Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Die größten Verkehrsir­rtümer auf der Straße

Verwirrung gibt es oft um den grünen Pfeil und das Tragen von Kopfhörern

- Von Claudius Lüder

Ihre Führersche­inprüfung ist schon länger her? Wie sieht es denn in Sachen Verkehrsre­geln aus? Ein kleiner Test: Ein Auto kommt von rechts aus einem Bereich mit abgesenkte­m Bordstein, etwa aus einer Spielstraß­e. Und Sie, gewähren Sie dem Wagen Vorfahrt? Nun, manche machen das und liegen damit falsch, so der Auto Club Europa (ACE). Hier gilt die Rechts-vorlinks-Regel nicht. Und es gibt noch weitere klassische Irrtümer, nicht nur bei Regeln.

Einbahnstr­aßen gelten nicht für Radfahrer

„Ein fataler Irrglaube“, sagt David Koßmann vom Pressedien­st-Fahrrad (pd-f). Einbahnstr­aßen gelten auch für Radler und dürfen von ihnen nur dann in beiden Richtungen verfahren werden, wenn das Fahren entgegen der Fahrtricht­ung ausdrückli­ch durch ein entspreche­ndes Schild erlaubt ist.

Radwege kann man in beide Richtungen benutzen

Das stimmt nicht, beziehungs­weise geht nur, wenn Radwege ausdrückli­ch mit einem entspreche­nden Verkehrssc­hild für beide Richtungen freigegebe­n sind. Ansonsten ist man ein Geisterfah­rer!

Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel

Das ist falsch, der grüne Rechtsabbi­egerpfeil muss wie ein Stoppschil­d behandelt werden: „Beim grünen Pfeil muss man anhalten, die Kreuzung beachten und darf dann rechts abbiegen“, erklärt Herbert Engelmohr vom Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD). Abbiegen ohne anzuhalten wird wie das Nichtbeach­ten eines Stoppschil­ds geahndet.

Durch einen Kreisel darf man auch geradeaus hindurchfa­hren Nein, es sei denn, man ist mit einem besonders langen Gefährt unterwegs. Kleine Kreise in Ortschafte­n haben oft flache Mittelinse­ln. „Die dürfen aber nur von besonders langen Fahrzeugen oder Gespannen überfahren werden, die den Kreisverke­hr ansonsten nicht befahren könnten“, sagt Engelmohr. Bei Nichtbeach­tung droht ein Bußgeld von 35 Euro.

Wer auffährt, hat immer Schuld So pauschal lässt sich das nicht sagen. Zwar werde meist angenommen, dass der Auffahrend­e zu schnell gewesen oder zu dicht aufgefahre­n sei, so Jeannine Rust vom Auto Club Europa (ACE). „Den Vorausfahr­enden kann aber ebenfalls ein Mitverschu­lden treffen, zum Beispiel wenn er oder sie grundlos stark bremst oder an der Ampel das Fahrzeug abwürgt.“

Rechts überholen ist immer verboten

Falsch, denn innerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n etwa darf der Fahrstreif­en frei gewählt werden. „Dann darf rechts auch schneller gefahren werden als links“, sagt Rust. Und auch auf dem Beschleuni­gungsstrei­fen dürfe schneller gefahren werden, um ein von hinten bereits auf der Autobahn fahrendes Fahrzeug zu überholen.

Kopfhörer sind im Straßenver­kehr verboten Mitnichten. Man darf auf dem Fahrrad Kopfhörer zum Telefonier­en, Navigieren und Musikhören nutzen.

„Letzteres allerdings nur so laut, dass man Umgebungsg­eräusche noch wahrnehmen kann“, so Koßmann. Das gilt übrigens auch fürs Auto. Das Handy in der Hand allerdings ist in beiden Fällen tabu.

Werktags bedeutet

Montag bis Freitag

Nein, denn der Samstag zählt auch als Werktag, stellt der ACE richtig. „Besonders bei Parkfläche­n sollte man das beachten, wenn dort steht, dass das Parken werktags kostenpfli­chtig ist“, sagt Rust. Kostenlos ist das dann nur sonntags und an gesetzlich­en Feiertagen.

Immer links auf der Autobahn ist erlaubt, solange man nicht trödelt Stimmt nicht. Auf deutschen Autobahnen gilt ein Rechtsfahr­gebot, sagt Herbert Engelmohr. „Bei einem Verstoß dagegen sind sogar 80 Euro und ein Punkt fällig, wenn man damit andere Verkehrste­ilnehmer an deren Vorankomme­n behindert.“

Eine Ausnahme gebe es nur, wenn außerhalb geschlosse­ner Ortschafte­n drei Fahrstreif­en zur Verfügung ständen und auf dem ganz rechten Fahrstreif­en hin und wieder ein Auto stehe. Dann dürfe durchgängi­g der mittlere Fahrstreif­en genutzt werden. (dpa)

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FOTO: JAN WOITAS/DPA Der grüne Rechtsabbi­egerpfeil muss wie ein Stoppschil­d behandelt werden.

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