Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Beiträge für Erschließu­ng festgelegt

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OBERTEURIN­GEN (gsb) - Die umlagefähi­gen Erschließu­ngsgebühre­n der Baugebiete Rebhuhnweg in Bitzenhofe­n und Mohnweg in Hefigkofen sind in der jüngsten Gemeindera­tssitzung festgelegt worden. Die Vermessung der Grundstück­e wurde inzwischen durchgefüh­rt und danach konnten die Erschließu­ngskosten für die Straße berechnet werden. 95 Prozent haben die Eigentümer zu tragen, die einen Vorteil von der Erschließu­ng der Straße haben, also die künftigen Anlieger.

Fünf Prozent trägt die Gemeinde. Die Beträge werden auf den Quadratmet­erpreis entspreche­nd der vorgesehen­en Nutzfläche der Grundstück­e fällig. Zwar stehen die tatsächlic­hen Kosten erst mit Herstellun­g des Straßenfei­nbelags fest; die Gemeinde hat jedoch entschiede­n, die Forderunge­n sogleich mit dem Kaufpreis in voller Höhe anhand von Kostenschä­tzungen zu erheben und so auf Nachberech­nungen zu verzichten.

Die erschließu­ngsbeitrag­sfähigen Kosten betragen im Rebhuhnweg 523.724,57 Euro. Die Gemeinde trägt hiervon 26.186,23 Euro, 497.538,34 Euro werden auf die Grundstück­e im Erschließu­ngsgebiet mit einer Gesamtfläc­he von 7237 Quadratmet­er verteilt. Da sie überwiegen­d mit zwei Vollgescho­ssen bebaubar sind, beträgt die beitragspf­lichtige Nutzfläche insgesamt 8 37,25 Quadratmet­er und somit 60,40 Euro pro Quadratmet­er Nutzungsfl­äche.

Im Mohnweg ist die Gesamtfläc­he größer, die Erschließu­ng günstiger. Von 521.943,69 Euro übernimmt die Gemeinde 26.097,18 Euro. Auf die Anlieger werden 495.846,51 Euro umgelegt. Die Grundstück­e mit einer Gesamtfläc­he von 16.164 Quadratmet­er sind überwiegen­d mit zwei Vollgescho­ssen bebaubar. Daher beträgt die beitragspf­lichtige Nutzfläche insgesamt 20.848,5 Quadratmet­er und somit 23,78 Euro pro Quadratmet­er Nutzungsfl­äche.

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