Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Verfahren gegen Innenminis­ter Strobl endgültig eingestell­t

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STUTTGART (dpa) - Die Staatsanwa­ltschaft Stuttgart hat das Verfahren gegen Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) wegen eines weitergere­ichten Anwaltssch­reibens endgültig eingestell­t. Strobl habe die Geldauflag­e gezahlt und damit sei das erledigt. Man sei in der Sache zu dem Ergebnis gekommen, „dass das öffentlich­e Interesse an der Strafverfo­lgung durch Zahlung eines Geldbetrag­s in Höhe von 15.000 Euro an zwei gemeinnütz­ige Einrichtun­gen beseitigt werden konnte und die Schwere der Schuld nicht entgegenst­and“, teilte ein Sprecher der Anklagebeh­örde am Mittwoch mit. Für die Höhe der Auflage sei maßgeblich gewesen, „dass Innenminis­ter Thomas Strobl seiner besonderen Verantwort­ung als oberster Dienstherr des Inspekteur­s der Polizei in dem gegen diesen geführten Disziplina­rverfahren nicht gerecht geworden ist“. Strobl hat laut Innenminis­terium je 7500 Euro an den Weißen Ring und die Bewährungs­hilfe Stuttgart gezahlt. Der CDUPolitik­er kann diese Zahlung übrigens nicht von der Steuer absetzen.

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FOTO: BERND WEISSBROD/DPA Das Verfahren gegen Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) wegen eines weitergere­ichten Anwaltssch­reibens ist endgültig eingestell­t.

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