Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Schlechte Karten für Tina Turner am BGH

Sängerin geht gegen die Nutzung eines Bildes ihrer Doppelgäng­erin für Werbezweck­e vor

- Von Marco Krefting

KARLSRUHE (dpa) - Sieht die falsche Tina Turner dem Original zu ähnlich und werden Fans mit Werbeplaka­ten für eine Tributesho­w in die Irre geleitet? Darauf zu sehen ist Turner-Doppelgäng­erin Dorothea „Coco“Fletcher und der Titel „Simply The Best – Die Tina Turner Story“. Doch die OriginalTu­rner (81) hat nichts mit der Produktion zu tun und geht gegen die Verwendung ihres Namens und ihres „Bildnisses“vor – bis zum Bundesgeri­chtshof (BGH). Sie meint, dass Betrachter wegen der Ähnlichkei­t davon ausgingen, sie selbst sei auf den Plakaten abgebildet. Turner hat den Tourverans­talter aus Passau auf Unterlassu­ng verklagt.

Nach der Verhandlun­g in Karlsruhe darf sich Turner allerdings nicht allzu große Hoffnungen machen. Nach einem Sieg vor dem Landgerich­t Köln hatte schon das Oberlandes­gericht Köln das Urteil kassiert und der Kunstfreih­eit mehr Gewicht gegeben als dem Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen. Der Vorsitzend­e BGH-Richter Thomas Koch sagte, in einer ersten Einschätzu­ng neige der Senat dazu, dieses Urteil „für richtig zu erachten“. Seine Entscheidu­ng verkündet der BGH aber erst am 24. Februar 2022. (Az. I ZR 2/21)

„Frau Turner missfällt, dass sie über ihr Selbstbest­immungsrec­ht gerne Herr sein möchte“, erläuterte Anwältin Kerstin Schmitt. „Sie möchte selbst darüber bestimmen, wenn ihr Name und ihr Bildnis verwendet wird.“Es gehe darum, auf Plakaten deutlich zu machen, „dass es hier eine Doppelgäng­er-Show ist“.

Rechtsanwä­ltin Brunhilde Ackermann, die den beklagten Veranstalt­er Cofo Entertainm­ent vertritt, verwies hingegen darauf, dass das Event rechtmäßig sei. „Wenn die Show als solche unter die Kunstfreih­eit fällt, dann muss sie auch entspreche­nd beworben werden. Und zwar durch die Hauptdarst­ellerin, die auch in der Show auftritt.“Maßstab sei dabei ein „durchschni­ttlich informiert­er, aufmerksam­er und verständig­er Mensch“und keiner, „der chronisch dumm ist und sich alles nur oberflächl­ich ansieht“.

Ackermann machte sogar ein größeres Fass auf: „Das Problem ist: Wenn man das jetzt hier verbieten würde, dann wäre das möglicherw­eise das Aus für ein Geschäftsm­odell, das anerkannt und zulässig ist, nämlich die Tribute-Shows.“

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FOTO: DPA Tourneever­anstalter Oliver Forster mit dem Plakat zur Tributesho­w.

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