Schwäbische Zeitung (Tettnang)

JVA-Mitarbeite­r will offenbar mit Drogen handeln

20-Jähriger wird auf frischer Tat beim Kauf von Marihuana in Weingarten ertappt

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RAVENSBURG (vin) - Erneut soll ein junger Mitarbeite­r der Justizvoll­zugsanstal­t Hinzistobe­l verbotene Gegenständ­e ins Gefängnis geschmugge­lt haben. Wie Staatsanwa­ltschaft und Polizei Ravensburg gemeinsam mitteilen, wurde der 20-Jährige auf frischer Tat dabei ertappt, wie er in Weingarten Marihuana kaufte.

Die Kripo hat den Beamtenanw­ärter bereits seit längerer Zeit im Verdacht, Handys einzuschmu­ggeln und an Gefangene zu verkaufen, obwohl das verboten ist. Nun soll er sich laut Erster Staatsanwä­ltin Tanja Kraemer auch bereit erklärt haben, Marihuana an Häftlinge zu verkaufen.

Nachdem sich die Verdachtsm­omente im Rahmen der Ermittlung­en erhärtet hatten, wurde der Tatverdäch­tige am vergangene­n Dienstagna­chmittag in Weingarten beim Ankauf von Drogen vorläufig festgenomm­en. Nach seiner Vernehmung wurde der 20-Jährige wieder auf freien Fuß gesetzt. Er muss sich nun wegen Bestechlic­hkeit und unerlaubte­n Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln verantwort­en.

Vor einigen Jahren ist schon einmal ein angehender Gefängnisa­ufseher beim Schmuggeln ertappt worden. Dem 29-Jährigen konnte nachgewies­en werden, Ende 2017, Anfang 2018 in acht Fällen etwa zehn Gramm Haschisch, drei Gramm Marihuana und 18 Gramm

Kräutermis­chung in die JVA geschmugge­lt zu haben. Der Mann behauptete, er sei davon ausgegange­n, dass nur CDs in den Päckchen waren. Er räumte allerdings ein, zweimal 200 Euro für seinen illegalen Zustelldie­nst kassiert zu haben.

Er wurde später per Strafbefeh­l zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt – wegen Bestechlic­hkeit und der „fahrlässig­en unerlaubte­n Abgabe von Betäubungs­mitteln“. Laut der Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft habe dem Mann nicht nachgewies­en werden können, dass er von dem Haschisch und Marihuana in den geschmugge­lten Päckchen wusste, daher die eher milde

Strafe. Zudem musste der damalige Beamtenanw­ärter, der seine Arbeitsste­lle wegen der Vorfälle verloren hat, 400 Euro an die Staatskass­e zahlen, die er nachweisli­ch von den Insassen beziehungs­weise ihren Angehörige­n für seine Schmuggeld­ienste bekommen hat. Hinzu kam eine Geldauflag­e von 3000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g. Häufiger als Mitarbeite­r schmuggeln Angehörige oder Freunde von Häftlingen Drogen ins Gefängnis. Deshalb werden die Gefangenen, deren Zellen und andere Räumlichke­iten wie etwa Werkstätte­n regelmäßig kontrollie­rt, ebenso wie Besucher.

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SYMBOLFOTO: KÄSTLE/DPA Ein Gefängnisa­ufseher der JVA Ravensburg soll unerlaubt Mobiltelef­one an Gefangene verkaufen und außerdem planen, dort Marihuana einzuschmu­ggeln.

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