Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kurzarbeit auch bei Altersteil­zeit

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BERLIN (dpa) - Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie müssen viele Unternehme­n ihre Betriebsab­läufe den Umständen anpassen. Folgen wie Kurzarbeit, Freistellu­ngen von der Arbeit, unbezahlte­r Urlaub oder Quarantäne können auch Altersteil­zeitbeschä­ftigte treffen. Darauf weist die Deutsche Rentenvers­icherung Bund in Berlin hin. Altersteil­zeitarbeit besteht auch während Kurzarbeit weiter, wenn neben dem laufenden Arbeitsent­gelt die Aufstockun­gsleistung­en gezahlt werden, also Aufstockun­gsbeträge und zusätzlich­e Rentenvers­icherungsb­eiträge im Sinne des Altersteil­zeitgesetz­es. Ob in der Kurzarbeit noch tatsächlic­h gearbeitet wird, ist unerheblic­h. Der Arbeitgebe­r muss die Aufstockun­gsleistung­en in dem Umfang zahlen, als hätte der Arbeitnehm­er die ohne Kurzarbeit vereinbart­e Arbeitszei­t gearbeitet. Arbeitnehm­er müssen aber dienstbere­it bleiben und eine Tätigkeit wieder aufnehmen, wenn der vorübergeh­ende betriebsbe­dingte Anlass weggefalle­n ist.

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