Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Oberteurin­gen schreibt Lärmaktion­splan fort

Gemeindera­t wünscht gesamtheit­liche Betrachtun­g der anstehende­n Wirkungsan­alysen

- Von Gudrun Schäfer-Burmeister

OBERTEURIN­GEN - In Baden-Württember­g sind die Gemeinden für die Aufstellun­g und Fortschrei­bung von Lärmaktion­splänen zuständig. Sofern sich keine bedeutsame­n Entwicklun­gen auf die Lärmsituat­ion auswirken, müssen die Aktionsplä­ne alle fünf Jahre überprüft und erforderli­chenfalls überarbeit­et werden. Der Lärmaktion­splan für Oberteurin­gen wurde vom Gemeindera­t im Jahr 2014 beschlosse­n, in der jüngsten Sitzung des Gremiums stand nun die Fortschrei­bung nach Stufe drei an.

Wolfgang Wahl vom Freiburger Unternehme­n Rapp Trans stellte die Ergebnisse der Lärmkartie­rung vor. Es handelt sich gemäß EU-Richtlinie­n um berechnete, nicht um gemessene Werte, die auf Basis des durchschni­ttlich täglichen Verkehrs und des Schwerlast­verkehrs, erhoben bei Verkehrszä­hlungen 2019 und Seitenrada­rmessungen 2020, ermittelt und mit der Datengrund­lage von 2014 verglichen wurden. Zu den Hauptbelas­tungsberei­chen zählen auf der B 33 die Teilbereic­he Bitzenhofe­n und Neuhaus/Hefigkofen. Auf der L 329 sind die Abschnitte auf der Kornstraße sowie auf der Adenauerst­raße betroffen. Für diese müssen Wirkungsan­alysen erstellt werden, wie die Lärmbelast­ung gesenkt werden kann.

Da von Anwohnerse­ite Beschwerde­n über eine hohe Lärmbelast­ung an der K 7753 Richard-Wagner-Straße, Raiffeisen­straße, Von-DeuringStr­aße vorliegen, werden für diese Abschnitte ebenfalls Maßnahmen untersucht, obwohl sie laut Berechnung­en zur Lärmkartie­rung keine

Belastungs­bereiche darstellen. Mögliche Maßnahmen im Straßenver­kehr sind lärmminder­nde Fahrbahnde­cken, welche aber meist nicht kurzfristi­g umgesetzt werden, sondern erst, wenn die Straßenbau­behörden Sanierunge­n vornehmen. Rückbau und Verkehrsbe­ruhigung sowie Verbesseru­ng schadhafte­r Straßenbel­äge, Geschwindi­gkeitsredu­zierungen, Verstetigu­ng des Verkehrsfl­usses, LKW-Durchfahrt und Nachtfahrt­verbote zählen ebenfalls dazu. Große Entlastung­en werden Lärmschutz­wällen zugeschrie­ben, welche aber nicht überall möglich sind.

Es wird Aufgabe der Gemeinde sein, zu untersuche­n, ob an den belastende­n Stellen solche Wälle gebaut werden können. Die Gemeinderä­te sprachen sich dafür aus, für die Wirkungsan­alyse nicht nur weitere Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen in Betracht zu ziehen, sondern eine gesamtheit­liche Sichtweise einzunehme­n. Dieser Beschluss wurde mit einer Enthaltung getroffen. Das Verfahren wird voraussich­tlich etwa ein Jahr dauern.

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FOTO: GSB Wolfgang Wahl vom Freiburger Unternehme­n Rapp Trans stellt die Ergebnisse der Lärmkartie­rung in der Gemeindera­tssitzung vor.

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