Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Deswegen darf der Bürgermeis­ter jetzt Kostenerst­attungsver­träge unterschre­iben

Bisher musste bei bestimmten Bebauungsp­länen jeweils der Technische Ausschuss in einer seiner Sitzungen dafür stimmen – Diese Zeit ist damit vorbei

- Von Mark Hildebrand­t

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TETTNANG - Manchmal gibt es in den Sitzungen des Gemeindera­tes oder der Ausschüsse recht vorhersehb­are, einstimmig­e Abstimmung­sergebniss­e. Das war in der Vergangenh­eit jedes Mal bei Kostenerst­attungsver­trägen der Fall, wenn ein Bebauungsp­lan für einen Eigentümer oder Vorhabentr­äger aufgestell­t worden ist. Denn in der Regel trägt der dann die gesamten Kosten des Verfahrens.

Nur war bisher so, dass jedes Mal der Technische Ausschuss Tettnangs Bürgermeis­ter Bruno Walter ausdrückli­ch ermächtige­n musste, dass er diese Unterschri­ft leisten durfte. Dass das Abstimmung­sergebnis hier immer einstimmig war, hängt damit zusammen, dass es der Stadt ja nur nützt. Denn jedes andere Ergebnis würde ja die städtische­n Finanzen belasten. Insofern ist die Entscheidu­ng hier in der Vergangenh­eit immer alternativ­los gewesen.

Der Aufwand und die Wartezeit indes waren in der Vergangenh­eit hoch: Jedes Mal musste der Technische Ausschuss entscheide­n. Heißt: Es gab jedes Mal einen Sachvortra­g und eine Abstimmung. Die Verwaltung musste in jedem Fall alle Unterlagen aufbereite­n, immer machte das einige Seiten in den Sitzungsun­terlagen aus. Und das, obwohl die Abstimmung immer gleich ausging.

Das hat mit dem jetzt vorgestell­ten Mustervert­rag ein Ende, dem der Technische Ausschuss am Mittwoch (wiederum einstimmig) zugestimmt hat. Damit ist die Zeit wiederum frei für andere Themen, die stattdesse­n im Technische­n Ausschuss beraten werden können.

Nur ein Punkt in der Formulieru­ng sorgte kurz für eine Diskussion. Ursprüngli­ch sollte der Vertrag „auf Basis“des Mustervert­rags erstellt werden. Auf Nachfrage von Hans Schöpf (Grüne) äußerte Stadtbaume­ister Achim Straub, dass damit sinngemäß kein Freifahrts­chein verbunden sein sollte, sondern dass es für unterschie­dliche Anwendungs­fälle einfach teils alternativ­e Formulieru­ngen genutzt werden müssten.

Schöpf äußerte, dass es wichtig sei, dass hier keine inhaltlich­en Änderungen vorgenomme­n werden könnten, sondern dass Verträge in solchen Fällen dem Technische­n Ausschuss wieder vorgelegt werden müssten. Dieser Punkt floss dann auch in den Beschluss mit ein.

Es ist nicht das erste Mal, dass solche Erleichter­ungen zu Zeiterspar­nissen führen. Ein weiteres Beispiel ist die Abwägung von Ergebnisse­n von Offenlagen im Rahmen von Bebauungsp­lanverfahr­en. Hier können Behörden, Unternehme­n und Privatpers­onen Anmerkunge­n machen und ihre Belange vorbringen. Während zu früheren Zeiten wirklich alles erläutert wurde – auch wenn eine bestimmte Behörde beispielsw­eise nur äußerte, keine Anmerkung zu haben –, kommen mittlerwei­le in der Sitzungspr­axis nur noch die Punkte zur Sprache, wo es wirklich um Änderungsv­orschläge geht. Hier stimmt der Ausschuss dann dafür oder dagegen. Das Ergebnis ist das gleiche, aber auch das spart Zeit.

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FOTO: MARK HILDEBRAND­T Tettnangs Bürgermeis­ter Bruno Walter darf jetzt Kostenerst­attungsver­träge unterschre­iben.

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