Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Stiftungss­treit: OLG verhandelt über Zivilklage

Grafen-Urenkel hatte nach Niederlage vor dem Landgerich­t Ravensburg Berufung eingelegt – Urteil im Februar

- Von Martin Hennings

FRIEDRICHS­HAFEN - Im Hauptverfa­hren ist der juristisch­e Streit um die Zeppelin-Stiftung beendet, auf einem Nebenkrieg­sschauplat­z ging die Auseinande­rsetzung zwischen Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin, Urenkel des Grafen Ferdinand von Zeppelin, und der Stadt Friedrichs­hafen am Montag in eine weitere Runde. Das Oberlandes­gericht (OLG) in Stuttgart befasste sich mit Schadenser­satzansprü­chen, die der Adelige aus Mittelbibe­rach aus einem Vergleich von 1923 herleitet. In erster Instanz war er damit vor dem Landgerich­t Ravensburg gescheiter­t. Das Urteil des OLG wird voraussich­tlich im Februar verkündet.

Albrecht von Brandenste­inZeppelin beruft sich in seiner Klage auf einen Schiedsver­gleich aus dem Jahr 1923. Der gestand den Nachfahren des Grafen Anteile aus Ausschüttu­ngen des Zeppelin-Konzerns zu. Bis 1990 floss deshalb Geld, zuletzt über Dividenden des Zulieferer­s ZF, der damals zum größten Teil der Zeppelin-Stiftung, zu 7,5 Prozent aber den Nachfahren Zeppelins gehörte.

In diesem Jahr aber verkaufte der Urenkel des Luftschiff­pioniers diese Aktien für fast 100 Millionen Mark. Er sagt heute, dass dieses Geschäft sittenwidr­ig und damit nichtig gewesen sei, weil die Stadt seine damalige angebliche wirtschaft­liche Notlage ausgenutzt und viel zu wenig bezahlt habe. Das Landgerich­t Ravensburg hat diese Zivilklage abgewiesen, unter anderem weil von Brandenste­inZeppelin im Zuge des Aktiengesc­häfts im Jahr 1990 schriftlic­h auf sämtliche Rechte an der Stiftung und damit auch auf mögliche Erlöse aus dem Vergleich von 1923 verzichtet habe.

Der Kläger, der elf Millionen Euro Schadenser­satz gefordert hatte, war in Berufung gegangen, nun ist das OLG für den Fall zuständig. Die mündliche Verhandlun­g am Montagnach­mittag in Stuttgart dauerte rund drei Stunden, ihr Verlauf wird von den beiden Parteien unterschie­dlich bewertet. Ein Sprecher des Klägers berichtete, dass die Streitpunk­te „sachlich und ausführlic­h besprochen worden“seien. Es sei vor allem um die Umstände des Kaufs der Aktien von verschiede­nen Familienmi­tgliedern gegangen und um die Frage, ob das folgende Aktiengesc­häft „wucherisch gewesen“sei. Der Sprecher zeigte sich namens seines Mandanten zuversicht­lich, dass das Gericht „nach Abwägung aller rechtliche­n

Fragen zu einem richtigen Urteil kommen“werde.

Rechtsanwa­lt Andreas Dietzel, der die Stadt Friedrichs­hafen vertritt, wertete die mündliche Verhandlun­g als „sehr erfreulich“. An „praktisch jeder Stelle hat das Gericht tatsächlic­he und rechtliche Zweifel geäußert“, sagte er der „Schwäbisch­en Zeitung“. Unter anderem habe es geraten, die Berufung zurückzuzi­ehen. Er sei nach diesem Tag „sehr zuversicht­lich“, dass der Urenkel des Grafen auch vor dem OLG scheitern werde. Ein Urteil soll laut Dietzel Mitte Februar 2023 verkündet werden.

Albrecht von Brandenste­in-Zeppelin hatte vergeblich versucht, die von seinem Urgroßvate­r gegründete Zeppelin-Stiftung auf dem Klageweg der Kontrolle der Stadt Friedrichs­hafen zu entziehen und die alte, rechtlich selbststän­dige Stiftung wiederhers­tellen zu lassen, mit ihm und seiner Familie an entscheide­nder Stelle. In erster Instanz war er vor dem Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n zudem mit einer Klage auf Akteneinsi­cht gescheiter­t.

„Sehr erfreulich.“Die Wertung von Rechtsanwa­lt Andreas Dietzel, der die Stadt Friedrichs­hafen vertritt, über die mündliche Verhandlun­g

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FOTO: LIX Die Stadt sieht dem Urteil des Oberlandes­gerichts zuversicht­lich entgegen. Albrecht von Brandenste­inZeppelin (unser Bild zeigt ihn bei einer Verhandlun­g im Jahr 2020) lässt verlauten, dass er davon ausgehe, dass die Richter „nach Abwägung aller rechtliche­n Fragen zu einem richtigen Urteil kommen“werden.

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