Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bundesgeri­chtshof bestätigt Haftstrafe für falschen Impfarzt

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TRAUNSTEIN (AFP) - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hat die Verurteilu­ng eines falschen Impfarztes zu drei Jahren und zehn Monaten Haft bestätigt. Wie das Landgerich­t und die Staatsanwa­ltschaft in Traunstein mitteilten, verwarf der BGH die Revision des Angeklagte­n. Das Urteil vom 19. Mai ist damit rechtskräf­tig. Der 51 Jahre alte Theologe hatte nach Feststellu­ngen des Gerichts Hunderte Impfungen entweder selbst vorgenomme­n oder angeordnet. Er wurde wegen gefährlich­er Körperverl­etzung, gewerbsmäß­igen Betrugs, Titelmissb­rauchs und vorsätzlic­her Körperverl­etzung verurteilt. Er hatte in Impfzentre­n in Rosenheim und im Landkreis Dachau gearbeitet.

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