Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Inzidenz in Lindau könnte schon bald wieder sinken
Kreis hat sich zum Corona-Hotspot entwickelt – Landrat macht unter anderem Impfstoffmangel verantwortlich
LINDAU - Der Landkreis Lindau hat sich in den vergangenen Tagen zum deutschlandweiten Corona-Hotspot entwickelt. Während anderswo die Sieben-Tage-Inzidenzen bereits einstellig ist, liegt der Wert in Lindau seit einigen Tagen über 70. Landrat Elmar Stegmann macht dafür auch den Impfstoffmangel verantwortlich. Mit etwas Glück könnten die Zahlen in Lindau aber schon bald wieder sinken.
Am Wochenende hat es Lindau deutschlandweit in die Schlagzeilen geschafft, mit einer schlechten Nachricht: Am Samstag war Lindau der Landkreis mit den prozentual meisten Neuinfektionen – in ganz Deutschland. Am Sonntag und Montag wurde Lindau nur von Schweinfurt überholt, wo die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag 82,4 betrug.
Dass die Inzidenz in Lindau vor einigen Tagen sprunghaft anstieg, liegt daran, dass es in mehreren Asylbewerberunterkünften, aber auch an Schulen und in Kindertagesstätten Infektionen gab. „Insgesamt haben sich in den Unterkünften seit dem ersten Ausbruchsgeschehen am 2. Juni 33 Personen infiziert“, schreibt Landratsamtssprecherin Sibylle Ehreiser auf Anfrage. Noch immer seien nicht alle Reihentestungen innerhalb der Asylbewerberunterkünfte und von Kontaktpersonen abgeschlossen.
Stand Sonntagabend sind auch acht Schulen und zwei Kindertagesstätten von Corona-Infektionen betroffen. Dort haben sich insgesamt 16 Personen infiziert. „Hier handelt es sich nach wie vor um Einzelfälle, die teilweise so früh erkannt wurden, dass es in der betroffenen Klasse keinen Kontakt gegeben hat“, schreibt Sibylle Ehreiser. Teilweise seien jedoch auch wieder ganze Klassen in Quarantäne. „Hier beobachten wir die Entwicklung in dieser Woche genau.“Insgesamt sind im Landkreis Lindau derzeit 271 Menschen in Quarantäne.
Dass die Inzidenz in einem Landkreis wegen lokaler Ausbrüche kurzfristig nach oben schnellt, das könne immer wieder vorkommen. „Ich bin jedoch zuversichtlich, dass mit steigender Impfquote solche Ausbruchsgeschehen immer weiter zurückgehen“, sagt Landrat Elmar Stegmann.
„Landkreise, die vor einigen Wochen noch Hotspots waren und im Zuge dessen Sonderlieferungen an Impfstoff erhalten haben, weisen nun die mit Abstand niedrigsten Inzidenzwerte in Bayern auf.“Die schwäbischen Landräte haben deshalb für den Regierungsbezirk Schwaben Sonderkontingente an Impfstoff angefordert. Denn Schwaben habe derzeit bayernweit nicht nur die höchste Inzidenz, sondern auch die geringste Impfquote. Am Montag sank die Sieben-Tage-Inzidenz in Lindau bereits wieder leicht. „In den letzten beiden Tagen wurde uns insgesamt nur ein positives Testergebnis gemeldet“, schreibt Sibylle Ehreiser. „Sollten in den nächsten Tagen ähnlich geringe Neuinfektionen eingehen, könnten wir schon ab Mitte der Woche wieder eine 7-TageInzidenz von unter 50 erreichen.“Voraussagen lasse sich das aber natürlich nicht.
Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter den Wert von 50 fällt, dann muss sie fünf Tage am Stück so niedrig bleiben. Erst dann gilt die Lage
als stabil und am übernächsten Tag treten Lockerungen in Kraft. Bis dahin gelten folgende Regeln:
Private Treffen
Jetzt dürfen sich nur noch zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Vorher war die Anzahl der Haushalte egal. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.
Einzelhandel
Geschäfte im Landkreis Lindau dürfen öffnen. Es gibt keine Testpflicht und Kundinnen und Kunden müssen keine Termine vereinbaren.
Es gelten allerdings die üblichen Hygienevorschriften und eine FFP2Maskenpflicht. Auf jeweils zehn Quadratmeter darf nur ein Kunde kommen. Märkte unter freiem Himmel sind erlaubt, auf Marktplätzen gilt allerdings eine FFP2-Maskenpflicht.
Schulen und Tagesbetreuung
Für die Schulen und Kindergärten im Landkreis hat das Landratsamt eine eigene Allgemeinverfügung erlassen, die Ausnahmeregeln erlaubt. Darum wird in dieser Woche entgegen der bayerischen Regeln Präsenzunterricht an allen Lindauer Schulen stattfinden. Auch Kindergärten und Kindertagesstätten dürfen ganz normal öffnen. „Nur wenige vereinzelte Infektionen wurden in Schulen festgestellt und konnten frühzeitig isoliert werden, sodass, aus epidemischer Sicht, kein Ausbruchsgeschehen in Schulen zu verzeichnen ist“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Vor diesem Hintergrund wären Einschränkungen für Kinder, Eltern, Erzieher und Lehrer „unverhältnismäßig“. Weiterhin müssen sich Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Inzidenz zweimal wöchentlich testen lassen.
Gastronomie und Tourismus
Restaurants, Biergärten und andere Gastronomie dürfen innen wie außen bis 24 Uhr öffnen. Es herrscht eine Testpflicht, sobald dort Menschen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen. Auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette gilt Maskenpflicht. Reine Schankwirtschaften dürfen in Innenbereichen nicht öffnen. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze und Jugendherbergen dürfen öffnen. Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen. Gäste müssen alle 48 Stunden einen negativen Test vorweisen.
Sport
Wenn alle getestet sind, dann ist Sport jeder Art ohne weitere Einschränkung möglich. Ohne Testnachweis ist kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel ist die Anwesenheit von bis zu 500 Zuschauern einschließlich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätzen zulässig. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandenen Plätze, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird. Die Besucher müssen einen Testnachweis vorlegen. Es erhalten darüber hinaus nur solche Personen Zutritt zur Sportstätte, die für den Wettkampf- oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind.
Private Feiern und Veranstaltungen
Geburtstagsfeste und andere Veranstaltungen wie Hochzeiten, Beerdigungen aber auch Vereinssitzungen sind wieder möglich. Draußen dürfen bis zu 50 Gäste feiern, drinnen bis zu 25. Die Teilnehmer müssen einen negativen Test vorweisen. Wer geimpft oder genesen ist, zählt nicht mit und braucht auch keinen negativen Test.
Freizeit und Kultur
Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Es ist ein negativer Test nötig. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Spielbanken dürfen wieder öffnen, Gäste müssen allerdings eine FFP2Maske tragen.
Veranstaltungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Es sind keine Tests nötig. Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadien und ähnliche).
Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind drinnen und draußen ohne feste Personenobergrenze möglich. Bordelle, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie von Altenheimen und Seniorenresidenzen müssen nach wie vor einen negativen Corona-Test vorlegen.