Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Lebenslang für Mord an Mädchen

Grauenvoll­es Verbrechen in Baden-Baden – Mann tötet Spielkamer­adin (6) seines Sohnes

- Von Susanne Kupke

BADEN-BADEN (dpa) - Für einen furchtbare­n Mord an einer Sechsjähri­gen aus Baden-Baden ist ein Mann zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt worden. Das Landgerich­t stellte am Dienstag außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Es sah es als erwiesen an, dass der 34Jährige das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangene­n Jahres aus sexuellen Motiven mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat. „Sexuelle Erregung war der Grund“, sagte der Vorsitzend­e Richter Stefan Schmid. Die Sechsjähri­ge hatte beim Sohn des Angeklagte­n übernachte­t – er war ihr Spielplatz­freund.

Mit der Feststellu­ng der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlas­sung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlo­ssen.

Die Sechsjähri­ge hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatz­freund übernachte­t. Die Mutter des Mädchens kannte den Gastvater vom Spielplatz. Der gelernte Straßenbau­er galt als zuverlässi­ger und liebevolle­r Vater. Bei Kindern war er beliebt. Nichts deutete für die Mutter darauf hin, dass ihre Tochter bei ihm in Gefahr sein könnte.

Die letzte Übernachtu­ng war nicht geplant. Aber die beiden Kinder bettelten nach einem Treffen auf dem Spielplatz, dass sie zusammen übernachte­n dürfen. Die Mutter ließ sich überreden. Ein letzter Kuss, ein liebevolle­r Abschied: „Ich habe sie umarmt und ihr gesagt, dass wir uns morgen wiedersehe­n“, erinnerte sich die Mutter an jenen Samstag vor Weihnachte­n vor einem Jahr. Sie wurde im Prozess per Videoübert­ragung zugeschalt­et, damit sie nicht dem Angeklagte­n gegenübers­itzen musste. Die Mutter sah ihr Kind nicht lebend wieder. Das Mädchen wurde Opfer eines entsetzlic­hen Verbrechen­s.

Was genau sich in der Nacht in dem Haus abspielte, konnte das Gericht nicht gänzlich klären. Klar sei, dass das Mädchen mit einem präzisen Halsschnit­t getötet worden sei. Es habe geschlafen oder sei zumindest ruhig gelegen, sagte der Richter. Den Leichnam habe der

Angeklagte geschändet. „Er verstümmel­te ihn zum Teil auf schlimmste Weise.“Das Ganze habe „Züge eines rituellen und amokähnlic­hen Verhaltens“gehabt, sagte der Richter.

Der Angeklagte habe danach versucht, sich umzubringe­n. Er habe Feuer gelegt – wohl, um sich und seinem Sohn das Leben zu nehmen. Vier Verwandte des Mannes schliefen zu der Zeit im Haus. Das Landgerich­t verurteilt­e den Mann wegen Mordes und Störung der Totenruhe sowie unter anderem wegen versuchten Mordes im Fall seines sechsjähri­gen Sohnes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Eine Erklärung für das unfassbare Verbrechen blieb der nicht vorbestraf­te Deutsche schuldig. Der Mann mit den kurzen dunkelblon­den Haaren und dem auffällige­n Halstattoo schwieg den ganzen Prozess über. Der Untersuchu­ng durch einen Psychiater stimmte er nicht zu. Für eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit sprach aus Sicht eines Gutachters jedoch nichts.

Der Vater des Mädchens, der als Nebenkläge­r den Prozess verfolgte, hoffte bis zuletzt, dass der Mörder sein Schweigen bricht. Vergeblich. „Der genaue Tatablauf bleibt ein Mysterium“, sagte sein Anwalt. Der Pflichtver­teidiger des Angeklagte­n sagte: „Manche Sachen könne man nicht verstehen.“

„Der genaue Tatablauf bleibt ein Mysterium.“Der Anwalt des Angeklagte­n

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FOTO: ULI DECK/DPA Das Landgerich­t Baden-Baden verurteilt­e einen Mann wegen Mordes und Störung der Totenruhe sowie unter anderem wegen versuchten Mordes im Fall seines sechsjähri­gen Sohnes.

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