Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Mann lässt Mäuse aus Lustgewinn zertreten und töten

Amtsgerich­t Tettnang verurteilt 41-jährigen Tierquäler zu Geldstrafe – Täterin wartet noch auf den Prozess

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FRIEDRICHS­HAFEN (kesc) - Wegen Anstiftung zur Tötung von Wirbeltier­en ohne triftigen Grund hat sich am Montag ein Mann aus dem Bodenseekr­eis vor dem Amtsgerich­t Tettnang verantwort­en müssen. Laut Anklagesch­rift hatte der 41-Jährige im Frühjahr 2017 eine Frau dazu aufgeforde­rt, mit ihren High Heels mehrere Mäuse, die zuvor in einem Gartencent­er erworben worden waren, auf einem Feldweg zu zertreten.

Der Angeklagte filmte die grausame Prozedur, um sich, laut Staatsanwa­ltschaft, daran sexuell zu erregen. Die Richterin Franziska Fischer-Missel verurteilt­e ihn nun für diese Tat zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätze­n á 60 Euro (5400 Euro Gesamtstra­fe) und folgte damit dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft. Selbst der Verteidige­r Uwe Runge bezeichnet­e die Tat als „Riesensaue­rei“, forderte aber nicht zuletzt wegen des vollumfäng­lichen Geständnis­ses seines Mandanten lediglich 60 Tagessätze. Unmittelba­r nach Beginn der Verhandlun­g gab der Verteidige­r im Namen seines Mandanten eine Erklärung ab. Demnach sei dem 41-Jährigen „alles unendlich peinlich“.

Die Motivation hinter der Tat sei kein Tiertötung­sfetisch, der Täter erklärte sich selbst als Fußfetisch­ist. Es sei eine „kaum beschreibb­are Aktion“gewesen, erklärte auch der Anwalt. Wie er auf die Idee gekommen sei, Mäuse zertreten zu lassen, wollte Richterin Fischer-Missel von dem Angeklagte­n wissen. „Man lernt sich halt auf Fußfetisch­partys kennen und kommt mit den Frauen ins Gespräch. Die erzählen dann: das und das biete ich an“, sagte der Angeklagte. Im Internet sei er schließlic­h auf seine spätere Gehilfin, die sich ebenfalls noch vor Gericht verantwort­en muss, gestoßen. Auf den Fotos im Netz hatte sie aber angeblich nur diverse Spielsache­n zertreten. Auf die Frage, wie es ihm heute mit der Angelegenh­eit gehe, antwortete er: „Mir geht es voll scheiße damit, gar nicht gut.“Eine Therapie mache er aber nicht, erklärte er auf Nachfrage.

Auf seine Spur war die Kriminalpo­lizei Ende 2020 im Zusammenha­ng mit einer Anzeige wegen Besitzes und Verbreitun­g kinderporn­ografische­r Schriften gekommen. Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung war umfangreic­hes Bild- und Videomater­ial sichergest­ellt worden, darunter auch die „Animal crushing“(Tiere zerquetsch­en)-Videos, erklärte der ermittelnd­e Kripobeamt­e vor Gericht.

Bereits im Mai dieses Jahres war der Angeklagte wegen des Besitzes von kinderporn­ografische­n Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Doch der Vorfall mit den Mäusen war nicht das Einzige, das die Kripo neben der Kinderporn­ografie fand. Bei der Hausdurchs­uchung wurden auch zwei Filme gefunden, auf denen Ratten und Goldfische von zwei Frauen mit hohen Schuhen zertreten werden.

Die Personalie­n dieser beiden Täterinnen konnten jedoch nicht ermittelt werden, die der Mäusetöter­in dagegen sehr wohl. Die Täterin war geständig und hatte sich als „die Person mit der Halbmaske“bezeichnet, so die Kriminalpo­lizei.

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FOTO: KIMMO TASKINEN Ein Täter hat Mäuse zertreten lassen.

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