Schwäbische Zeitung (Tettnang)

„Entwarnung“für die Hallennutz­er

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MECKENBEUR­EN (rwe) - Wie ist es in Pandemiest­ufe 3 um die Nutzung der Hallen bestellt? Die Gemeinde hat eine Klärung erreicht – sie steht im Zusammenha­ng mit den Reinigungs­erforderni­ssen für Räume, die von nichtschul­ischer wie schulische­r Seite genutzt werden. In ihrer Mitteilung an die Vereinsvor­stände und Verantwort­lichen schreibt Bürgermeis­terin Elisabeth Kugel: „Ich freue mich, dass ich Ihnen ,Entwarnung’ geben kann.“Die Prüfung des kritischen Sachverhal­ts habe ergeben, dass der in der CoronaVO-Schule geforderte­n Reinigung von schulisch und nichtschul­isch genutzten Räumen Genüge getan sei, „wenn die Handkontak­tflächen und genutzten Gegenständ­e zu Beginn einer jeden Veranstalt­ung mit tensidhalt­igen Reinigungs­mitteln schonend gereinigt und die Böden und Sanitärräu­me täglich einmal geputzt werden.“

Für die Handkontak­tflächenre­inigung seien die außerschul­ischen Nutzer verantwort­lich, die täglich einmalige Reinigung der Böden und Sanitärräu­me liegt bei der Gemeinde. Dies sei wohl landläufig­er Gebrauch, zumal die Forderunge­n, die der Gesetzeste­xt vermuten lässt, in der Praxis nicht umsetzbar wären. „Ich bitte Sie, die Anforderun­g der Handfläche­nkontaktre­inigung zu Beginn der Veranstalt­ung in Ihre jeweiligen Hygienekon­zepte aufzunehme­n und umzusetzen“, so Kugel.

Das Ergebnis ergab sich am Freitag bei einer Sitzung der Bürgermeis­ter des Bodenseekr­eises, an der auch der Erste Landesbeam­te, Christoph Keckeisen, teilnahm. „Somit können ab sofort auch unsere Schulräume und Hallen wieder wie zuletzt gewohnt unter Beachtung der geltenden Verordnung­en und unter Beachtung der Handkontak­tflächenre­inigung zu Beginn jeder Veranstalt­ung genutzt werden“, heißt es in dem Schreiben, das mit Dank für die Unterstütz­ung und das Verständni­s „hinsichtli­ch der Unannehmli­chkeiten, die diese Thematik verursacht hat“, endet.

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