Schwäbische Zeitung (Tettnang)
JVA-Mitarbeiter will offenbar mit Drogen handeln
20-Jähriger wird auf frischer Tat beim Kauf von Marihuana in Weingarten ertappt
RAVENSBURG (vin) - Erneut soll ein junger Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt Hinzistobel verbotene Gegenstände ins Gefängnis geschmuggelt haben. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei Ravensburg gemeinsam mitteilen, wurde der 20-Jährige auf frischer Tat dabei ertappt, wie er in Weingarten Marihuana kaufte.
Die Kripo hat den Beamtenanwärter bereits seit längerer Zeit im Verdacht, Handys einzuschmuggeln und an Gefangene zu verkaufen, obwohl das verboten ist. Nun soll er sich laut Erster Staatsanwältin Tanja Kraemer auch bereit erklärt haben, Marihuana an Häftlinge zu verkaufen.
Nachdem sich die Verdachtsmomente im Rahmen der Ermittlungen erhärtet hatten, wurde der Tatverdächtige am vergangenen Dienstagnachmittag in Weingarten beim Ankauf von Drogen vorläufig festgenommen. Nach seiner Vernehmung wurde der 20-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss sich nun wegen Bestechlichkeit und unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verantworten.
Vor einigen Jahren ist schon einmal ein angehender Gefängnisaufseher beim Schmuggeln ertappt worden. Dem 29-Jährigen konnte nachgewiesen werden, Ende 2017, Anfang 2018 in acht Fällen etwa zehn Gramm Haschisch, drei Gramm Marihuana und 18 Gramm
Kräutermischung in die JVA geschmuggelt zu haben. Der Mann behauptete, er sei davon ausgegangen, dass nur CDs in den Päckchen waren. Er räumte allerdings ein, zweimal 200 Euro für seinen illegalen Zustelldienst kassiert zu haben.
Er wurde später per Strafbefehl zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Bestechlichkeit und der „fahrlässigen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln“. Laut der Ravensburger Staatsanwaltschaft habe dem Mann nicht nachgewiesen werden können, dass er von dem Haschisch und Marihuana in den geschmuggelten Päckchen wusste, daher die eher milde
Strafe. Zudem musste der damalige Beamtenanwärter, der seine Arbeitsstelle wegen der Vorfälle verloren hat, 400 Euro an die Staatskasse zahlen, die er nachweislich von den Insassen beziehungsweise ihren Angehörigen für seine Schmuggeldienste bekommen hat. Hinzu kam eine Geldauflage von 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Häufiger als Mitarbeiter schmuggeln Angehörige oder Freunde von Häftlingen Drogen ins Gefängnis. Deshalb werden die Gefangenen, deren Zellen und andere Räumlichkeiten wie etwa Werkstätten regelmäßig kontrolliert, ebenso wie Besucher.