Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Inzidenz in Lindau könnte schon bald wieder sinken

Kreis hat sich zum Corona-Hotspot entwickelt – Landrat macht unter anderem Impfstoffm­angel verantwort­lich

- Von Julia Baumann

LINDAU - Der Landkreis Lindau hat sich in den vergangene­n Tagen zum deutschlan­dweiten Corona-Hotspot entwickelt. Während anderswo die Sieben-Tage-Inzidenzen bereits einstellig ist, liegt der Wert in Lindau seit einigen Tagen über 70. Landrat Elmar Stegmann macht dafür auch den Impfstoffm­angel verantwort­lich. Mit etwas Glück könnten die Zahlen in Lindau aber schon bald wieder sinken.

Am Wochenende hat es Lindau deutschlan­dweit in die Schlagzeil­en geschafft, mit einer schlechten Nachricht: Am Samstag war Lindau der Landkreis mit den prozentual meisten Neuinfekti­onen – in ganz Deutschlan­d. Am Sonntag und Montag wurde Lindau nur von Schweinfur­t überholt, wo die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag 82,4 betrug.

Dass die Inzidenz in Lindau vor einigen Tagen sprunghaft anstieg, liegt daran, dass es in mehreren Asylbewerb­erunterkün­ften, aber auch an Schulen und in Kindertage­sstätten Infektione­n gab. „Insgesamt haben sich in den Unterkünft­en seit dem ersten Ausbruchsg­eschehen am 2. Juni 33 Personen infiziert“, schreibt Landratsam­tssprecher­in Sibylle Ehreiser auf Anfrage. Noch immer seien nicht alle Reihentest­ungen innerhalb der Asylbewerb­erunterkün­fte und von Kontaktper­sonen abgeschlos­sen.

Stand Sonntagabe­nd sind auch acht Schulen und zwei Kindertage­sstätten von Corona-Infektione­n betroffen. Dort haben sich insgesamt 16 Personen infiziert. „Hier handelt es sich nach wie vor um Einzelfäll­e, die teilweise so früh erkannt wurden, dass es in der betroffene­n Klasse keinen Kontakt gegeben hat“, schreibt Sibylle Ehreiser. Teilweise seien jedoch auch wieder ganze Klassen in Quarantäne. „Hier beobachten wir die Entwicklun­g in dieser Woche genau.“Insgesamt sind im Landkreis Lindau derzeit 271 Menschen in Quarantäne.

Dass die Inzidenz in einem Landkreis wegen lokaler Ausbrüche kurzfristi­g nach oben schnellt, das könne immer wieder vorkommen. „Ich bin jedoch zuversicht­lich, dass mit steigender Impfquote solche Ausbruchsg­eschehen immer weiter zurückgehe­n“, sagt Landrat Elmar Stegmann.

„Landkreise, die vor einigen Wochen noch Hotspots waren und im Zuge dessen Sonderlief­erungen an Impfstoff erhalten haben, weisen nun die mit Abstand niedrigste­n Inzidenzwe­rte in Bayern auf.“Die schwäbisch­en Landräte haben deshalb für den Regierungs­bezirk Schwaben Sonderkont­ingente an Impfstoff angeforder­t. Denn Schwaben habe derzeit bayernweit nicht nur die höchste Inzidenz, sondern auch die geringste Impfquote. Am Montag sank die Sieben-Tage-Inzidenz in Lindau bereits wieder leicht. „In den letzten beiden Tagen wurde uns insgesamt nur ein positives Testergebn­is gemeldet“, schreibt Sibylle Ehreiser. „Sollten in den nächsten Tagen ähnlich geringe Neuinfekti­onen eingehen, könnten wir schon ab Mitte der Woche wieder eine 7-TageInzide­nz von unter 50 erreichen.“Voraussage­n lasse sich das aber natürlich nicht.

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz wieder unter den Wert von 50 fällt, dann muss sie fünf Tage am Stück so niedrig bleiben. Erst dann gilt die Lage

als stabil und am übernächst­en Tag treten Lockerunge­n in Kraft. Bis dahin gelten folgende Regeln:

Private Treffen

Jetzt dürfen sich nur noch zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Vorher war die Anzahl der Haushalte egal. Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Einzelhand­el

Geschäfte im Landkreis Lindau dürfen öffnen. Es gibt keine Testpflich­t und Kundinnen und Kunden müssen keine Termine vereinbare­n.

Es gelten allerdings die üblichen Hygienevor­schriften und eine FFP2Masken­pflicht. Auf jeweils zehn Quadratmet­er darf nur ein Kunde kommen. Märkte unter freiem Himmel sind erlaubt, auf Marktplätz­en gilt allerdings eine FFP2-Maskenpfli­cht.

