Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Schlechte Karten für Tina Turner am BGH
Sängerin geht gegen die Nutzung eines Bildes ihrer Doppelgängerin für Werbezwecke vor
KARLSRUHE (dpa) - Sieht die falsche Tina Turner dem Original zu ähnlich und werden Fans mit Werbeplakaten für eine Tributeshow in die Irre geleitet? Darauf zu sehen ist Turner-Doppelgängerin Dorothea „Coco“Fletcher und der Titel „Simply The Best – Die Tina Turner Story“. Doch die OriginalTurner (81) hat nichts mit der Produktion zu tun und geht gegen die Verwendung ihres Namens und ihres „Bildnisses“vor – bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Sie meint, dass Betrachter wegen der Ähnlichkeit davon ausgingen, sie selbst sei auf den Plakaten abgebildet. Turner hat den Tourveranstalter aus Passau auf Unterlassung verklagt.
Nach der Verhandlung in Karlsruhe darf sich Turner allerdings nicht allzu große Hoffnungen machen. Nach einem Sieg vor dem Landgericht Köln hatte schon das Oberlandesgericht Köln das Urteil kassiert und der Kunstfreiheit mehr Gewicht gegeben als dem Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch sagte, in einer ersten Einschätzung neige der Senat dazu, dieses Urteil „für richtig zu erachten“. Seine Entscheidung verkündet der BGH aber erst am 24. Februar 2022. (Az. I ZR 2/21)
„Frau Turner missfällt, dass sie über ihr Selbstbestimmungsrecht gerne Herr sein möchte“, erläuterte Anwältin Kerstin Schmitt. „Sie möchte selbst darüber bestimmen, wenn ihr Name und ihr Bildnis verwendet wird.“Es gehe darum, auf Plakaten deutlich zu machen, „dass es hier eine Doppelgänger-Show ist“.
Rechtsanwältin Brunhilde Ackermann, die den beklagten Veranstalter Cofo Entertainment vertritt, verwies hingegen darauf, dass das Event rechtmäßig sei. „Wenn die Show als solche unter die Kunstfreiheit fällt, dann muss sie auch entsprechend beworben werden. Und zwar durch die Hauptdarstellerin, die auch in der Show auftritt.“Maßstab sei dabei ein „durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Mensch“und keiner, „der chronisch dumm ist und sich alles nur oberflächlich ansieht“.
Ackermann machte sogar ein größeres Fass auf: „Das Problem ist: Wenn man das jetzt hier verbieten würde, dann wäre das möglicherweise das Aus für ein Geschäftsmodell, das anerkannt und zulässig ist, nämlich die Tribute-Shows.“