Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Entwicklungskonzept Kehlen rückt in „Top Ten“auf
Gemeinderat aktualisiert die Prioritätenliste der Bauleitverfahren – Drei Flächen sind neu dabei
MECKENBEUREN - Welche Bauleitpläne soll die Gemeindeverwaltung vorrangig bearbeiten? Da es für die Vielzahl an Planwerken nicht ausreichend Personal- und Finanzressourcen gibt, ist die Antwort darauf stets eine Weichenstellung. Einmal im Jahr erfolgt sie im Gemeinderat – diesmal ein bisschen verspätet. 16 Monate lagen zwischen den Fortschreibungen für die Prioritätenliste.
Kontinuität bei den ganz großen Vorhaben (samt Neuerungen bei den kleineren) hat sich der Gemeinderat auf die Fahnen geschrieben: Dem Gemeindeentwicklungskonzept wird zusammen mit dem Flächennutzungsplan höchste Priorität zugesprochen. Bei beiden geht es voran: Ersteres soll bis Sommer fertiggestellt sein, momentan steht ja die Online-Bürgerbefragung an.
Für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) soll in der Ratssitzung am 28. April die Vergabe erfolgen. Vier Büros haben laut Bauamtsleiter Elmar Skurka Angebote abgegeben. Mit diesem Zeitplan sei gewährleistet, dass unmittelbar nach Abschluss des Gemeindeentwicklungskonzepts in die FNP-Fortschreibung eingestiegen werden kann.
Wie Skurka im Gemeinderat vorstellte, sollen unter 28 gelisteten Bauleitplanverfahren zudem diese zehn vorrangig bearbeitet werden: Quartier Buch – Tettnanger Straße – Forchenschachen – Liebenau – Flughafen-Erweiterung (Bauabschnitt II) – Oberesch – Gewerbegebiet Meckenbeuren-Erweiterung – Rebleweiher – Schmiedstraße in Brochenzell – Entwicklungskonzept Kehlen.
Die drei Letzteren sind neu hinzugekommen, herausgefallen sind die Bahnhofstraße und der Kunstrasenplatz. Vor allem um Kehlen entspann sich dabei eine Diskussion, da es als Entwicklungskonzept formell nicht zu den Bauleitverfahren zählt. Dennoch wurde es aufgenommen: Bei einer Enthaltung von Franz Assfalg billigte das Ratsgremium einen diesbezüglichen Antrag der BUS-Fraktion. Sie wollte damit sicherstellen, dass hier „etwas vorwärtsgehen kann“, wie es Annette Mayer formulierte.
„Der Begriff Prioritätenliste ist nicht ganz glücklich“, lenkte Manfred Deutelmoser für die Freien Wähler das Augenmerk auf die Benennung. Als „Pool, aus dem wir schöpfen“, skizzierte Bürgermeisterin Elisabeth Kugel die Auflistung der 28 Flächen, die gegliedert sind in die Dringlichkeiten „hoch“, „mittelhoch“, „mittel“und „niedrig“. Dass eine zahlenmäßige Reduzierung der Vorhaben durchaus erwünscht sei, wollte Elmar Skurka nicht verhehlen, nur: „Das können wir als Gemeindeverwaltung nicht machen.“Am Zug ist hier der Gemeinderat.
Auf drei Gebiete richtete sich der Blick separat: So umfasst das neu aufgenommene Areal Rebleweiher ebenso die Ravensburger Straße Nord. Es handelt sich dabei um die Fläche zwischen dem Wohngebiet Rebleweiher und der Bundesstraße B 30, also um das als „Meckenbeuren-Nord“
bekannt gewordene Gebiet, das der Gemeinderat als Wohnbauschwerpunkt ausweisen wollte, was der Regionalverband aber anders sieht.
Hier ist ein Grunderwerb noch ebenso notwendig wie im Quartier Buch, wo die Flächen Skurka zufolge „teilweise nicht in Gemeindehand“seien. Denn: Um ein Bauleitverfahren zu eröffnen, ist es Voraussetzung, dass sich alle erforderlichen Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Meckenbeuren befinden.
Unter den priorisierten Verfahren kommt der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
„Liebenau – Stiftungsgelände“eine Sonderstellung zu – ist sie doch mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in den Gemeindenachrichten im November in Kraft getreten.
Von 2007 bis 2018 hatte die Prioritätenliste der Bauleitplanverfahren geruht. War sie vor drei Jahren wieder aufgenommen und 2019 fortgeschrieben worden, so geriet sie nun erneut ins Visier des Gemeinderats.