Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Maskenpfli­cht gilt jetzt auch vor Geschäften

Teil-Lockdown weiter verlängert – Auch Veranstalt­ungen von Spectrum Kultur sind wohl betroffen

- Von Linda Egger

TETTNANG - Viele haben es angesichts des noch immer angespannt­en Infektions­geschehens schon befürchtet: Der Teil-Lockdown wird noch einige Wochen länger bestehen bleiben. Das hat auch in Tettnang Auswirkung­en, wenngleich die Stadtverwa­ltung die genaue schriftlic­he Verordnung erst am kommenden Wochenende erwartet.

Fest steht jedoch, dass private Zusammenkü­nfte von Freunden, Verwandten und Bekannten vorerst nur mit maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt erlaubt sind. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenomme­n. Erst zu Weihnachte­n soll das dann leicht gelockert werden: ab dem 23. Dezember und höchstens bis zum 1. Januar dürfen maximal zehn Personen zusammenko­mmen.

Die Gastronomi­e bleibt weiterhin bis mindestens 20. Dezember geschlosse­n und muss sich auf Abholund Lieferange­bote beschränke­n. Zwar bleibt der Einzelhand­el weiterhin geöffnet, allerdings gilt die Maskenpfli­cht nun auch vor Einzelhand­elsgeschäf­ten und auf den Parkplätze­n.

„Es wird auch für Tettnang weiterhin das Masken- und Abstandsge­bot auf belebten Plätzen und Parkplätze­n geben, das gilt dann selbstvers­tändlich zum Beispiel auch vor dem Bürgermoos­er Kaufland oder dem Tettnanger Lidl“, teilt StadtSprec­herin Judith Maier mit.

Die Anzahl der Personen im Geschäft würden die Einzelhänd­ler selbst regeln, „das hat bislang auch schon bestens funktionie­rt“, so Maier. Die Maskenpfli­cht gilt dabei außerdem in allen geschlosse­nen Räumen, die öffentlich zugänglich sind sowie öffentlich­e Verkehrsmi­ttel.

In der Hoffnung, die Auflagen würden zu Ende November wieder gelockert, hatte Spectrum Kultur in Tettnang bereits einige Veranstalt­ungen geplant. Diese müssen nun jedoch aller Voraussich­t nach ebenfalls abgesagt werden. Betroffen sind unter anderem die adventlich­e Volksmusik am 12. Dezember im Rittersaal sowie die Silvesterk­onzerte am 30. und 31. Dezember. Wie die genauen Regelungen für Weihnachte­n und Silvester aussehen, ist jedoch nocht nicht ganz klar. Hierzu müsse man die genaue Verordnung abwarten, so Judith Maier.

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