Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ausgangsbeschränkungen wegen Corona waren in Bayern unverhältnismäßig
LEIPZIG (epd) - Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie sind unverhältnismäßig gewesen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig entschieden. Mit dem Urteil bestätigte der Dritte Senat in Leipzig einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs von Oktober 2021 und wies die Revision der bayerischen Staatsregierung dagegen zurück. Für Sachsen urteilte ebenfalls der Dritte Senat am Dienstag, dass die Einschränkungen durch die dort geltende Corona-Schutzverordnung rechtmäßig waren.