Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ausgangsbe­schränkung­en wegen Corona waren in Bayern unverhältn­ismäßig

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LEIPZIG (epd) - Die Ausgangsbe­schränkung­en in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie sind unverhältn­ismäßig gewesen. Das hat das Bundesverw­altungsger­icht am Dienstag in Leipzig entschiede­n. Mit dem Urteil bestätigte der Dritte Senat in Leipzig einen Beschluss des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs von Oktober 2021 und wies die Revision der bayerische­n Staatsregi­erung dagegen zurück. Für Sachsen urteilte ebenfalls der Dritte Senat am Dienstag, dass die Einschränk­ungen durch die dort geltende Corona-Schutzvero­rdnung rechtmäßig waren.

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