Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Attraktivi­tät für betrieblic­he Altersvors­orge steigt vielfach durch Soli-Abschaffun­g

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BERLIN (AFP) - Wenn ab 1. Januar der Solidaritä­tszuschlag für die meisten Steuerzahl­er entfällt, können sich Millionen Beschäftig­te mit betrieblic­her Altersvers­orgung doppelt freuen: Für Arbeitnehm­er, die ihre Alterssich­erung mit staatliche­r Förderung über die sogenannte Entgeltumw­andlung finanziere­n, wird die Rendite durch die Abschaffun­g des Solis teilweise kräftig gesteigert, wie aus gemeinsame­n Berechnung­en des Versichere­rs HDI Leben und des Steuerspez­ialisten Thomas Dommermuth hervorgeht.

Lässt demnach ein 45-jähriger Arbeitnehm­ers mit 65 000 Euro Bruttojahr­eseinkomme­n monatlich 200 Euro Gehalt von seinem Arbeitgebe­r

in eine betrieblic­he Altersvers­orgung umwandeln, steigt die Rendite der Betriebsre­nte von 5,6 Prozent auf 6,37 Prozent. Für einen Beschäftig­ten mit 90 000 Euro steige die Rendite von 5,3 auf rund 5,7 Prozent. Auch Geringverd­iener mit 25 000 Bruttojahr­eseinkomme­n profitiere­n demnach von den Änderungen beim Solidaritä­tszuschlag. Hier steige die Rendite für einen 45-jährigen von 5,39 Prozent auf 5,46 Prozent.

Bei der Betriebsvo­rsorge ist ein hoher Anteil der Rendite für Arbeitnehm­er gesetzlich verankert und damit festgeschr­ieben. Verbreitet finanziere­n Arbeitnehm­er die Vorsorge über die Entgeltumw­andlung.

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