Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Fast drei Jahre Haft für Mutter im Fall Bopfingen
Lebensgefährte hatte ihren zweijährigen Sohn zu Tode gequält– Gericht sieht Mitschuld bei Frau
ELLWANGEN - Dieser Fall geht unter die Haut. Ein kleiner, knapp zweijähriger Junge aus Aufhausen erleidet über Wochen und Monate schwerste Misshandlungen durch den Lebensgefährten der Mutter und stirbt im Oktober 2021. Die Ärzte können ihn nicht mehr retten. Weil die Mutter dem Martyrium ihres Sohnes tatenlos zugesehen hat, musste sie sich nun im Ellwanger Amtsgericht verantworten. Am zweiten Prozesstag verurteilte das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker die 37-Jährige zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.
Es ist nicht viel, was man der merkwürdig teilnahmslos wirkenden, blassen Frau zugutehalten kann. Vielleicht ihr Geständnis am ersten Tag der Hauptverhandlung. Was in der Anklage stehe, stimme alles, hatte sie am Mittwoch nach anfänglichem Leugnen eingeräumt. Auch dass sie selbst ihren kleinen Sohn nicht geschlagen hat, scheint durch die Aussage ihrer verbliebenen vier Kinder erwiesen zu sein. Positiv auch, dass sie inzwischen eine Psychotherapie begonnen, sich eine Wohnung und eine Arbeit gesucht hat. Aber das ist dann auch schon alles. „Man muss schon auf beiden Augen blind und auf beiden Ohren taub sein, um nicht zu merken, dass da etwas Schlimmes passiert ist“, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Schulte in seinem Plädoyer zu den unübersehbaren Verletzungen des Kindes.
Taub und blind nicht etwa aus Angst vor ihrem Freund, der sie selbst offenbar auch tätlich angegriffen habe. Sondern vielmehr aus Angst, der vier Jahre jüngere Mann könne sich von ihr trennen. „Sie sind eine verhängnisvolle Affäre mit ihm eingegangen“, so Schulte. Eine Affäre auf Kosten des jüngsten Kindes dieser oft abwesenden Mutter, die spät nach Hause kam und Verantwortung nur zu gerne an ihren Freund abgab. Auf Kosten eines Kleinkinds, dessen geschundener Körper überall so schreckliche Spuren massiver stumpfer Gewalt aufwies, dass schon die Bilder der Obduktion durch den Ulmer Rechtsmediziner Sebastian Kunz kaum zu ertragen waren.
Dem gegenüber der schwache Versuch einer Erklärung der erschreckenden Passivität der Frau durch Verteidiger Rainer Schwarz: „Warum sollte ich meinem Freund nicht glauben, wenn er sagte, das Kind sei gefallen“, habe seine Mandantin gesagt. Schwarz sprach von ständiger Überforderung der 37-Jährigen, die nun wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung in Behandlung sei. Er plädierte für eine Bewährungsstrafe, während Schulte sich für eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen durch Unterlassung aussprach.
Diesem Antrag folgte das Gericht nach kurzer Beratung. In der Opferrolle sah es die Angeklagte nicht, sondern als Täterin: „Sie haben weggeschaut. Das ist ungefähr so, als hätten Sie selbst ihr Kind verletzt. Sie haben sich fast genauso schuldig gemacht wie der Täter. Was Sie Ihr Kind haben erdulden lassen, spricht Bände“, sagte Richter Strecker in der Urteilsbegründung. Für die Mutter wäre es ein Leichtes gewesen, zu handeln und ihr Kind den fortgesetzten Qualen zu entziehen. Eine Bewährungsstrafe komme wegen der massiven Misshandlungen nicht in Betracht. Dass sich die Strafe am unteren Rand des Strafrahmens bewege, habe sich die 37-Jährige durch ihr Geständnis „verdient.“
Der Verurteilten selbst kam kein Wort der Reue über die Lippen.