Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Lebenslange Haft für Polizistenmorde gefordert
Staatsanwaltschaft spricht im Prozess gegen den Wilderer von „besonderer Schwere der Schuld“
KAISERSLAUTERN (AFP) - Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Hauptangeklagten Andreas S. gefordert. S. habe sich des Mordes aus Habgier und gewerbsmäßiger Jagdwilderei schuldig gemacht, sagte Staatsanwalt Stefan Orthen am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Kaiserslautern. Zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließen würde.
In dem Verfahren gibt es zwei Angeklagte. Neben dem 39-jährigen S. ist dies der 23-jährige Florian V., für den forderte der Ankläger Straffreiheit, auch wenn sich V. der gewerbsmäßigen Jagdwilderei schuldig gemacht habe. Auch die Verteidigung von V. forderte Straffreiheit. Er sei nur wegen Beihilfe zur Wilderei zu verurteilen und solle außerdem für seine Untersuchungshaft entschädigt werden.
Hingegen wiesen die beiden Verteidiger von S. den Mordvorwurf zurück. Einer der beiden Verteidiger warf der Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vor. Einen konkreten Antrag stellten die Verteidiger allerdings nicht.
Staatsanwalt Orthen zeigte sich hingegen nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass S. am 31. Januar eine Polizistin und einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle aus Habgier erschossen hatte. Das Motiv war demnach, eine Jagdwilderei zu verdecken. Ein Überleben der Polizisten hätte für S. die Identifizierung als Wilderer bedeutet, sagte der Staatsanwalt. Er fügte hinzu, der Doppelmord habe „Hinrichtungscharakter“gehabt. Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
In dem Prozess bestritt der Hauptangeklagte S. die Tötungsvorwürfe und versuchte, den Mitangeklagten V. zu belasten. Der Staatsanwalt sagte, die Beweisaufnahme habe aber klar den Vorwurf der Haupttäterschaft von S. belegt. Dieser habe seine Aussage vor Gericht wie ein Theaterstück vorbereitet und sich bei zahlreichen Einlassungen „als sprachgewandter Blender präsentiert“.
Tatsächlich seien die beiden Angeklagten völlig unterschiedliche Charaktere. Der Mitangeklagte sei ein seit Jahren von Gelegenheitsjobs lebender Kiffer, der Hauptangeklagte hingegen ein „Macher“, der viel zur Jagd ging, bei der Qualität seiner Waffentechnik stets aufrüstete und „das hemmungslose Töten von Lebewesen zu seinem Markenzeichen machte“. In den Monaten vor der Tat habe der mit seiner Firma insolvente S. monatlich um die 6000 Euro durch seine Wilderei erwirtschaftet.
Wie der Staatsanwalt sagte, brachte der Prozess auch Erkenntnisse zu dem nach dem Doppelmord noch unklaren Tatgeschehen. Es sei davon auszugehen, dass die beiden Polizisten mit den Wilderern gesprochen hätten. S. habe beide dabei von Anfang an als Polizisten erkannt. Unmittelbar nach dem ersten Funkspruch habe S. erste Schüsse mit seinem Schrotgewehr abgegeben. Noch während seines dann folgenden Notrufs habe der Polizist mit seiner Dienstpistole zurückgeschossen.
Auf die Polizistin habe S. vermutlich aus zwei bis drei Metern Entfernung geschossen, auf den Polizisten wohl aus einer Entfernung von sieben bis zehn Metern. Ob die Schüsse aus der Schulter oder Hüfte abgegeben worden seien, sei nicht zu klären gewesen. Ein Urteil könnte am kommenden Mittwoch verkündet werden.