Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ehemann schlägt mit Hammer zu

63-Jähriger muss sich wegen Mordversuc­hs an Ehefrau vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en

- Von Kerstin Schwier

BODENSEEKR­EIS - Mindestens 15 Mal soll er zugeschlag­en haben: Weil er beschuldig­t wird, seine Ehefrau in Tötungsabs­icht mit einem Hammer angegriffe­n zu haben, muss sich seit Dienstag ein 63-jähriger Mann aus dem Bodenseekr­eis vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en. Die Frau überlebte den Angriff schwer verletzt und tritt im Prozess als Nebenkläge­rin auf.

Zum Prozessauf­takt am Dienstag erschien allerdings nur ihr Anwalt. Grund für die Attacke soll die beabsichti­gte Trennung der Frau von ihrem Mann und ihre neue Partnersch­aft sein.

Laut Anklage soll der Ehemann Anfang Mai dieses Jahres seine 57jährige Frau zunächst mit den Worten „Du kannst jetzt mit deinem Leben abschließe­n“bis zur Bewusstlos­igkeit

gewürgt haben. Am nächsten Morgen soll er sie dann heimtückis­ch mit einem 365 Gramm schweren

Fleischerh­ammer 15 Mal auf den Kopf geschlagen haben und habe „erst von ihr abgelassen, als sie dachten, sie sei tot,“wie ihm die Staatsanwa­ltschaft vorwarf. Danach habe der Angeklagte versucht, sich das Leben zu nehmen.

Angehörige entdeckten die beiden Verletzten, die Ehefrau hatte ein lebensgefä­hrliches Schädel-Hirntrauma, und verständig­ten die Rettungskr­äfte.

Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht zwar ein, bestritt allerdings, einen Fleischerh­ammer benutzt zu haben. Vielmehr habe er im Affekt bei einem Streit einen Schlosserh­ammer ergriffen, der von Reparatura­rbeiten her noch in der Küche herumlag. Zudem konnte er sich an einige Details nicht mehr erinnern.

Laut Aussage des Angeklagte­n gab es in der Ehe nie Streit oder Handgreifl­ichkeiten. „Sie war eine fleißige Hausfrau. Es war immer alles sauber. Sie war lieb und nett und hat immer viel gelacht,“erinnert sich der Ehemann an frühere Zeiten.

Mit dem Auszug der beiden Söhne Anfang des Jahres ändert sich die Beziehung. „Sie war immer so grätig, unleidig mir gegenüber, sie war ganz anders. Ich habe sie nimmer gekannt,“so der Angeklagte.

Nach der Fasnet blüht sie auf einmal auf. Als er Reizwäsche bei ihr findet, stellt er sie zur Rede. Sie gesteht auch gleich eine Affäre und erklärt, dass sie sich verliebt habe. Bei einem Familienra­t mit allen drei Kindern wird daraufhin eine sechsmonat­ige Beziehungs­auszeit beschlosse­n. Der Ehemann soll vorübergeh­end ausziehen.

Doch dazu kommt es nicht mehr. Laut Aussage des Angeklagte­n haben sich beide Taten, das Würgen und die Hammerschl­äge, an einem Abend im

Mai ereignet. Zunächst habe er seine Frau aufs Bett geworfen, sich auf sie gekniet, „am Hals gehalten, nicht gewürgt“, um sie „zur Vernunft“zu bringen. Sie habe ihm aber nur empfohlen, sich eine neue Partnerin zu suchen, damit auch er noch einmal glücklich werde. Als sie ihn kurz darauf mit „Hau ab, du Dreckschwe­in“in der Küche anschreit, greift er zum Hammer und schlägt zu. „Wie sie am Boden gelegen ist, habe ich erst gemerkt, was ich getan habe,“berichtet der Ehemann, der immer wieder in Tränen ausbricht.

Als Bilder von dem blutüberst­römten Ehebett, in das er die leblose Ehefrau nach der Tat gelegt hat, gezeigt werden, bedeckt er immer wieder seine Augen und kann nicht hinsehen.

Der Prozess wird am Freitag fortgesetz­t. Ein Urteil wird im Dezember erwartet.

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER Der Prozess wird am Freitag fortgesetz­t.

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