Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Mann lässt Mäuse aus Lustgewinn zertreten und töten
Amtsgericht Tettnang verurteilt 41-jährigen Tierquäler zu Geldstrafe – Täterin wartet noch auf den Prozess
FRIEDRICHSHAFEN (kesc) - Wegen Anstiftung zur Tötung von Wirbeltieren ohne triftigen Grund hat sich am Montag ein Mann aus dem Bodenseekreis vor dem Amtsgericht Tettnang verantworten müssen. Laut Anklageschrift hatte der 41-Jährige im Frühjahr 2017 eine Frau dazu aufgefordert, mit ihren High Heels mehrere Mäuse, die zuvor in einem Gartencenter erworben worden waren, auf einem Feldweg zu zertreten.
Der Angeklagte filmte die grausame Prozedur, um sich, laut Staatsanwaltschaft, daran sexuell zu erregen. Die Richterin Franziska Fischer-Missel verurteilte ihn nun für diese Tat zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen á 60 Euro (5400 Euro Gesamtstrafe) und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Selbst der Verteidiger Uwe Runge bezeichnete die Tat als „Riesensauerei“, forderte aber nicht zuletzt wegen des vollumfänglichen Geständnisses seines Mandanten lediglich 60 Tagessätze. Unmittelbar nach Beginn der Verhandlung gab der Verteidiger im Namen seines Mandanten eine Erklärung ab. Demnach sei dem 41-Jährigen „alles unendlich peinlich“.
Die Motivation hinter der Tat sei kein Tiertötungsfetisch, der Täter erklärte sich selbst als Fußfetischist. Es sei eine „kaum beschreibbare Aktion“gewesen, erklärte auch der Anwalt. Wie er auf die Idee gekommen sei, Mäuse zertreten zu lassen, wollte Richterin Fischer-Missel von dem Angeklagten wissen. „Man lernt sich halt auf Fußfetischpartys kennen und kommt mit den Frauen ins Gespräch. Die erzählen dann: das und das biete ich an“, sagte der Angeklagte. Im Internet sei er schließlich auf seine spätere Gehilfin, die sich ebenfalls noch vor Gericht verantworten muss, gestoßen. Auf den Fotos im Netz hatte sie aber angeblich nur diverse Spielsachen zertreten. Auf die Frage, wie es ihm heute mit der Angelegenheit gehe, antwortete er: „Mir geht es voll scheiße damit, gar nicht gut.“Eine Therapie mache er aber nicht, erklärte er auf Nachfrage.
Auf seine Spur war die Kriminalpolizei Ende 2020 im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Schriften gekommen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung war umfangreiches Bild- und Videomaterial sichergestellt worden, darunter auch die „Animal crushing“(Tiere zerquetschen)-Videos, erklärte der ermittelnde Kripobeamte vor Gericht.
Bereits im Mai dieses Jahres war der Angeklagte wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Doch der Vorfall mit den Mäusen war nicht das Einzige, das die Kripo neben der Kinderpornografie fand. Bei der Hausdurchsuchung wurden auch zwei Filme gefunden, auf denen Ratten und Goldfische von zwei Frauen mit hohen Schuhen zertreten werden.
Die Personalien dieser beiden Täterinnen konnten jedoch nicht ermittelt werden, die der Mäusetöterin dagegen sehr wohl. Die Täterin war geständig und hatte sich als „die Person mit der Halbmaske“bezeichnet, so die Kriminalpolizei.