Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Oberteuringen schreibt Lärmaktionsplan fort
Gemeinderat wünscht gesamtheitliche Betrachtung der anstehenden Wirkungsanalysen
OBERTEURINGEN - In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen zuständig. Sofern sich keine bedeutsamen Entwicklungen auf die Lärmsituation auswirken, müssen die Aktionspläne alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Der Lärmaktionsplan für Oberteuringen wurde vom Gemeinderat im Jahr 2014 beschlossen, in der jüngsten Sitzung des Gremiums stand nun die Fortschreibung nach Stufe drei an.
Wolfgang Wahl vom Freiburger Unternehmen Rapp Trans stellte die Ergebnisse der Lärmkartierung vor. Es handelt sich gemäß EU-Richtlinien um berechnete, nicht um gemessene Werte, die auf Basis des durchschnittlich täglichen Verkehrs und des Schwerlastverkehrs, erhoben bei Verkehrszählungen 2019 und Seitenradarmessungen 2020, ermittelt und mit der Datengrundlage von 2014 verglichen wurden. Zu den Hauptbelastungsbereichen zählen auf der B 33 die Teilbereiche Bitzenhofen und Neuhaus/Hefigkofen. Auf der L 329 sind die Abschnitte auf der Kornstraße sowie auf der Adenauerstraße betroffen. Für diese müssen Wirkungsanalysen erstellt werden, wie die Lärmbelastung gesenkt werden kann.
Da von Anwohnerseite Beschwerden über eine hohe Lärmbelastung an der K 7753 Richard-Wagner-Straße, Raiffeisenstraße, Von-DeuringStraße vorliegen, werden für diese Abschnitte ebenfalls Maßnahmen untersucht, obwohl sie laut Berechnungen zur Lärmkartierung keine
Belastungsbereiche darstellen. Mögliche Maßnahmen im Straßenverkehr sind lärmmindernde Fahrbahndecken, welche aber meist nicht kurzfristig umgesetzt werden, sondern erst, wenn die Straßenbaubehörden Sanierungen vornehmen. Rückbau und Verkehrsberuhigung sowie Verbesserung schadhafter Straßenbeläge, Geschwindigkeitsreduzierungen, Verstetigung des Verkehrsflusses, LKW-Durchfahrt und Nachtfahrtverbote zählen ebenfalls dazu. Große Entlastungen werden Lärmschutzwällen zugeschrieben, welche aber nicht überall möglich sind.
Es wird Aufgabe der Gemeinde sein, zu untersuchen, ob an den belastenden Stellen solche Wälle gebaut werden können. Die Gemeinderäte sprachen sich dafür aus, für die Wirkungsanalyse nicht nur weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen in Betracht zu ziehen, sondern eine gesamtheitliche Sichtweise einzunehmen. Dieser Beschluss wurde mit einer Enthaltung getroffen. Das Verfahren wird voraussichtlich etwa ein Jahr dauern.