Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Nikolausmarkt ist 2021 Anlaufstelle in Meckenbeuren
Absagen treffen Brochenzells Mittelaltermarkt und Liebenaus Winterfeuer
MECKENBEUREN - Zwei Absagen und ein Neuanfang, das ist der Stand bei den großen Advents- und Weihnachtsmärkten in der Schussengemeinde. Nicht stattfinden werden der mittelalterliche Weihnachtsmarkt in Brochenzell und das Winterfeuer in Liebenau. Hingegen soll der Nikolausmarkt am Kirchplatz am 5. Dezember über die Bühne gehen – dies unter neuer Federführung der Geißbockfamilie.
Wie 2020 ist Brochenzells mittelalterlicher Markt auch dieses Jahr aufgrund der Corona-Situation abgesagt. Diese Entscheidung trafen die Verantwortlichen im Förderverein Humpisschloss und Fanfarenzug Brochenzell als Veranstalter. „Wir wollen und können die Verantwortung nicht übernehmen, dass sich alle Besucher und alle Standbetreiber an die Hygiene- und Abstandsregelungen halten“, sagt Michael Masuch zum Grund. Der Vorsitzende des Fördervereins Humpisschloss weiter: „Damit auch die treuen Wegbegleiter wie die Leute vom Seehaufen sowie die verschiedenen Künstler und Musikgruppen der vergangenen Jahre Planungssicherheit haben, mussten wir schweren Herzens den beliebten Markt wieder absagen.“
Der frühe Entschluss sei auch mit Blick auf die Händler und Marktbetreiber gefallen, die normalerweise mit dem Herstellen ihrer kreativen Angebote beginnen würden. Ständig steigende Zahlen und „die laufend sich ändernden Vorschriften von Bund, Land und Gemeinde lassen eine sichere Planung einfach nicht zu“, heißt es weiter.
„Aber es wäre auch nicht unser Weihnachtsmarkt geworden, wie wir ihn kennen und lieben. Wir könnten auch nicht richtig feiern. Glühweinstand und Corona-Regeln, das passt einfach nicht zusammen“, ist der Tenor samt zwei Ausblicken: „Beide Vereine hoffen nun auf das kommende Jahr.“Und für 2021 beabsichtigt der Fanfarenzug Brochenzell, „einen Weihnachtsumtrunk am Schloss zu organisieren, sofern die dann geltenden Corona-Regeln umsetzbar sind“.
Auf eine Veranstaltung in der Art früherer Jahre verzichtet auch die Stiftung Liebenau. „Das Winterfeuer, unser Adventsmarkt auf dem Gelände des Liebenauer Landlebens, findet leider auch in diesem Jahr nicht statt“, teilt Christoph Möhle mit. Der
Leiter der Abteilung Kommunikation und Marketing nennt als Grund die „unsichere Entwicklung hinsichtlich der Corona-Situation“. Das Landleben habe regulär geöffnet und biete Adventliches und Weihnachtliches.
Unter der Regie der Geißbockfamilie soll es am Sonntag, 5. Dezember, mit dem Nikolausmarkt auf dem Kirchplatz von St. Maria etwas werden. Bis 2019 war der Initiativkreis federführend, ehe im vergangenen Jahr Corona dem Ganzen einen
Strich durch die Rechnung machte. Der Initiativkreis als Vertretung des Meckenbeurer Handels und Gewerbes ist inzwischen aufgelöst. Von Rudi Wenzler sei die Geißbockfamilie auf den Nikolausmarkt angesprochen worden, erzählt Gabriele Pfeiffer als deren Sprecherin. Der rege Verein konnte sich nach Rücksprache mit dem Rathaus vorstellen, die Organisation zu übernehmen – und fühlt sich gut gerüstet, dank einer „Super-Vorarbeit“von Ricarda Mathis, die im Initiativkreis für den Markt zuständig war. „Unser Aufwand hält sich bisher in Grenzen“, sagt denn auch Gabriele Pfeiffer. Zu dem gehörte ein Zusammentreffen aller interessierten Standbetreiber. Acht Vereine und Schulklassen sind es, die großteils in der Vergangenheit bereits mitgemacht haben – wie ja die Geißbockfamilie auch. Der momentane Stand der Dinge: Der Veranstalter hat seine Unterlagen bei der Gemeinde zur Genehmigung eingereicht.
Von 15 bis 21 Uhr ist der Nikolausmarkt am Kirchplatz geplant. Als Veranstaltung im Freien würde in Zeiten der Warnstufe die 3G-Regelung zum Zug kommen – mit Maskenpflicht und Bändchen-Lösung.
Aus dem Ablauf sei nur erwähnt, dass der Nikolaus zweimal vorbeischauen soll und es natürlich ein musikalisches Rahmenprogramm gibt, das Vertreter der privaten Musikschule Vogel und Mirl sowie der evangelische Kirchenchor „Voices of Glory“bestreiten.
Eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte ist in der jüngsten Verordnung des Landes enthalten. Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht und Kontaktdatenerfassung. Stände mit Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und sonstigen Angeboten, die zum Verweilen einladen, dürfen nur von Personen aufgesucht werden, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G-Pflicht in der Warnstufe). Für den Besuch von Verkaufsständen, an denen ausschließlich Warenverkauf stattfindet, ist kein 3G/2G-Nachweis erforderlich.