Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Auto-Abo bei der Steuer absetzen

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BERLIN (dpa) - Entscheide­n sich Freiberufl­er oder Selbststän­dige für ein Auto-Abo – also eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicheru­ng – müssen sie auch an die Steuer denken. Genauso wie bei einem Autokauf oder einem Fahrzeugle­asing sind dabei zwei Punkte zu berücksich­tigen: Die betrieblic­he Ebene und die Privatnutz­ung.

Wird das Fahrzeug zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt, kann die monatliche AboRate als Betriebsau­sgabe abgesetzt werden. „Das ist letztlich genauso wie bei einer Büromiete“, fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er zusammen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt auf diesen Nutzungsvo­rteil Einkommens­teuer an. Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sogenannte­n Ein-Prozent-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuc­h. Die pauschale Ein-Prozent-Regel kann genutzt werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Maßstab ist dann der Bruttolist­enneupreis des Fahrzeugs. „Wer hier sparen möchte, sollte also schauen, dass er kein sehr hochpreisi­ges Fahrzeug aussucht“, sagt Klocke.

Wird der Pkw zu weniger als 50 Prozent beruflich genutzt, muss der private Nutzungsvo­rteil durch eine Schätzung oder ein Fahrtenbuc­h ermittelt werden.

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