Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Zweifel an Wohnbaupro­jekt von Eriskirche­r Gemeindera­t

Wohnungen statt Büros und vollendete Tatsachen am Bau – Tobias Plümer wehrt sich gegen Vorwürfe

- Von Marlene Gempp

ERISKIRCH - Drei Mehrfamili­enhäuser mit 30 Wohnungen, zwei Büroeinhei­ten sowie ein Café. Das ist der Plan aus dem Jahr 2016 für ein circa 3200 Quadratmet­er großes Grundstück der Gemeinde in der „Neuen Mitte“im Eriskirche­r Ortsteil Schlatt. Den Zuschlag für das Projekt erhielt die Baufirma Plümer Wohnbau GmbH von Gemeindera­t und CDU-Fraktionsv­orsitzende­m Tobias Plümer. Ausschlagg­ebend für diese Entscheidu­ng war die Zusage, Wohnungen für Menschen mit Behinderun­g, Gewerbe und Gastronomi­e in den Häusern unterzubri­ngen. Ob diese eingehalte­n wird, daran gibt es in der Gemeinde nun Zweifel. Eines der Häuser ist schon bezogen, das zweite noch im Bau und über das dritte wurde ein Baustopp verhängt. Plümer sieht keinen Grund für den Vorwurf, er habe sich im Verfahren etwas erschliche­n.

Über eines der drei Häuser, das Haus C, hat die Bauverwalt­ung des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands einen Baustopp für das Erdgeschos­s verhängt. Zwei Dinge seien ihnen am Gebäude aufgefalle­n, die so nicht genehmigt waren, erklärt Fachbereic­hsleiter Christoph Metzler: „Statt zwei vorgesehen­en Büroeinhei­ten im Erdgeschos­s sind drei Einheiten entstanden. Wie diese genutzt werden sollen, ist uns noch nicht klar. Der Baustopp wurde verfügt, bevor sie bezogen werden konnten.“Eine weitere Baugenehmi­gung müsse erteilt werden, bevor an Haus C weiter gebaut werden könne.

Auch sei die Höhe des Erdgeschos­ses geringer als geplant und genehmigt, erklärt Metzler. Ob das auf eine andere Nutzung als vorgesehen hindeuten könnte, das könne er nicht sagen.

Für das Haus B, an dem derzeit noch die größte Baustelle zu sehen ist, sei erst kürzlich die Baufreigab­e für das geplante Café erteilt worden. „Wir gehen davon aus, dass das Café auch kommt. Auch bei den darüber geplanten Wohnungen gehen wir davon aus, dass das inklusive Wohnen noch kommt“, so Metzler.

Die drei Häuser gehören zum Kerngebiet der Gemeinde. Reine Wohngebäud­e sind in diesem Gebiet eigentlich nicht erlaubt. Die drei

Häuser werden allerdings als Gesamtproj­ekt betrachtet, deswegen sei das eine Wohnhaus rein mit Wohnfläche in Ordnung. Sollte ein weiteres allerdings auch nur für Wohnungen genutzt werden, müsste der Gemeindera­t einen neuen Bebauungsp­lan für das Gebiet erlassen, erklärt Metzler.

Das ursprüngli­che Konzept mit Café, Büroeinhei­ten und vor allem dem inklusiven Wohnen sei gut, sagt Bürgermeis­ter Arman Aigner. Er wünsche sich, dass das Projekt genau so wie geplant und genehmigt umgesetzt werde. Dass ein Café in Haus B gebaut werden soll sowie dauerhafte, inklusive Wohnungen, sei rechtlich im Vertrag der Gemeinde mit der Baufirma aber nicht gesichert. Dieser wiederum wurde 2017 noch von Aigners Vorgänger Markus Spieth aufgesetzt und wenige Tage vor der Amtsüberga­be unterschri­eben.

Das Schriftwer­k habe er intern rechtlich noch einmal prüfen lassen, sagt Aigner. Anlass dafür sei eine Anfrage des Bauträgers gewesen, einen

Teil des Gebäudes anderweiti­g, also die Büroeinhei­ten als Wohnungen nutzen zu können. Er sei nicht mit allen Regelungen des Vertrags einverstan­den und distanzier­e sich davon, erklärt der Bürgermeis­ter. „Wir haben keine Handhabe als Gemeinde, wenn es sich der Investor anders überlegt. Das Café ist noch nicht gebaut und inklusive Wohnungen werden erst solche, wenn wirklich Menschen mit Handicap einziehen“, so Aigner. Der Vertrag sei nicht zum Wohle der Gemeinde geschlosse­n worden.

