Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Polizei überprüft Stand-up-Paddler

Auf dem Bodensee gelten für Wasserspor­tler strengere Regeln als auf anderen Seen in Bayern

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LINDAU (dpa/lby) - Ein Board, ein Paddel und ab aufs Wasser: Ganz so einfach ist Stand-up-Paddling nicht. Denn auch für Wasserspor­tler gelten gewisse Regeln. Dabei sind die Vorgaben noch strenger als auf anderen Seen in Bayern.

Steigende Temperatur­en und sonnige Wochenende­n locken immer mehr Wasserspor­tler an den Bodensee. Die Polizei kontrollie­rt deshalb verstärkt, ob die Sportler an die Regeln einhalten. Denn auch Stand-upPaddler müssen sich an Vorgaben halten.

Auf dem Bodensee gilt eine eigene Schifffahr­tsverordnu­ng. Darin ist demnach unter anderem vorgegeben, dass Stand-up-Paddler eine Schwimmwes­te tragen müssen, wenn sie sich mehr als 300 Meter vom Ufer entfernen. Zudem müssten auf dem Board Name und Adresse des Besitzers stehen.

„Es ist in der Vergangenh­eit schon dazu gekommen, dass herrenlose Boards vom Wind abgetriebe­n wurden“, sagt ein Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West in Kempten. „Deswegen hat es mehrere große Suchaktion­en gegeben, bei denen aus allen drei Grenzlände­rn Kräfte im Einsatz waren.“Daher sei es auch hilfreich, eine Kontaktnum­mer des Besitzers auf dem Board zu hinterlege­n.

Bei Kontrollen auf dem Bodensee trifft die Polizei nach eigenen Angaben immer wieder auf Wasserspor­tler, deren Boards diese Vorgaben nicht erfüllen. Dann gebe es meist einen „Mängelberi­cht“, sagt der Polizeispr­echer. „Die Besitzer müssen die Boards dann entspreche­nd nachrüsten.“

Andere Regeln gelten auf dem Bodensee ebenso wie auf anderen Seen in Bayern. So sind auch am Chiemsee Ruhezonen oder Anlegestel­len der Schifffahr­t für Wasserspor­tler tabu. „Da stellen wir diese Fahrzeuge bei Kontrollen aber immer wieder fest“, sagt der Polizeispr­echer. Zudem dürften die Boards eigentlich nicht im Dunkeln unterwegs sein, weil ihnen ein weißes Rundum-Licht fehlt. Außerdem dürfen Stand-up-Paddler nicht in flachen Ufergewäss­ern mit Pflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen fahren.

Bei Verstößen gegen die Bodensee-Schifffahr­tsverordnu­ng drohen auch Stand-up-Paddlern Bußgelder. Darüber entscheide­n nach Angaben der Polizei die zuständige­n Landratsäm­ter.

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FOTO: DPA/FELIX KÄSTLE Mit dem schönen Wetter gehen immer mehr Wasserspor­tler auf den Bodensee. Dass auch für Stand-up-Paddler Regeln gelten und Bußgelder drohen, wissen viele Sportler nicht.

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