Schwäbische Zeitung (Tettnang)

FDP bringt Gesetz zur Reduzierun­g der Wahlkreise ein

Lehnt der Landtag den Vorstoß wie erwartet ab, wollen die Liberalen mit einem Volksbegeh­ren nachlegen

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STUTTGART (dpa) - Die FDP treibt ihren Plan für einen kleineren Landtag voran. Die Freien Demokraten brachten nun den entspreche­nden Gesetzentw­urf ein, wie Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart mitteilte. „Statt 154 und künftig potenziell über 200 Abgeordnet­e wollen wir auf die Einhaltung der Sollgröße von 120 Abgeordnet­en hinwirken.“Der Landtag müsse in Krisenzeit­en bei sich selbst sparen. Die erste Beratung des Gesetzentw­urfs soll voraussich­tlich am 21. Dezember stattfinde­n.

Mit ihrem Vorstoß will die Partei eine Aufblähung des Parlaments verhindern. Anstatt von 70 soll es künftig nur noch 38 Wahlkreise analog zur Bundestags­wahl geben. Durch die im Frühjahr beschlosse­ne Reform des Landtagswa­hlrechts befürchten die Liberalen eine weitere Zunahme der Abgeordnet­enzahl.

Im Gesetzgebu­ngsverfahr­en hatten die Liberalen zunächst vorgeschla­gen, die Zahl der Wahlkreise von 70 auf 60 zu reduzieren. Der nun radikalere Schritt wurde damit begründet, dass man eine „wirksame Reduktion“der Abgeordnet­enzahl anstrebe. Auch die FDP würde bei der entspreche­nd verringert­en Anzahl der Wahlkreise aus heutiger Sicht Mandate verlieren.

Mit der Wahlrechts­reform wurde im April das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt und für Baden-Württember­g ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Mit der Erststimme wird der Wahlkreisk­andidat oder die Wahlkreisk­andidatin direkt gewählt. Die Zweitstimm­e geht an eine Partei, die dafür eine Landeslist­e aufstellt – dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidaten­kür. Die Sitzvertei­lung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimm­e. Je nach Anzahl der Direktmand­ate einer Partei werden also ein Ausgleich und damit mehr Sitze im Parlament nötig, um eine Sitzvertei­lung gemäß der Zweitstimm­en zu erreichen.

Die Liberalen erwarten selbst, dass sie für ihren Gesetzentw­urf keine Mehrheit finden. Eine Zustimmung der grün-schwarzen Mehrheit im Parlament ist praktisch ausgeschlo­ssen. Deshalb plant die Partei anschließe­nd ein Volksbegeh­ren mit dem gleichen Ziel. Dazu sollen die Weichen beim Parteitag im Januar gestellt werden.

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FOTO: SINA SCHULDT/DPA Eigentlich sollen dem Landtag von Baden-Württember­g 120 Abgerodnet­e angehören. In der aktuell 17. Legislatur­periode sind es wegen des Wahlsystem­s indes 154. Damit sich das Parlament nicht noch weiter aufbläht, schlägt die FDP Änderungen vor.

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