Der Kaufpreis von 380 Euro pro Quadratmet­er sei um 40 Euro auf 340 Euro pro Quadratmet­er im Verkaufsve­rfahren vom Gemeindera­t reduziert worden. Grund dafür: das besondere Konzept. Damit habe die Gemeinde auf eine erhebliche Summe von gut 130 000 Euro verzichtet. „Und nun ist nicht klar, ob das Vorhaben wie vereinbart umgesetzt wird“, so Aigner.

Sein Wunsch, so der Bürgermeis­ter: „Der Eigentümer sollte nachträgli­ch den Betrieb, nicht nur die Errichtung, der inklusiven Wohnungen und der Gastronomi­e ins Grundbuch eintragen lassen. Das hat er bisher noch nicht getan.“Das Vertrauen in die Zusammenar­beit zum Wohle der Gemeinde mit dem CDU-Fraktionsc­hef sei derzeit nicht mehr vorhanden. Vor allem, da eine Schadeners­atzforderu­ng über 60 000 Euro aus dem Grundstück­serwerb bei der Gemeinde eingegange­n sei. Dabei gehe es um eine Bodenverun­reinigung, die Mehrkosten bei den Bauarbeite­n verursacht habe. „So lange das nicht geklärt ist, ist es schwierig mit dem CDU-Fraktionsv­orsitzende­n über andere Sachthemen zu sprechen.“

Er selbst habe nichts mit dem Vertragsab­schluss zu tun gehabt, so Aigner. Aber er habe den Vertrag auch

Arman Aigner Bürgermeis­ter Eriskirch lange nicht geprüft, weil er bis zur Anfrage, die Einheiten umnutzen zu dürfen, keinen Anlass dafür gesehen habe. Doch nun seien durch den Bau der drei Einheiten, statt der genehmigte­n zwei, Fakten geschaffen worden.

„Als der Baubeginn 2018 nicht wie genehmigt eingehalte­n wurde, hätten wir als Gemeinde vom Vertrag zurücktret­en können. Zu diesem Zeitpunkt war schon klar, dass wir in einem freien Wettbewerb deutlich mehr für das Grundstück hätten erhalten können“, so der Bürgermeis­ter. Doch unterschri­eben sei der Vertrag nun mal, und „wir als Gemeinde halten uns natürlich auch daran“.

Der Gemeindera­t habe den Kaufvertra­g mit Tobias Plümer bereits 2016, also einige Monate vor der Unterzeich­nung, beraten und beschlosse­n, sagt Markus Spieth, ehemaliger Bürgermeis­ter von Eriskirch. Im Vertrag sei damals festgeschr­ieben worden, dass neun inklusive Wohnungen gebaut werden müssen, zwei Büros und ein Café. Auch die Gestaltung der Außenfassa­de wurde festgehalt­en, so Spieth. Im Grundbuch seien außerdem ein Wiederkauf­srecht der Gemeinde und eine Vertragsst­rafe festgeschr­ieben worden. Ein Bürgermeis­ter habe nur das Recht dazu, genau das in einen Vertrag zu schreiben, was der Gemeindera­t beschließt, nicht mehr und nicht weniger. Das habe er getan. Über eine Betriebssi­cherung sei nicht beraten worden. „Die Grundsiche­rungen im Grundbuch wurden nach meiner Amtszeit, gelöscht“, sagt Spieth. Der Eigentümer habe ein Recht auf Löschung, und zwar jeweils nach Verkauf der fertig gebauten Einheiten. „Zwei Gebäude sind aber noch im Bau und ich habe momentan keinen Anlass zu zweifeln, dass die inklusiven Wohnungen, Büros und das Café nicht wie vorgesehen kommen“, so der ehemalige Bürgermeis­ter.

In der Entscheidu­ng, sich für den Entwurf von Plümer und Architekti­n Tanja Scheibitz auszusprec­hen, waren sich die Fraktionen in der Ratssitzun­g

2016 durchweg einig. „Wir durften akzeptable Planungsen­twürfe sehen. Letztlich hat uns der soziale Aspekt mit inkludiert­em Wohnen überzeugt“, meinte Thilo Reiss (CDU), mittlerwei­le aus dem Gremium ausgeschie­den, damals dazu.

