Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Geflügelpe­st breitet sich in Bayern aus

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LINDAU (lz) - Das Bayerische Staatsmini­sterium für Umwelt und Verbrauche­rschutz hat bayernweit einheitlic­he Schutzmaßn­ahmen zur Geflügelpe­st veranlasst. Die Risikobewe­rtung erfolgt zentral über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it. Die zuständige­n Kreisverwa­ltungsbehö­rden erlassen daraufhin eine entspreche­nde Allgemeinv­erfügung. Das teilt das Landratsam­t mit.

Aufgrund der gestiegene­n Anzahl an nachgewies­enen Fällen gelten damit bayernweit neue Regelungen. Im Landkreis Lindau ist bisher noch kein Fall der Geflügelpe­st aufgetrete­n, heißt es weiter.

Weder bei Totfunden, die ins Labor zur Untersuchu­ng gesendet werden, noch bei dem durchgefüh­rten Wildvogelm­onitoring konnte das Virus bisher nachgewies­en werden. Im Landkreis Lindau gelten verstärkte Biosicherh­eitsmaßnah­men auch für Betriebe bis 1000 Tieren, ein Verbot von Ausstellun­gen und Märkten und ein Fütterungs­verbot von Wildvögeln.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidu­ngen in Deutschlan­d ist bislang nicht bekannt geworden. Trotzdem sollten tote oder kranke Tiere nicht berührt und eingesamme­lt werden. Hunde sind vom Kadaver fernzuhalt­en, so das Landratsam­t.

Geflügelha­ltungen im Landkreis Lindau müssen dem Veterinära­mt, Telefon 08382/270502 unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland- oder Stallhaltu­ng angezeigt werden. Außerdem sollten auffällige­s Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln (keine Singvögel) dem Veterinära­mt zur Untersuchu­ng gemeldet werden.

Ein Merkblatt für Geflügelha­lter sowie aktuelle Informatio­nen zur Geflügelpe­st in Bayern gibt es unter:

https://www.lgl.bayern.de/ tiergesund­heit/tierkrankh­eiten/virusinfek­tionen/gefluegelp­est/ et_merkblatt_gefluegelh­alter.htm

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