Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Unbekannte kippen Anhänger voll Müll im Wald ab
Müllsünder entsorgen ihren Sperrmüll einfach in einem Waldstück – Dabei handelt es sich keinesfalls um ein Kavaliersdelikt
TETTNANG/OBEREISENBACH - Regalbretter, alte Matratzen, ein Lampenschirm und eine Menge anderer Unrat liegen verstreut auf dem Waldboden. Dass Menschen ihren Müll unsachgemäß entsorgen, ist keine Seltenheit. In einem Waldstück zwischen Siggenweiler und Obereisenbach haben Müllsünder vergangene Woche eine ganze Anhängerladung voll Sperrmüll abgeladen.
Von der Straße aus führt ein Waldweg in den Wald hinein, am Rand sind umgesägte Baumstämme gelagert. Hinter dem Holzstapel und außerhalb des Sichtfeldes von der Straße liegen Matratzen, Möbelteile und Säcke mit Restmüll zwischen Efeu und Farn auf dem Boden.
Bei der Tettnanger Stadtverwaltung hat man kein Verständnis für dieses Verhalten. Warum Leute ihren Müll einfach im Wald abkippen, anstatt ihn zum Wertstoffhof zu fahren, ist für Stadt-Sprecherin Judith Maier unbegreiflich. Wenn man den Müll ohnehin schon aufgeladen habe, könne man ihn doch auch direkt ordnungsgemäß entsorgen, findet sie. Zumal die Entsorgung von Sperrmüll ja sogar zweimal im Jahr kostenfrei direkt vor der Haustüre möglich sei.
Das Nachsehen bei sogenannter wilder Müllablagerung hätten am Ende immer andere. Erst im August kam es in Tettnang an einem AltglasContainerstandort zu einem ähnlichen Fall. Unbekannte hatten damals Hunderte Glasflaschen auf dem Boden abgestellt, als die Container voll waren. Die Reinigung der Containerstandorte liegt beim städtischen Bauhof – die Stadt bleibt in solchen Fällen daher auch auf den Kosten sitzen.
Wer Abfall unsachgemäß beseitigt, begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit, in vielen Fällen sogar eine Straftat. Dabei wird unterschieden, um welche Art von Abfall es sich handelt und wo genau dieser abgeladen wurde. Insbesondere bei gefährlichen Abfällen liege eine Straftat vor, erläutert Simon Göppert, Pressesprecher beim Polizeipräsidium Ravensburg. Aber auch wenn es sich nicht um Problemstoffe handelt, könne die Müllsünderei unter Umständen als Ordnungswidrigkeit mit hohen Geldbußen sanktioniert werden, so Göppert. Allerdings gestaltet sich die Suche nach den
Verursachern häufig schwierig. „Bei den Ermittlungen ist die Polizei oftmals auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen, die gegenbenenfalls verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Darüber hinaus wird geprüft, ob der abgelagerte Müll Ermittlungsansätze
hergibt“, teilt der Polizeisprecher mit. So kann etwa ein entsorgter Brief mit Adresse eine nützliche Spur sein, die die Polizei zu den Müllsündern führt.
Abgesehen von möglichen rechtlichen Konsequenzen, kann unsachgemäß entsorgter Müll auch für Tiere gefährlich werden. Zudem kann es passieren, dass Schadstoffe wie Asbest unkontrolliert in die Natur und damit auch ins Grundwasser gelangen.
Nicht zuletzt deswegen muss illegal abgeladener Müll zeitnah beseitigt werden. Grundsätzlich sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also das Landratsamt und die Kommunen, für alle Abfälle zuständig, die in ihrem Gebiet anfallen. Handelt es sich bei dem beschmutzten Gebiet allerdings um eingezäunten Privatgrund, dann muss der Waldbesitzer für die Entsorgung des Mülls aufkommen. Ist der Wald hingegen für jedermann zugänglich, ist das Abfallwirtschaftsamt zuständig. „In der Praxis arbeiten wir hier eng mit den gemeindlichen Bauhöfen zusammen, die die Abfälle dann einsammeln, insbesondere, wenn es sich um kleine Mengen handelt“, erklärt Landratsamt-Sprecher Robert Schwarz. Hat der Waldbesitzer den Verdacht, dass es sich um Gefahrstoffe handeln könnte, müsse er das Umweltschutzamt oder das Amt für Wasser und Bodenschutz informieren.