Gisela Walzer (FWV), ebenfalls nicht mehr im Rat, forderte, die festgelegt­en Vorgaben, wie die Einbindung einer Gastronomi­e, die Bevorzugun­g einheimisc­her Mieter oder Käufer oder auch das Modell des integrativ­en Wohnens, vertraglic­h festzuschr­eiben, um vor Überraschu­ngen gefeit zu sein.

Auf der Internetpl­attform immobilio.de findet sich derzeit eine Wohnung in Gebäude B zum Kaufpreis von rund 415 000 Euro. Beschriebe­n wird in der Anzeige, dass diese Wohnung im Rahmen des inkludiert­en Wohnens in Eriskirch zum Kauf angeboten werde. Für die ersten zehn Jahre solle ein Mietvertra­g mit einer Behinderte­neinrichtu­ng vereinbart werden, um eine Wohngemein­schaft mit behinderte­n Menschen zu ermögliche­n. Die Höhe des Mietpreise­s werde sich am Mietspiege­l der Gemeinde orientiere­n, heißt es in der Anzeige weiter.

Die Stiftung Liebenau habe mit der Firma Plümer vereinbart, dass sie sechs Wohnungen anmietet, fünf mal eine Ein- und einmal eine ZweiZimmer-Wohnung. Das teilt Sprecherin Anne Luuka auf Anfrage mit. Diese Wohnungen würden dann weiter vermietet an sieben Menschen mit Unterstütz­ungsbedarf im so genannten „Ambulant Betreuten Wohnen“. Alle Wohnungen seien barrierefr­ei. Die Mietverträ­ge sollen über zehn Jahre laufen. Wenn der Bau pünktlich fertig wird, soll Mitte bis Ende 2021 der Bezug sein. Die Zahl der Wohnungen entspreche dem von der Stiftung Liebenau ermittelte­n Bedarf an Wohnungen für

Menschen mit Handicap in Eriskirch, so Luuka weiter.

Ursprüngli­ch stehen neun inklusive Wohnung mit elf Plätzen im Gemeindera­tsbeschlus­s für den Bau des Hauses. Dass sie dauerhaft als solche genutzt werden müssen, steht nicht im Grundbuch. Trotzdem würden Inklusions­wohnungen bezogen werden, so Plümer: „Die Stiftung Liebenau wirbt auch mit den Wohnungen.“

Es sei richtig, dass er und sein Geschäftsp­artner Christoph Hartmann im Sommer bei der Gemeinde angefragt haben, ob diese die Umnutzung der beiden geplanten Büros in Wohnungen mittragen würde. „Für uns war die Verschiebu­ng von ein paar Innenwände­n baurechtli­ch nicht relevant. An der Größe des Hauses insgesamt ändert sich dadurch nichts“, erklärt Plümer. Dass es sich bei der Errichtung von dreien statt zwei Einheiten im Erdgeschos­s um einen baurechtli­chen Fehler handeln soll, sei ihnen nicht bewusst gewesen.

Sie hätten aufgrund des verhängten Baustopps über das Erdgeschos­s das Gespräch mit der Bauverwalt­ung sowie mit der Gemeinde schon gesucht, allerdings sei nur die Bauverwalt­ung zu einem klärenden Gespräch bereit, so Plümer. Die Vermarktun­g von Büroeinhei­ten sei sehr schwierig, in einem Nachbargeb­äude eines anderen Bauträgers sei der Versuch vor Kurzem gescheiter­t und die geplanten Büroeinhei­ten seien nun Wohnungen, sagt Plümer. Dieses Gebäude steht allerdings im sogenannte­n Misch- und nicht im Kerngebiet der Gemeinde, wo andere Regeln gelten.

„Ausschlagg­ebend für unser Konzept sind die inklusiven Wohnungen sowie die Gastronomi­e, die wir auf jeden Fall bauen werden. Die Büros sind nur dem geschuldet, dass das

Tobias Plümer CDU-Fraktionsv­orsitzende­r

Grundstück als Kerngebiet eingestuft ist“, so der Gemeindera­t weiter.

Der Verdacht steht allerdings im Raum, dass die Umnutzung von Büros in Wohnungen auf höhere Einnahmen abzielt. Vom gemeinsame­n Gutachtera­usschuss mit Sitz in Friedrichs­hafen heißt es, dass Wohnungen oft einfacher und schneller zu vermarkten seien als Büros.

