Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Würgeangriff: Opfer verweigert Aussage
41-Jähriger aus Weingarten muss sich auch wegen Vergewaltigung verantworten
WEINGARTEN - Weil er seine Frau mit einem Kabel gewürgt und vergewaltigt haben soll, muss sich ein 41Jähriger vor dem Landgericht Ravensburg verantworten. Die Tat soll sich Anfang Juli dieses Jahres in Weingarten ereignet haben.
Laut Anklage soll der 41-Jährige seine Frau in der gemeinsamen Wohnung zweimal kurz hintereinander vergewaltigt haben. Außerdem soll er versucht haben, seine Frau mit einem Elektrokabel zu würgen und zu töten. Als sich die Frau wehrte, soll er von ihr abgelassen haben. Daraufhin rief die 31-Jährige per Notruf die Polizei.
Am ersten Prozesstag vergangene Woche hat der Angeklagte die Taten bestritten. Er räumte ein, dass er mit seiner Frau gestritten hat, aber nur verbal. Seine Frau habe er nie geschlagen. Die Vorwürfe könne er sich nicht erklären.
Die Aussage der Ehefrau vor Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme wäre daher wichtig gewesen, um den Fall aufzuklären. Doch als sie am zweiten Prozesstag am Dienstag vor Gericht erschien, machte sie von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch. Sie sagte nicht aus.
Wie eine Bekannte des Paares vor Gericht aussagte, scheint es in der Ehe gekriselt zu haben. Dies habe die Ehefrau ihr gegenüber in einem Gespräch vor der mutmaßlichen Tat geäußert. Zudem habe sie von finanziellen Problemen gesprochen. Da sich die Zeugin unmittelbar nach der Tat, um die beiden Töchter des Paares kümmerte, erfuhr sie weitere Details über den Zustand der Ehe. Sie habe den Eindruck gewonnen, die Frau sei nicht glücklich, weil sie in einer „Zwangsehe“lebe, wie die Zeugin es nannte. Zudem sei der 41-Jährige „krankhaft eifersüchtig gewesen“.
Zwar habe die Frau ihr nicht von der Tat berichtet. Allerdings habe sie gesagt, ihr Mann sei betrunken gewesen und habe sie drei Tage in der Wohnung festgehalten. In dieser Zeit habe sie mehrmals den Tod gesehen. Zudem habe ihr eine der Töchter erzählt. „Mein Vater hat versucht, meine Mutter umzubringen.“Häusliche Gewalt sei in der Ehe ihrer Eltern außerdem nichts Neues. Der Vater schlage die Mutter.
Den Angeklagten beschrieb die Zeugin als freundlich und zugewandt. Als freundlich und ohne Aggression beschrieb auch der Hausarzt, den der Angeklagte mit seiner Frau kurz vor der Tat konsultierte, den Mann. In diesem Gespräch berichtete der Angeklagte von familiären und finanziellen Problemen. Der Arzt hat die beiden daraufhin zwei Wochen krankgeschrieben, damit beide Zeit hätten, um „zurechtzukommen“, wie sich der Arzt ausdrückte. Er legte dem Paar eine psychologische Betreuung nahe. Details zu den familiären Problemen nannte der Angeklagte nicht. Am kommenden Freitag, 18. November, soll noch die minderjährige Tochter auf Wunsch des Verteidigers aussagen.
Falls sie vor Gericht erscheinen sollte, wird die Befragung wahrscheinlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da sie noch minderjährig ist. Der Vorsitzende Richter Franz Bernhard stellte für diesen Tag auch die Schließung der Beweisaufnahme in Aussicht. Dann könnten bereits die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gehalten werden. Auch ein Urteil könnte es am Freitag geben.