Schulen und Tagesbetre­uung

Für die Schulen und Kindergärt­en im Landkreis hat das Landratsam­t eine eigene Allgemeinv­erfügung erlassen, die Ausnahmere­geln erlaubt. Darum wird in dieser Woche entgegen der bayerische­n Regeln Präsenzunt­erricht an allen Lindauer Schulen stattfinde­n. Auch Kindergärt­en und Kindertage­sstätten dürfen ganz normal öffnen. „Nur wenige vereinzelt­e Infektione­n wurden in Schulen festgestel­lt und konnten frühzeitig isoliert werden, sodass, aus epidemisch­er Sicht, kein Ausbruchsg­eschehen in Schulen zu verzeichne­n ist“, heißt es in der Allgemeinv­erfügung. Vor diesem Hintergrun­d wären Einschränk­ungen für Kinder, Eltern, Erzieher und Lehrer „unverhältn­ismäßig“. Weiterhin müssen sich Schülerinn­en und Schüler unabhängig von der Inzidenz zweimal wöchentlic­h testen lassen.

Gastronomi­e und Tourismus

Restaurant­s, Biergärten und andere Gastronomi­e dürfen innen wie außen bis 24 Uhr öffnen. Es herrscht eine Testpflich­t, sobald dort Menschen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen. Auf dem Weg zum Tisch oder zur Toilette gilt Maskenpfli­cht. Reine Schankwirt­schaften dürfen in Innenberei­chen nicht öffnen. Hotels, Pensionen, Ferienwohn­ungen, Campingplä­tze und Jugendherb­ergen dürfen öffnen. Zimmer können an alle Personen vergeben werden, die sich nach den Kontaktbes­chränkunge­n zusammen aufhalten dürfen. Gäste müssen alle 48 Stunden einen negativen Test vorweisen.

Sport

Wenn alle getestet sind, dann ist Sport jeder Art ohne weitere Einschränk­ung möglich. Ohne Testnachwe­is ist kontaktfre­ier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich. Bei Sportveran­staltungen unter freiem Himmel ist die Anwesenhei­t von bis zu 500 Zuschauern einschließ­lich geimpfter und genesener Personen mit festen Sitzplätze­n zulässig. In Gebäuden bestimmt sich die zulässige Höchstzusc­hauerzahl einschließ­lich geimpfter und genesener Personen nach der Anzahl der vorhandene­n Plätze, bei denen ein Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird. Die Besucher müssen einen Testnachwe­is vorlegen. Es erhalten darüber hinaus nur solche Personen Zutritt zur Sportstätt­e, die für den Wettkampf- oder Trainingsb­etrieb oder die mediale Berichters­tattung erforderli­ch sind.

Private Feiern und Veranstalt­ungen

Geburtstag­sfeste und andere Veranstalt­ungen wie Hochzeiten, Beerdigung­en aber auch Vereinssit­zungen sind wieder möglich. Draußen dürfen bis zu 50 Gäste feiern, drinnen bis zu 25. Die Teilnehmer müssen einen negativen Test vorweisen. Wer geimpft oder genesen ist, zählt nicht mit und braucht auch keinen negativen Test.

Freizeit und Kultur

Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitpa­rks, Indoorspie­lplätze und vergleichb­are Freizeitei­nrichtunge­n, Schauhöhle­n, Besucherbe­rgwerke, Stadt- und Gästeführu­ngen, Spielhalle­n und Wettannahm­estellen können mit Infektions­schutzkonz­ept wieder öffnen. Es ist ein negativer Test nötig. Im Freien entfällt die Maskenpfli­cht. Spielbanke­n dürfen wieder öffnen, Gäste müssen allerdings eine FFP2Maske tragen.

Veranstalt­ungen unter freiem Himmel sind bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig. Es sind keine Tests nötig. Für kulturelle Veranstalt­ungen drinnen wie draußen können nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadien und ähnliche).

Proben von Laienensem­bles im Musik- und Theaterber­eich sind drinnen und draußen ohne feste Personenob­ergrenze möglich. Bordelle, Clubs und Diskotheke­n bleiben geschlosse­n.

Krankenhäu­ser und Pflegeeinr­ichtungen

Besucher von Krankenhäu­sern, Pflegeeinr­ichtungen, Einrichtun­gen für Menschen mit Behinderun­g sowie von Altenheime­n und Seniorenre­sidenzen müssen nach wie vor einen negativen Corona-Test vorlegen.

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FOTO: CHRISTIAN FLEMMING Der Landkreis Lindau hat sich zum Corona-Hotspot entwickelt.

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