenstraße und vom Rathaus bis zum Friedhof beziehungsweise bis hin zur Schussen einschließlich des Kirchplatzes soll vor Bausünden geschützt werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass es in diesem Bereich in Zukunft mehrere Erbnachfolgen geben wird und in diesem Zusammenhang über mögliche Baumaßnahmen das Ortsbild erheblich verändert werden könnte. Einen entsprechenden Antrag für eine Gestaltungssatzung hatte daher die CDU-Fraktion gestellt. Gemeinden könnten demnach unter anderem zur Durchführung baugestalterischer Absichten, zur Erhaltung schützenswerter Bauteile und Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung durch eine entsprechende Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen.
„Das Gebiet um den historisch gewachsenen Ortsteil Eriskirchs vom Rathaus bis zur Kirche mit dem vorgelagerten Kirchplatz und dem Schussenweg, der Gastwirtschaft Anker, den Hofstellen Bertele, Eberle sowie der ehemaligen Hofstelle Walzer hat einen schützenswerten Erhaltungswert von großer Bedeutung. Wir sollten im Vorfeld des GEK diese Satzung herbeiführen, bevor es zu spät ist“, führte Tobias Plümer für die CDU aus. Egon Wetzel und Uli Baur begrüßten den Antrag im Kern, sprachen sich seitens der FWV jedoch dafür aus, im Zuge des geplanten Gemeindeentwicklungskonzeptes
besagten Ortsbereich als oberste Priorität festzusetzen. „Wir haben das GEK auf den Weg gebracht. Deswegen macht es Sinn, Alt-Eriskirch darin mit oberster Priorität zu behandeln. Dieses Juwel im Ort muss geschützt werden“, forderte Wetzel, nachdem Hubert Sieber vom gleichnamigen Planungsbüro seine Einschätzung
zur geforderten Gestaltungssatzung abgab.
Uli Baur argumentierte in Richtung CDU, dass man für den Fall, dass ein Investor in besagtem Bereich „vogelwild“bauen wolle, jederzeit das Instrument der Veränderungssperre zur Hand hätte und in diesem Falle die Aufstellung eines Bebauungsplanes in die Wege leiten müsse. „Wir sind grundsätzlich für diesen Antrag, wollen das Pferd aber anders aufziehen.“
Wie Bürgermeister Arman Aigner erklärte, habe man bereits im Vorfeld mit den Planern Rücksprache gehalten, um das Vorhaben möglichst zeitlich und sachlich in die Verfahren zum GEK und die Aufgaben zur Bauleitplanung einzubinden.