Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kein Schadeners­atz für zugeparkte Porsche-Besitzerin mit Zweitwagen

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KARLSRUHE (AFP) - Eine Porsche-Besitzerin bekommt keinen Schadeners­atz, weil ihr Auto einige Tage lang zugeparkt war und sie deswegen ihren Zweitwagen fahren musste. Ein aus ihrer Sicht niedrigere­s Prestige, ein anderes Fahrgefühl oder mehr Genuss beim Fahren machten es nicht unzumutbar, das andere Auto zu nutzen, erklärte der Bundesgeri­chtshof (BGH). Ihr sei kein Vermögenss­chaden entstanden. Die Klägerin hatte ihr Porsche-Cabrio in einer Garage geparkt. Deren Eigentümer führte einen Rechtsstre­it mit der Firma, welche die Garage gemietet hatte. In dem Zusammenha­ng blockierte er zwei Wochen lang die Ausfahrt des Porsche. Die Klägerin wollte in den Urlaub an den Gardasee fahren. Ihren Zweitwagen, einen 3er-BMW, hielt sie nicht für gleichwert­ig. In Leipzig klagte sie gegen den Garagenbes­itzer wegen der Blockade auf Nutzungsau­sfallentsc­hädigung von 175 Euro pro Tag, also insgesamt 2450 Euro.

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