Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kein Schadenersatz für zugeparkte Porsche-Besitzerin mit Zweitwagen
KARLSRUHE (AFP) - Eine Porsche-Besitzerin bekommt keinen Schadenersatz, weil ihr Auto einige Tage lang zugeparkt war und sie deswegen ihren Zweitwagen fahren musste. Ein aus ihrer Sicht niedrigeres Prestige, ein anderes Fahrgefühl oder mehr Genuss beim Fahren machten es nicht unzumutbar, das andere Auto zu nutzen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH). Ihr sei kein Vermögensschaden entstanden. Die Klägerin hatte ihr Porsche-Cabrio in einer Garage geparkt. Deren Eigentümer führte einen Rechtsstreit mit der Firma, welche die Garage gemietet hatte. In dem Zusammenhang blockierte er zwei Wochen lang die Ausfahrt des Porsche. Die Klägerin wollte in den Urlaub an den Gardasee fahren. Ihren Zweitwagen, einen 3er-BMW, hielt sie nicht für gleichwertig. In Leipzig klagte sie gegen den Garagenbesitzer wegen der Blockade auf Nutzungsausfallentschädigung von 175 Euro pro Tag, also insgesamt 2450 Euro.