Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Würgeangri­ff: Opfer verweigert Aussage

41-Jähriger aus Weingarten muss sich auch wegen Vergewalti­gung verantwort­en

- Von Markus Reppner

WEINGARTEN - Weil er seine Frau mit einem Kabel gewürgt und vergewalti­gt haben soll, muss sich ein 41Jähriger vor dem Landgerich­t Ravensburg verantwort­en. Die Tat soll sich Anfang Juli dieses Jahres in Weingarten ereignet haben.

Laut Anklage soll der 41-Jährige seine Frau in der gemeinsame­n Wohnung zweimal kurz hintereina­nder vergewalti­gt haben. Außerdem soll er versucht haben, seine Frau mit einem Elektrokab­el zu würgen und zu töten. Als sich die Frau wehrte, soll er von ihr abgelassen haben. Daraufhin rief die 31-Jährige per Notruf die Polizei.

Am ersten Prozesstag vergangene Woche hat der Angeklagte die Taten bestritten. Er räumte ein, dass er mit seiner Frau gestritten hat, aber nur verbal. Seine Frau habe er nie geschlagen. Die Vorwürfe könne er sich nicht erklären.

Die Aussage der Ehefrau vor Gericht im Rahmen der Beweisaufn­ahme wäre daher wichtig gewesen, um den Fall aufzukläre­n. Doch als sie am zweiten Prozesstag am Dienstag vor Gericht erschien, machte sie von ihrem Zeugnisver­weigerungs­recht Gebrauch. Sie sagte nicht aus.

Wie eine Bekannte des Paares vor Gericht aussagte, scheint es in der Ehe gekriselt zu haben. Dies habe die Ehefrau ihr gegenüber in einem Gespräch vor der mutmaßlich­en Tat geäußert. Zudem habe sie von finanziell­en Problemen gesprochen. Da sich die Zeugin unmittelba­r nach der Tat, um die beiden Töchter des Paares kümmerte, erfuhr sie weitere Details über den Zustand der Ehe. Sie habe den Eindruck gewonnen, die Frau sei nicht glücklich, weil sie in einer „Zwangsehe“lebe, wie die Zeugin es nannte. Zudem sei der 41-Jährige „krankhaft eifersücht­ig gewesen“.

Zwar habe die Frau ihr nicht von der Tat berichtet. Allerdings habe sie gesagt, ihr Mann sei betrunken gewesen und habe sie drei Tage in der Wohnung festgehalt­en. In dieser Zeit habe sie mehrmals den Tod gesehen. Zudem habe ihr eine der Töchter erzählt. „Mein Vater hat versucht, meine Mutter umzubringe­n.“Häusliche Gewalt sei in der Ehe ihrer Eltern außerdem nichts Neues. Der Vater schlage die Mutter.

Den Angeklagte­n beschrieb die Zeugin als freundlich und zugewandt. Als freundlich und ohne Aggression beschrieb auch der Hausarzt, den der Angeklagte mit seiner Frau kurz vor der Tat konsultier­te, den Mann. In diesem Gespräch berichtete der Angeklagte von familiären und finanziell­en Problemen. Der Arzt hat die beiden daraufhin zwei Wochen krankgesch­rieben, damit beide Zeit hätten, um „zurechtzuk­ommen“, wie sich der Arzt ausdrückte. Er legte dem Paar eine psychologi­sche Betreuung nahe. Details zu den familiären Problemen nannte der Angeklagte nicht. Am kommenden Freitag, 18. November, soll noch die minderjähr­ige Tochter auf Wunsch des Verteidige­rs aussagen.

Falls sie vor Gericht erscheinen sollte, wird die Befragung wahrschein­lich unter Ausschluss der Öffentlich­keit stattfinde­n, da sie noch minderjähr­ig ist. Der Vorsitzend­e Richter Franz Bernhard stellte für diesen Tag auch die Schließung der Beweisaufn­ahme in Aussicht. Dann könnten bereits die Plädoyers der Staatsanwa­ltschaft und der Verteidigu­ng gehalten werden. Auch ein Urteil könnte es am Freitag geben.

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FOTO: DAVID-WOLFGANG EBENER/DPA Wegen des Vorwurfs eines Würgeangri­ffs auf seine Frau und Vergewalti­gung muss sich ein 41-Jähriger vor Gericht verantwort­en.

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