Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Justizminister folgen Vorstoß aus Baden-Württemberg zum Kinderschutz
RAVENSBURG (tja) - Wenn Kinder als Zeugen oder Opfer bei der Polizei aussagen, sollen Videoaufnahmen davon automatisch vor Familiengerichten verwendet werden dürfen. Das fordern die Justizminister der 16 Bundesländer und folgen damit einem Vorschlag von SüdwestMinister Guido Wolf (CDU). Auf ihrer Konferenz am Donnerstag verabschiedeten sie dessen Vorlage einstimmig. Schon seit 1998 müssen Gerichte im Strafprozess Kinder nicht erneut persönlich anhören, wenn diese bereits zuvor bei der Polizei ausgesagt haben. Damit erspart man Mädchen und Jungen belastende Auftritte vor Gericht. Bislang können die Videoaussagen aber nicht automatisch auch in einem Verfahren vor einem Familienrichter verwendet werden, in dem es um denselben Sachverhalt geht. Nun wird das Bundesjustizministerium eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen.