Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Auto-Abo bei der Steuer absetzen
BERLIN (dpa) - Entscheiden sich Freiberufler oder Selbstständige für ein Auto-Abo – also eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicherung – müssen sie auch an die Steuer denken. Genauso wie bei einem Autokauf oder einem Fahrzeugleasing sind dabei zwei Punkte zu berücksichtigen: Die betriebliche Ebene und die Privatnutzung.
Wird das Fahrzeug zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt, kann die monatliche AboRate als Betriebsausgabe abgesetzt werden. „Das ist letztlich genauso wie bei einer Büromiete“, fasst Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler zusammen. Wird das Fahrzeug auch privat genutzt, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Einkommensteuer an. Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sogenannten Ein-Prozent-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuch. Die pauschale Ein-Prozent-Regel kann genutzt werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 Prozent beruflich genutzt wird. Maßstab ist dann der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. „Wer hier sparen möchte, sollte also schauen, dass er kein sehr hochpreisiges Fahrzeug aussucht“, sagt Klocke.
Wird der Pkw zu weniger als 50 Prozent beruflich genutzt, muss der private Nutzungsvorteil durch eine Schätzung oder ein Fahrtenbuch ermittelt werden.