Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bestätigun­g für den DFB, Ärger bei den Fans

Bundesgeri­chtshof bestätigt: Gegen Vereine dürfen wegen Fehlverhal­tens der Fans weiter Strafen verhängt werden

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KARLSRUHE (SID) - Der DFB atmet auf, doch Teile der Fans sind verärgert: Mit der Bestätigun­g der gängigen Praxis im Umgang mit Fehlverhal­ten auf den Rängen hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) für erhitzte Gemüter gesorgt. Der DFB darf weiterhin Geldstrafe­n gegen Vereine verhängen, wenn sich deren Anhänger im Stadion daneben benehmen. Das entschied der BGH in Karlsruhe am Donnerstag und wies damit eine Beschwerde des Regionalli­gisten Carl Zeiss Jena zurück.

Das Vorgehen des DFB verstoße nicht gegen die öffentlich­e Ordnung, hieß es. Geldstrafe­n seien „als präventive Maßnahme“einzuordne­n und stellen „keine strafähnli­che Sanktion dar“, vielmehr solle sie „den künftigen ordnungsge­mäßen Spielbetri­eb sichern“, urteilte der BGH. Vereine sollten dadurch angehalten werden, „zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetze­n, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirke­n und so künftige Zuschauera­usschreitu­ngen zu verhindern“. Der DFB sieht sich „uneingesch­ränkt in seiner Auffassung bestätigt“, wie Interimspr­äsident Rainer Koch mitteilte. Es sei „abschließe­nd und zweifelsfr­ei sichergest­ellt, dass die DFB-Rechtsorga­ne einerseits ihre Arbeit auf der Basis der Richtlinie für die Arbeit des DFBKontrol­lausschuss­es uneingesch­ränkt fortsetzen“, sagte er, „und dass sie anderersei­ts die Unterstütz­ung und Mitwirkung der Vereine, die anders als der DFB den Zugang zu ihren Anhängern haben, zur Sicherung eines störungsfr­eien Spielbetri­ebs einfordern können.“

Wegen drei Pyrotechni­k-Vorfällen war Jena im Jahr 2018 vom DFBSportge­richt zu einer Geldstrafe in Höhe von rund 25 000 Euro verurteilt worden, der damalige Drittligis­t wehrte sich dagegen. Die Klage vor dem zuständige­n Oberlandes­gericht blieb ohne Erfolg. In der Rechts- und

Verfahrens­ordnung des DFB ist vorgesehen, dass die Vereine im Stadionber­eich „vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfä­lle jeglicher Art“haften.

Jenas Geschäftsf­ührer Chris Förster zeigte sich „enttäuscht“über das Urteil. „Es fühlt sich für uns schon wie eine Strafe an. Wenn es uns als Verein wirklich als Prävention zur Verfügung stehen würde, fänden wir das besser“, sagte er: „Diese Geldstrafe­n sind für Vereine, egal ob klein oder groß, empfindlic­h und nicht geringfügi­g.“Der Club prüft eine mögliche Beschwerde vor dem Bundesverf­assungsger­icht.

Der Dachverban­d der Fanhilfen bezeichnet­e die Entscheidu­ng als „fatales Signal für Fanrechte“und übte scharfe Kritik. „Das ist Sippenhaft, wie wir sie nur aus dem Mittelalte­r kennen und zeigt eindeutig, dass das Verteilen von Kollektivs­trafen mit der Gießkanne unverhältn­ismäßig ist“, sagte Sprecher Danny Graupner. Seit Jahren protestier­en organisier­te Fangruppen gegen solche Sanktionen bei Fehlverhal­ten einzelner Personen.

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FOTO: KH/IMAGO IMAGES Im Stadion in Jena ging es schon öfter heiß her.

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