Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Stiftungsstreit: OLG verhandelt über Zivilklage
Grafen-Urenkel hatte nach Niederlage vor dem Landgericht Ravensburg Berufung eingelegt – Urteil im Februar
FRIEDRICHSHAFEN - Im Hauptverfahren ist der juristische Streit um die Zeppelin-Stiftung beendet, auf einem Nebenkriegsschauplatz ging die Auseinandersetzung zwischen Albrecht von Brandenstein-Zeppelin, Urenkel des Grafen Ferdinand von Zeppelin, und der Stadt Friedrichshafen am Montag in eine weitere Runde. Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart befasste sich mit Schadensersatzansprüchen, die der Adelige aus Mittelbiberach aus einem Vergleich von 1923 herleitet. In erster Instanz war er damit vor dem Landgericht Ravensburg gescheitert. Das Urteil des OLG wird voraussichtlich im Februar verkündet.
Albrecht von BrandensteinZeppelin beruft sich in seiner Klage auf einen Schiedsvergleich aus dem Jahr 1923. Der gestand den Nachfahren des Grafen Anteile aus Ausschüttungen des Zeppelin-Konzerns zu. Bis 1990 floss deshalb Geld, zuletzt über Dividenden des Zulieferers ZF, der damals zum größten Teil der Zeppelin-Stiftung, zu 7,5 Prozent aber den Nachfahren Zeppelins gehörte.
In diesem Jahr aber verkaufte der Urenkel des Luftschiffpioniers diese Aktien für fast 100 Millionen Mark. Er sagt heute, dass dieses Geschäft sittenwidrig und damit nichtig gewesen sei, weil die Stadt seine damalige angebliche wirtschaftliche Notlage ausgenutzt und viel zu wenig bezahlt habe. Das Landgericht Ravensburg hat diese Zivilklage abgewiesen, unter anderem weil von BrandensteinZeppelin im Zuge des Aktiengeschäfts im Jahr 1990 schriftlich auf sämtliche Rechte an der Stiftung und damit auch auf mögliche Erlöse aus dem Vergleich von 1923 verzichtet habe.
Der Kläger, der elf Millionen Euro Schadensersatz gefordert hatte, war in Berufung gegangen, nun ist das OLG für den Fall zuständig. Die mündliche Verhandlung am Montagnachmittag in Stuttgart dauerte rund drei Stunden, ihr Verlauf wird von den beiden Parteien unterschiedlich bewertet. Ein Sprecher des Klägers berichtete, dass die Streitpunkte „sachlich und ausführlich besprochen worden“seien. Es sei vor allem um die Umstände des Kaufs der Aktien von verschiedenen Familienmitgliedern gegangen und um die Frage, ob das folgende Aktiengeschäft „wucherisch gewesen“sei. Der Sprecher zeigte sich namens seines Mandanten zuversichtlich, dass das Gericht „nach Abwägung aller rechtlichen
Fragen zu einem richtigen Urteil kommen“werde.
Rechtsanwalt Andreas Dietzel, der die Stadt Friedrichshafen vertritt, wertete die mündliche Verhandlung als „sehr erfreulich“. An „praktisch jeder Stelle hat das Gericht tatsächliche und rechtliche Zweifel geäußert“, sagte er der „Schwäbischen Zeitung“. Unter anderem habe es geraten, die Berufung zurückzuziehen. Er sei nach diesem Tag „sehr zuversichtlich“, dass der Urenkel des Grafen auch vor dem OLG scheitern werde. Ein Urteil soll laut Dietzel Mitte Februar 2023 verkündet werden.
Albrecht von Brandenstein-Zeppelin hatte vergeblich versucht, die von seinem Urgroßvater gegründete Zeppelin-Stiftung auf dem Klageweg der Kontrolle der Stadt Friedrichshafen zu entziehen und die alte, rechtlich selbstständige Stiftung wiederherstellen zu lassen, mit ihm und seiner Familie an entscheidender Stelle. In erster Instanz war er vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen zudem mit einer Klage auf Akteneinsicht gescheitert.
„Sehr erfreulich.“Die Wertung von Rechtsanwalt Andreas Dietzel, der die Stadt Friedrichshafen vertritt, über die mündliche Verhandlung