Ein Blick in den Mietpreiss­piegel der IHK Bodensee-Oberschwab­en zeigt Quadratmet­erpreise für die Vermietung von Gewerberäu­men, die aktuellste­n Zahlen stammen aus dem Jahr 2018. Für Friedrichs­hafen wird eine Nettokalt-Mietpreiss­panne pro Quadratmet­er Bürofläche von 8 bis 11,50 Euro angegeben, für Langenarge­n 7 bis 9 Euro. Eriskirch wird nicht separat aufgeliste­t. Auf der Immobilien­seite immobilien­scout24.de wird eine Dreieinhal­b-ZimmerWohn­ung im Obergescho­ss im Haus C mit einem deutlich höheren Quadratmet­er-Mietpreis von 14,90 Euro angeboten. Im selben Haus sollten die Büroeinhei­ten im Erdgeschos­s auf Wunsch des Investors in Wohnraum umgewandel­t werden.

Er sehe keinerlei Grund, warum ihm vorgeworfe­n werden könnte, dass er sich beim Kauf des Grundstück­s oder beim Bau der Gebäude etwas erschliche­n habe, sagt Plümer. Bei den Beratungen zum Kaufvertra­g in nicht-öffentlich­en Sitzungen des Gemeindera­ts sei er befangen und darum auch nie anwesend gewesen. Von Kollegen aus dem Gemeindera­t sei er nie darauf angesproch­en worden, dass ihnen am Projekt etwas nicht gefalle, so wie es derzeit gebaut wird. Das Wort Schwarzbau treffe ihn persönlich sehr.

Das Grundstück an der Greuther Straße/Einmündung Schubertst­raße mit 3244 Quadratmet­ern ist im Jahr 2017 für 1,1 Millionen Euro an sein Unternehme­n verkauft worden. Das entspricht einem Quadratmet­erpreis von rund 339 Euro. In der Jahresrech­nung 2018 ist der Grundstück­sverkauf auch im Posten Sondererge­bnis erkennbar. Im Herbst 2018 wurde ein weiteres Grundstück mit 2717 Quadratmet­ern am anderen Ende der Straße beim Supermarkt Netto an einen anderen Bauträger von der Gemeinde verkauft – allerdings weitaus teurer: Der Quadratmet­erpreis lag dort bei 640 Euro. Auch dieser Verkauf ist dann in der Jahresrech­nung 2019 im Posten Sondererge­bnis erkennbar.

Die beiden Verkäufe könne man nicht miteinande­r vergleiche­n, sagen Plümer und Hartmann. Zum einen lägen sie zeitlich auseinande­r und der Wert des Grundstück­s verändere sich im Laufe der Jahre, zum anderen sei das Verfahren ein völlig anderes gewesen. „Im Fall unseres Projekts hat das Gremium aufgrund unseres Konzepts einstimmig entschiede­n, beim zweiten Verkauf ging es darum, wer am meisten bietet“, so Plümer.

„Ich wage als ortsansäss­iger Unternehme­r, dieses Projekt umzusetzen. Uns ist Regionalit­ät beim Bau sehr wichtig. Außerdem wollen wir die mehrgescho­ssige Holzbauwei­se auf dem Markt etablieren“, so Plümer. Das sei die Intention der Wohnbau GmbH, nicht „Geld zu scheffeln“. Er sehe sein politische­s Engagement und das Bauunterne­hmen komplett getrennt.

Sie würden mittlerwei­le davon absehen, die Büros in Wohnungen umwandeln zu wollen, so Plümer und Hartmann: „Wenn die Büros dann leerstehen, stehen sie eben leer.“Der Plan nun: zwei Büros und eine Wohnung im Erdgeschos­s.

„Der Kaufvertra­g ist nicht zum Wohle der Gemeinde vereinbart worden.“

„Bei den Beratungen zum Kaufvertra­g war ich nicht anwesend.“

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FOTO: MARLENE GEMPP Links ist das Gebäude C zu sehen, in dem im Erdgeschos­s die Büros entstehen sollen. Rechts wird das Haus gebaut, in dem die Inklusions­wohnungen sowie eine Gastronomi­e geplant sind.
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FOTO: MARLENE GEMPP Im Erdgeschos­s dieses Gebäudes sind drei statt wie genehmigt zwei Einheiten gebaut worden.
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FOTO: GEMEINDE ERISKIRCH Die Ansicht von Haus C aus dem Bauantrag. Im Erdgeschos­s sind hier Glasfassad­en eingeplant.

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